Personalinfos A-Z
A
Abordnung / Rotation (SAP-Einsatzplan)
Bitte verwenden Sie dieses Formular, um Rotationen/Abordnungen für die Bearbeitung der SAP-Einsatzpläne mitzuteilen. Alternativ können auch klinikseigene Rotationspläne verwendet oder angefügt werden, aus denen die abzuordnenden Mitarbeiter/innen und der jeweilige Abordnungszeitraum klar hervorgehen.
Achten Sie bitte darauf, diese Mitteilung rechtzeitig vor Beginn der Rotation/Abordnung einzusenden.
Änderung der Arbeitszeit (Teilzeit, Änderung Tagewoche)
Sie möchten Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit oder die Verteilung Ihrer Tagewoche ändern?
Sie können das hierfür nachstehend zum Download bereitgestellte Word-Formblatt nutzen, dass Sie anschließend über Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten bei der Personalabteilung einreichen.
Einfacher geht es mit dem elektronischen Lucom-Formular, dass Sie bequem online ausfüllen und versenden können.
Download und Links:
Word-Formular:
Änderung der Arbeitszeit, 38 KB
elektronisches Lucom-Formular:
Arbeitszeitreduzierung, Änderung Tagewoche (UMG)
Weiterführende Infos:
Anleitung Lucom:
Siehe L - Lucom Interaction Platform
Änderungen persönlicher Daten
Sollte sich in den persönlichen Verhältnissen etwas verändern, z.B. Eheschließung, Geburt eines Kindes, Wohnungswechsel etc., teilen Sie dieses bitte umgehend im Bereich G3-21 mit. Die Mitteilung ist erforderlich, da sich hieraus Änderungen in der Vergütung ergeben können.
Für die Mitteilung können Sie das hierfür nachstehend zum Download bereitgestellte Word-Formblatt nutzen und an anschließend an den G3-21 verschicken.
Einfacher geht es mit dem elektronischen Lucom-Formular, dass Sie bequem online ausfüllen und versenden können.
Downloads und Links:
Word-Formular:
elektronisches Lucom-Formular:
Ansprechpartner im Geschäftsbereich Personal
Ansprechpartner*innen finden Sie unter www.umg.eu/ueber-uns/vorstand/ressort-wirtschaftsfuehrung-administration/personal-g3-2/personalabteilung/
Antikorruptionsrichtlinie (AKR)
Das Präsidium der Georg-August-Universität Göttingen hat am 21.02.2007 mit dem Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen die nachfolgende Anti-Korruptions-Richtlinie der Georg-August- Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts einschließlich der Universitätsmedizin Göttingen beschlossen.
Diese ist mit seiner Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 5/2007 vom 12.4.2007 in Kraft getreten.
Die am 01.12.2010 beziehungsweise am 21.12.2010 beschlossene erste Änderung ist nach Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 1/2011 am 14.1.2011 in Kraft getreten.
Downloads:
Arbeitsunfähigkeit
Bei Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit ist dies umgehend dem Arbeitgeber anzuzeigen, dauert diese länger als drei Tage, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Die Überprüfung der Zahlung von Entgelt im Krankheitsfall - je nach Beschäftigungszeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile bzw. bis zum Ende der 13./39. Woche ein Krankengeldzuschuss - erfolgt durch die Personalabteilung.
Sind Sie abwesend, weil Ihr Kind erkrankt ist, verwenden Sie bitte das (Lucom-)Formular "Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung".
Downloads:
Schreiben zu Krankmeldeprozessen in der UMG vom 02.06.2023, 195 KB
Anzeige einer Dienst- und Arbeitsunfähigkeit, 879 KB
Notification of incapacity for work, 748 KB
Weiterführende Links:
Arbeitsverhältnis, Beendigung
Grundsätzlich ist zwischen unbefristeten und befristeten Verträgen zu unterscheiden. Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden in der Regel mit Erreichen der Altersgrenze und dem Eintritt in den Ruhestand. In befristeten Verträgen wird bereits bei Vertragsabschluss die Dauer des Arbeitsverhältnisses kalendermäßig bestimmt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitpunkts.
Unabhängig davon, ob ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, kann das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung sowohl durch den Arbeitsgeber als auch durch den Arbeitnehmer ordentlich gekündigt werden. Dabei ist zu beachten, dass je nach Vertragsart, -laufzeit und Beschäftigungszeit unterschiedliche Kündigungsfristen gelten. Diese sind beim zuständigen Personalsachbearbeiter zu erfragen.
Neben der ordentlichen Kündigung haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Unabhängig von der Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses können die Arbeitsvertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen durch Vertrag vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt enden soll.
In jedem Fall sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die dem Arbeitnehmer leihweise übergebenen Gegenstände (Schlüssel, Arbeitskleidung, Mitarbeiterausweis und ähnliches) zurückzugeben. Die Rückgabe dieser Gegenstände muss von der annehmenden Stelle auf dem sog. "Laufzettel" quittiert werden. Den Laufzettel erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Personalsachbearbeiter. Nachdem alle alle Gegenstände abgegeben wurden, ist der Laufzettel in der Personalabteilung vorzulegen.
Downloads:
Arbeitszeit / Zeiterfassung
An der gleitenden Arbeitszeit / elektronischen Zeiterfassung nehmen in der Universitätsmedizin rund 700 MitarbeiterInnen teil, die ganz überwiegend im Ressort V3 Wirtschaftsführung und Administration arbeiten. Aus den Ressorts Forschung und Lehre und Krankenversorgung, sowie den Stabstellen nehmen einzelne Mitarbeiterinnen bei steigender Tendenz ebenfalls an der gleitenden Arbeitszeit teil. Die Grundlage dafür bildet die entsprechende Dienstvereinbarung.
Downloads:
Zeiterfassungsbeleg, 44,92 KB
Auswahlleitlinie
Diese Leitlinie richtet sich an die Verantwortlichen in den Abteilungen, die Personalauswahlverfahren durchführen.
Die vorliegende Leitlinie führt Sie durch die einzelnen Stufen eines Auswahlverfahrens und zeigt Ihnen auf, was zu beachten ist, wenn eine Stelle besetzt werden soll. Die Leitlinie ist für Sie als Orientierung konzipiert und stellt Ihnen Checklisten, Vorbereitungs- und Bewertungsbögen zur Verfügung, um Ihnen Auswahlverfahren zu erleichtern und systematische Personalauswahlverfahren einheitlich im gesamten Haus zu ermöglichen.
Bei Fragen wenden Sie an das Sekretariat der Personalentwicklung.
Ansprechpartner*innen
G3-23 Gesundheitsmanagement und Personalentwicklung
E-Mail: pe(at)med.uni-goettingen.de
Downloads:
B
Beamtenrecht
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Vorschriften des Beamtenrechts, soweit diese für die Beamtinnen und Beamten der Stiftung Georg-August-Universität Anwendung finden aus den Bereichen:
- Beamtenrecht
- Statusrecht
- Besoldung
- Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen
- Beamtenversorgungsgesetz
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Geschäftsbereichs Personal zur Verfügung.
In Fragen der Beamtenversorgung informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nieders. Landesamtes für Bezüge und Verorgung.
Downloads:
Niedersächsisches Beamtengesetz, 273,46 KB
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), 48,38 KB
Gesetz zur Modernisierung des nieders. Beamtenrechts, 5493,65 KB
Nieders. Nebentätigkeitsverordnung (NNVO), 73,31 KB
Hochschulnebentätigkeitsverordnung, 268,66 KB
Besoldungstabelle ab 1.3.2009, 78,51 KB
Besoldungstabelle ab 1.3.2010, 78,61 KB
Beihilfemerkblatt August 2009 (herausgegeben vom NLBV), 79,41 KB
Beihilfemerkblatt zur Berücksichtigung von Kindern August 2009 (herausgegeben vom NLBV), 21,93 KB
Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) vom 17. November 2011, 437,27 KB
Beihilfe
Anträge auf Gewährung einer Beihilfe in Krankheits- und Pflegefällen von Beamtinnen, Beamten und Angestellten werden seit dem 1.8.2012 durch die Nieders. Landesamt für Bezüge und Versorgung bearbeitet:
Ansprechpartner/Innen
Beihilfestelle
Postfach 1640
26586 Aurich
Tel.: 04941 / 13-2700
Fax: 04941 / 13-182700
Downloads:
Ergänzungsblatt zum Beihilfeantrag (bei erstmaliger Beantragung auszufüllen), 95,14 KB
Weiterführende Links:
Beratungsangebote für Mitarbeitende
Die Universitätsmedizin Göttingen bietet professionelle Beratungsangebote für alle Beschäftigten der UMG an. Die Beratungen sind auf freiwilliger Basis, kostenlos und streng vertraulich.
Im Download-Dokument finden Sie die Ansprechpartner*innen dieser Beratungsstellen.
Download: Netzwerk Beratungsstellen – Beratungsangebote für Beschäftigte der UMG
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt uns am Herzen. Daher möchten wir Beschäftigten und Führungskräften mit dem BEM-Verfahren eine Unterstützung bieten, um alle Möglichkeiten, die zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit beitragen können, sinnvoll auszuschöpfen. Wir unterstützen Sie auch bei der Herausforderung, nach einer langen Erkrankung oder immer wiederkehrenden Beschwerden wieder vollumfänglich in den Arbeitsprozess zurückzukehren.
Downloads:
Flyer - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Weiterführende Links:
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement an der UMG verfolgt das Ziel, die Gesundheit & Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Dabei werden zum einen allgemeine Angebote zur Gesundheitsförderung (im Bereich der Verhaltens- und Verhältnisprävention) entwickelt. Zum anderen werden gesundheitsförderliche Projekte für und mit Abteilungen & Teams (Analyse von Belastungsfaktoren und Ressourcen, Maßnahmenplanung und –umsetzung, Evaluation) initiiert.
Weiterführende Links:
D
Datenschutzbeauftragter
Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), im niedersächsischen Datenschutzgesetz (NdsDSG). Die wesentlichen Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind in Artikel 39 DSGVO festgelegt. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:
- Unterrrichtung und Beratung der Vorstände sowie Mitarbeiter*innen zu Themen des Datenschutzes,
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Vorschriften sowie Überprüfung der Strategien für den Schutz personenbezogener Daten,
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgeabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35,
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde,
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
Den Datenschutzbeauftragten der UMG erreichen Sie unter:
Universitätsmedizin Göttingen
- Datenschutzbeauftragter -
37099 Göttingen
Telefon: 0551 3922762
E-Mail: datenschutz(at)med.uni-goettingen.de
Die für die UMG im Rahmen des Datenschutzes zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 120 45 00
Telefax: 0511 120 45 99
E-Mail: poststelle(at)lfd.niedersachsen.de
Dienstjubiläum
Nach Vollendung einer 25-jährigen und einer 40- oder 50-jährigen Dienstzeit wird das Dienstjubiläum begangen. Aus diesem Anlass wird durch den Bereich Personalservice eine Dank- und Glückwunschurkunde gefertigt, die Ihnen im Rahmen einer Feierstunde überreicht wird.
Die Jubiläumsfeierstunde, zu der Sie und Ihr Fachvorgesetzter durch den Vorstand herzlich eingeladen werden, findet vierteljährlich statt. In einem gemütlichen Rahmen mit den anderen Jubilaren wird im Beisein des Personalrates die Dank- und Glückwunschurkunde durch ein Mitglied des Vorstands überreicht und Sie erhalten ein kleines Jubiläumsgeschenk als Zeichen der Anerkennung für Ihre geleisteten Dienste und Ihrer Treue zum Arbeitgeber. Ihr Fachvorgesetzter hat ebenso die Möglichkeit in diesem Rahmen ein paar persönliche Worte an Sie zu richten.
Aus Anlass des Dienstjubiläums erhalten Sie einen Tag Sonderurlaub, der nach Möglichkeit am Jubiläumstag genommen werden sollte. Sollte dieser Tag ohnehin arbeitsfrei sein, sollte die Freistellung an einem anderen ereignisnahen Tag erfolgen.
Auch erhalten Sie üblicherweise anlässlich Ihres Dienstjubiläums eine Jubiläumszuwendung. Abgewichen wird hiervon lediglich im Beamtenbereich, wo ab einer bestimmten Besoldungsgruppe eine Jubiläumszuwendung nicht mehr vorgesehen ist.
Dienstplan (SAP)
Bitte verwenden Sie dieses Formular, um Rotationen/Abordnungen für die Bearbeitung der SAP-Einsatzpläne mitzuteilen.
Alternativ können auch klinikseigene Rotationspläne verwendet oder angefügt werden, aus denen die abzuordnenden Mitarbeiter/innen und der jeweilige Abordnungszeitraum klar hervorgehen.
Achten Sie bitte darauf, diese Mitteilung rechtzeitig vor Beginn der Rotation/Abordnung einzusenden.
Downloads:
Dienstreise
Sie möchten eine Dienstreise durchführen, einen Abschlag beantragen oder eine Dienstreise abrechnen?
Nutzen Sie bitte das elektronische Lucom Formular, dass Sie online ausfüllen und nach Abstimmung mit ihrem
Vorgesetzten versenden können. Hinweise zur Antragstellung und Genehmigung zum Lucom-Verfahren finden Sie unter L wie Lucom.
Dienstgeschäfte, die nicht mit Reisetätigkeit verbunden sind, sind keine Dienstreisen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Sponsoring, Nebentätigkeit, Virtuelle Veranstaltungen.
Anträge
Elektronischer Dienstreiseantrag, Abschlagantrag und Abrechnungsantrag:
LUCOM-Dienstreiseantrag online
Erläuterung zum Lucom-Dienstreiseantrag
Fahrtenbuch
Bahncard
Antrag Restwerterstattung BahnCard Business 671,81 KB
Amortisierung BahnCard - Prognostizierte Berechnung
Amortisierung BahnCard - Nachträgliche Berechnung
Amortisierung BahnCard – Anlage (optional)
Bahnfahrt
Faxbestellung Bahnfahrkarte 44,79 KB
Antrag zum Firmenkundenportal der Deutschen Bahn 56 KB
Hinweise
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder 2021/2022
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder 2023
Corona-Informationen Dienstreisen
Dienstreiseregelungen der Universitätsmedizin Göttingen, 82,88 KB
Erlass Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Reisekostenverordnung v. 09.07.2019
Merkblatt Auslandsdienstreise, 559 KB
Niedersächsische Reisekostenverordnung, 64,87 KB
Reisekostenrichtlinie für Eingeladene, 45,88 KB
Rundschreiben zur Erstattung von Hotelleistungen vom 15.9.2010 mit Anlage, 205 KB
Rundschreiben des Vorstandes vom 14.9.2007 zu den Dienstreiseregelungen, 64,40 KB
Rundschreiben zur Einführung des differenzierten Flexpreises bei der Deutschen Bahn, 94,29 KB
Umgang mit drittfinanzierten Reisen, 41,96 KB
Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Reisekostenverordnung, 203,67 KB
Ansprechpartnerinnen
Dienstvereinbarungen
Alle Dienstvereinbarungen, die im Bereich der Universitätsmedizin (UMG) zwischen der Dienststelle und dem Personalrat abgeschlossenen wurden, finden Sie hier.
E
Einarbeitungsleitlinie
Mit diesem Leitfaden möchten wir Sie bei der Einführung neuer Mitarbeiter*innen unterstützen. Der Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Bestandteile und Instrumente des Einarbeitungsprozesses und stellt praktische Arbeitshilfen zur Verfügung.
Gerne berät und unterstützt Sie der Geschäftsbereich Personal bei Fragen zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen und der individuellen Implementierung eines Einarbeitungskonzeptes in Ihrem Bereich.
Bei Fragen wenden Sie an das Sekretariat der Personalentwicklung.
Ansprechpartner*innen
G3-23 Gesundheitsmanagement und Personalentwicklung
E-Mail: pe(at)med.uni-goettingen.de
Downloads:
Leitfaden für Vorgesetzte, 681,86 KB
Materialien zum Einarbeitungsleitfaden, 466,38 KB
Einführungsveranstaltung – Termine
Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeiter*innen der UMG
Die Personalentwicklung des G3-23 bietet regelmäßig Einführungsveranstaltungen für neue Mitarbeiter*innen der Universitätsmedizin Göttingen an. Die Veranstaltung möchte dazu beitragen, den Einstieg in die UMG zu erleichtern und eine bessere Orientierung zu ermöglichen. Im Rahmen der Veranstaltung werden Wissenswertes über die UMG sowie wichtige Ansprechpartner*innen vorgestellt.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Einführungsveranstaltung bis auf weiteres leider nicht durchgeführt. Sobald eine Änderung der Umstände absehbar ist, werden wir unsere Angebote fortführen und da wo möglich nachholen.
Gerne möchten wir Sie auf alternative Möglichkeiten hinweisen, die UMG kennen zu lernen. Sie können sich unser Video anschauen (Virtuelle Begrüßung für neue Mitarbeitende) und/oder alle wichtigen Informationen in der Willkommensbroschüre für neue Mitarbeitende der UMG nachlesen.
Bei Fragen wenden Sie an die Personalentwicklung.
G3-23 Gesundheitsmanagement und Personalentwicklung
E-Mail: pe(at)med.uni-goettingen.de
Weitere Informationen:
Willkommens-Film
Willkommensbroschüre 2023
Willkommensbroschüre 2020 Englisch
Einkommensteuer
Nachfolgend finden Sie Links zu den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen bzw. der Niedersächsischen Finanzverwaltung, auf deren die entsprechenden Informationen und Formulare bereitgestellt werden
Weiterführende Links:
Einsatzplan (SAP)
Bitte verwenden Sie dieses Formular, um Rotationen/Abordnungen für die Bearbeitung der SAP-Einsatzpläne mitzuteilen.
Alternativ können auch klinikseigene Rotationspläne verwendet oder angefügt werden, aus denen die abzuordnenden Mitarbeiter/innen und der jeweilige Abordnungszeitraum klar hervorgehen.
Achten Sie bitte darauf, diese Mitteilung rechtzeitig vor Beginn der Rotation/Abordnung enzusenden.
Downloads:
Einstellung
An der Universitätsmedizin Göttingen werden laufend neue MitarbeiterInnen eingestellt. Dabei erfolgt zunächst die Auswahl unter den BewerberInnen durch die einzelnen Einrichtungen (Geschäftsbereiche, Kliniken, Abteilungen, Institute usw.). Nach Abschluss des Auswahlverfahrens setzen sich die Einrichtungen mit dem Geschäftsbereich Personal in Verbindung. Von hier aus wird nun mit der/dem künftigen Mitarbeiter/in Kontakt aufgenommen, um die für eine Einstellung erforderlichen Unterlagen und Nachweise anzufordern. Gleichzeitig werden sämtliche administrative Tätigkeiten sowie die notwendigen Beteiligungen verschiedener Gremien unter Berücksichtigung rechtlicher und hausinterner Vorgaben im Hinblick auf die beabsichtigte Einstellung durchgeführt.
Antrag:
Anlagen zum Einstellungsantrag UMG (sofern im Antrag gefordert):
Angaben zur beruflichen Strahlenexposition
Zusätzliche Angaben Oberärztin/Oberarzt
Ärztliche Bescheinigung zur Masernimpfung
Hinweise:
Weiterführende Links:
Elterngeld/Elternzeit
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers lässt sich eine Elternzeit von bis zu einem Jahr auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Bei rechtzeitiger Mitteilung schließt sich die Elternzeit unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. Nach dem Ende der Schutzfristen können Mütter unter Verzicht auf die Elternzeit ihre Arbeit aber auch wieder aufnehmen und die Elternzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten.
Die Elternzeit muss, wenn sie sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist anschließen soll, spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Finanzielle Leistungen während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit:
Während der Schutzfristen erhalten die pflicht- oder freiwillig versicherten Mütter von ihrer gesetzlichen Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von 13,00 Euro pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettoverdienst des Arbeitnehmers, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Während der Elternzeit besteht nur ein Anspruch auf Zahlung eines Elterngeldes, welches bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden muss.
Downloads:
Weiterführende Links:
Merkblätter und Hinweise des Gewerbeaufsichtsamtes zur Gefährdungsbeurteilung
Broschüre Mutterschutz (Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Entgeltumwandlung Ärztinnen/Ärzte
Trotz der relativ guten Standesversorgung haben viele Ärztinnen und Ärzte im Rentenalter eine erhebliche Versorgungslücke. Deshalb interessieren sich immer mehr für eine zusätzliche Altersversorgung über ihren Arbeitgeber.
Vor diesem Hintergrund hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit dem Marburger Bund einen richtungsweisenden Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung geschlossen. War die betriebliche Altersvorsorge bisher nur über die VBL möglich, eröffnet der neue Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung weitere Möglichkeiten:
1. Auch die Vorteile einer Direktversicherung und / oder einer Unterstützungskasse können genutzt werden.
2. Erstmals kann die Versorgung über den Anbieter eigener Wahl durchgeführt werden, wenn dieser bestimmte Kriterien erfüllt. Als Durchführungswege stehen die Direktversicherung und die Unterstützungskasse neben der VBL (Pensionskasse) zur Auswahl. Die Kriterien sind in speziellenChecklisten zusammengefasst, die nachstehend veröffentlicht sind. Die Erfüllung der Kriterien ist vom Anbieter schriftlich auf der Checkliste zu bestätigen.
3. Es besteht die Möglichkeit einer individuellen Beratung.
Als Dienstleister wurde der unabhängige Versicherungsmakler MERCER beauftragt. Die Aufgaben umfassen u. a.:
- Umfassende Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Erstellung individueller Versorgungsvorschläge
- Individuelle Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort
- Unabhängige und objektive Prüfung der ausgewählten Versorgung
- Überprüfung und Abgleich der Versicherungsscheine und Leistungspläne
- Abwicklung von Portabilität, Beitragsfreistellung usw.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit der MERCER in Verbindung und reichen dort auch eine entsprechend ausgefüllte Entgeltumwandlungsvereinbarung ein, die Sie ebenfalls nachstehend eingesehen und heruntergeladen werden können
Downloads:
Infobroschüre Entgeltumwandlung Ärztinnen/Ärzte, 140,63 KB
Checkliste Entgeltumwandlung - Durchführungsweg Direktversicherung, 21,84 KB
Checkliste Entgeltumwandlung - Durchführungsweg Unterstützungskasse, 25,69 KB
Entgeltumwandlungsvereinbarung - Durchführungsweg Direktversicherung, 30,59 KB
Entgeltumwandlungsvereinbarung - Durchführungsweg Unterstützungskasse, 30,81 KB
Erholungsurlaub
In nachstehendem Rundschreiben werden Hinweise zu den tarifvertraglichen Regelungen zur Urlaubsgewährung und -übertragung gegeben.
Downloads:
Rundschreiben des Geschäftsbereichs Personal vom 16.12.2008, 83,47 KB
Rundschreiben des Vorstandes vom 7.10.2008, 75,36 KB
Rundschreiben des Geschäftsbereichs Personal vom August 2007, 83,11 KB
Berechnung Urlaub bei Wechsel des Beschäftigungsmodells, 64,42 KB
F
Fahrkarten
Fahrkarten können Sie über folgendes Formular direkt bei der Deutschen Bahn AG bestellen.
Vergessen Sie nicht, die Bestellung zusätzlich auch an unsere Kreditorenbuchhaltung zu senden. Infos dazu finden Sie im Formular.
Download:
Familienheimfahrten
- Informationsblatt zur Erstattung von Familienheimfahrten
- Formular zur Erstattung von Familienheimfahrten
- Zusatzblatt Personalbogen Heimatadresse
Für die Änderung der Heimatadresse verwenden Sie bitte unser Lucom-Formular Änderung pers. Daten.
Flexi-Freizeit für mehr Pflegekraft
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen und immer weiter zu verbessern, ist eines der erklärten Ziele von Vorstand und Personalrat. Die Dienstvereinbarung zur „Flexi-Freizeit für mehr Pflegekraft“ eröffnet die Möglichkeit zu einer flexibleren Verteilung der Arbeitszeit. Ziel ist es, planbare Freizeitintervalle zu schaffen und damit die Work-Life-Balance zu verbessern (auch wenn Mitarbeiter*innen keine Familienverantwortung haben). In der Pflege gibt es deshalb das Pilotprojekt „Flexi-Freizeit für mehr Pflegekraft“, das ab 1. Juli 2022 bis Juli 2025 läuft. Wenn Mitarbeiter*innen aus dem Pflege- und Pflegefunktionsdienst länger als ein Jahr an der UMG tätig sind, haben sie die Möglichkeit, Zeit anzusparen, um sich im Anschluss 1-3 Monate freistellen zu lassen.
Wie läuft das genau ab?
- Mitarbeiter*in spricht mit der zuständigen Stations- / Bereichsleiter*innen und äußert den Wunsch
- Es wird festgelegt, wie das Arbeitszeitguthaben aufgebaut werden soll:
- Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit (z.B. vertragliche Reduktion von 38,5 Std./Woche auf 19,25 Std./Woche, tatsächlicher Beschäftigungsumfang 38,5 Std. Woche)
- Durch vertragliche Beibehaltung einer Teilzeitbeschäftigung und Erhöhung des tatsächlichen Beschäftigungsumfangs während der Ansparphase (z.B. vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 19,25 Std./Woche, tatsächlicher Beschäftigungsumfang von 28,875 Std. /Woche)
- Zu Beginn der Ansparphase ggf. vorhandene Mehrarbeits-/Überstunden können vollumfänglich auf den Ansparzeitraum angerechnet werden.
- Zwischen Mitarbeiter*in, Pflege- und Pflegefunktionsdienst und der Personalabteilung wird eine entsprechende Vereinbarung (schriftlich) getroffen. Die Laufzeit darf max. 12 Monate betragen.
- Während der Freistellungsphase wird das erworbene Arbeitszeitguthaben abgebaut, so dass keine Arbeitsverpflichtung besteht, das Gehalt aber weitergezahlt wird.“
- Der „Annahmeschluss“ für die Antragstellung ist jeweils der 30.09. des Vorjahres für das Folgejahr. So soll sichergestellt werden, dass die Wünsche bei der Urlaubsplanung des Folgejahres berücksichtigt werden können.
- Bei Fragen wenden Sie sich gern an die zuständige*n Pflegedienstleiter*innen.
Downloads
Formulare
Zu unseren elektronischen Formulare gelangen Sie über unsere Lucom Interaction Platform.
Eine Anleitung für Lucom steht in deutscher und englischer Version zur Verfügung.
G
Gesundheitsuntersuchung
Bei jeder Neueinstellung und in wiederkehrenden Abständen der Beschäftigung ist der
Arbeitnehmer/in verpflichtet, sich gesundheitlichen Untersuchungen zu unterziehen, die vom Betriebsärztlichen Dienst vorgenommen werden.
Folgende Untersuchungen werden von unserem Betriebsarzt vorgenommen:
- G 42 "Infektionskrankheiten"
- G 24 "Hauterkrankungen"
- G 43 "Biotechnologie"
- G 37 "Bildschirmarbeitsplätze"
- Untersuchungen nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
- Untersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung
Gleitende Arbeitszeit
An der gleitenden Arbeitszeit / elektronischen Zeiterfassung nehmen in der Universitätsmedizin rund 700 Mitarbeiter*inen teil, die ganz überwiegend im Ressort V3 Wirtschaftsführung und Administration arbeiten. Aus den Ressorts Forschung und Lehre und Krankenversorgung, sowie den Stabstellen nehmen einzelne Mitarbeiterinnen bei steigender Tendenz ebenfalls an der gleitenden Arbeitszeit teil. Die Grundlage dafür bildet die entsprechende Dienstvereinbarung.
Downloads:
Zeiterfassungsbeleg, 44,92 KB
Gewaltfreier Arbeitsplatz
Sind Sie oder andere UMG-Beschäftigte Opfer oder Zeugen eines verbalen oder körperlichen Übergriffs in der UMG geworden? Über die Meldung des Vorfalls (auf Wunsch anonym) bei der zentralen Anlaufstelle „Gewaltfreier Arbeitsplatz“ können Sie dazu beitragen, die UMG sicherer zu gestalten.
Weiterführender Link: Gewaltfreier Arbeitsplatz
Download: Dokumentationsbogen 2019
H
Hilfskräfte
Wissenschaftliche und künstlerische sowie studentische Hilfskräfte üben Hilfstätigkeiten für Forschung und Lehre aus und unterstützen Studierende in Tutorien. Sie können auch mit Aufgaben in Verwaltung, technischem Betriebsdienst, Rechenzentren, Bibliotheken und in der Krankenversorgung beschäftigt werden, wenn sie dabei mit dem absolvierten Studium zusammenhängende Kenntnisse und Fähigkeiten nutzen können oder wenn die Tätigkeit fachlich als vorteilhaft für das Studium betrachtet werden kann.
Die Beschäftigung erfolgt in befristeten Angestelltenverhältnissen mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Angestellten im öffentlichen Dienst (z.Z. max. 83 Std./Monat).
Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Die Einstellung als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft setzt den Abschluss eines Hochschulstudiums (Diplom, Bachelor, Master) voraus.
Downloads:
Einstellungsantrag stud./wiss. Hilfskraft
Verlängerungsantrag stud./wiss. Hilfskraft
Höhergruppierung
Für die Beschäftigten im Pflegedienst stehen für die Anträge auf Höhergruppierung gem. § 29 c Abs. 3 und 4 TVÜ-L folgende Antragsformulare zur Verfügung:
- Antrag auf Höhergruppierung (allgemein)
- Antrag auf Höhergruppierung (Beschäftigte mit Abschluss einer pflegewissenschaftlichen Ausbildung (Bachelor/Master))
- Antrag auf Höhergruppierung (Beschäftigte mit abgeschlossener Fachweiterbildung)
Diese sind über die jeweilige Pflegedienstleitung an die Pflegedirektion zu richten.
Andere Berufsgruppen und weitere Informationen:
I
Impfstatus-/Genesenennachweis
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß §20a IfSG ist mit Ablauf des 31. Dezember 2022 entfallen. Es sind keine weiteren Meldungen nach § 20a IfSG vorzunehmen.
Informationen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mit dieser Broschüre soll neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die UMG mit seiner Geschichte, seinen Strukturen und seinen Angeboten näher gebracht werden.
Daneben sind in ihr nützliche Informationen und wichtige Hinweise zusammengestellt, die helfen sollen, den Start in unserem Haus zu erleichtern.
Downloads:
J
Jubiläum
Nach Vollendung einer 25-jährigen und einer 40- oder 50-jährigen Dienstzeit wird das Dienstjubiläum begangen. Aus diesem Anlass wird durch den Bereich Personalservice eine Dank- und Glückwunschurkunde gefertigt, die Ihnen im Rahmen einer Feierstunde überreicht wird.Die Jubiläumsfeierstunde, zu der Sie und Ihr Fachvorgesetzter durch den Vorstand herzlich eingeladen werden, findet vierteljährlich statt. In einem gemütlichen Rahmen mit den anderen Jubilaren wird im Beisein des Personalrates die Dank- und Glückwunschurkunde durch ein Mitglied des Vorstands überreicht und Sie erhalten ein kleines Jubiläumsgeschenk als Zeichen der Anerkennung für Ihre geleisteten Dienste und Ihrer Treue zum Arbeitgeber. Ihr Fachvorgesetzter hat ebenso die Möglichkeit, in diesem Rahmen ein paar persönliche Worte an Sie zu richten.
Aus Anlass des Dienstjubiläums erhalten Sie einen Tag Arbeitsbefreiung , der nach Möglichkeit am Jubiläumstag genommen werden sollte. Sollte dieser Tag ohnehin arbeitsfrei sein, sollte die Freistellung an einem anderen ereignisnahen Tag erfolgen.
Auch erhalten Sie üblicherweise anlässlich Ihres Dienstjubiläums eine Jubiläumszuwendung. Abgewichen wird hiervon lediglich im Beamtenbereich, wo ab einer bestimmten Besoldungsgruppe eine Jubiläumszuwendung nicht mehr vorgesehen ist.
Jugend- und Auszubildenenvertretung (JAV)
Die allgemeinen Aufgaben der JAV umfassen alle sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende in der Dienststelle direkt oder indirekt betreffen.
Das beinhaltet im Wesentlichen:
- Maßnahmen im Sinne der Jugendlichen und Auszubildenden beantragen
- die Anwendung geltender Gesetze und Verträge kontrollieren
- Anregungen von jungen Beschäftigten und Auszubildenden entgegennehmen und eine qualifizierte Ausbildung durchsetzen
- Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und Auszubildenden ausländischer Herkunft beantragen.
Jobticket
Die Universitätsmedizin Göttingen bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch für das Jahr 2023 den Erwerb einer Firmen-Abo-Fahrkarte des Verkehrsverbundes Süd-Niedersachsen (VSN) an. Dieses hat eine Laufzeit von einem Kalenderjahr (01.01.2023 bis zum 31.12.2023).
Kontakt
G3-3314 Zentrale Stelle für Karten und Service
Tel.: 0551 3962000
Fax.: 0551 3912780
E-Mail: kartenstelle(at)med.uni-goettingen.de
Raum 0 C1 214 (gegenüber vom Café-Shop)
Downloads:
Informationen und Antragsformular
Weiterführende Links:
K
Kind krank
Für die nach ärztlichem Zeugnis erforderliche Betreuung eines erkrankten Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann Arbeitsbefreiung nach den Regelungen des § 45 Abs. 3, 5 SGB V oder des § 29 Abs. 1 TV-L / § 29 Abs. 1 TV-Ärzte in Anspruch genommen werden.
Sind Sie aus diesem Grund abwesend, handelt es sich nicht um einen Fall der Krankmeldung. Verwenden Sie daher bitte das (Lucom)-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung.
elektronisches Lucom-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
pdf-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
L
Lucom Interaction Platform
Neben unseren Pdf- und Word-Formularen können einige Formulare - unter anderem Dienstreiseanträge - elektronisch über die Lucom Interaction Platform verarbeitet werden. In dieser webbasierten Anwendung können Sie Anträge stellen und verwalten. Durch integrierte Workfows entfällt das Drucken und postalische Versenden der Anträge. Unterschriften erfolgen ebenfalls elektronisch. Anlagen brauchen Sie nicht mehr kopieren, Sie laden sie einfach im jeweiligen Vorgang hoch und bewahren die Originalbelege in Ihren Unterlagen auf.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht alle Formulare zeitgleich umstellen können. Weitere Formulare sind aber bereits in Vorbereitung.
Eine Anleitung für Lucom steht in deutscher und englischer Version zur Verfügung.
Neben der Pdf-Anleitung finden Sie hier auch unsere Anleitungsvideos.
Zusätzlich steht in Ilias der Kurs „Allgemeine Einführung in LUCOM“ zur Verfügung.
M
Meldeformular für Übergriffe
Sind Sie oder andere UMG-Beschäftigte Opfer oder Zeugen eines verbalen oder körperlichen Übergriffs in der UMG geworden? Über die Meldung des Vorfalls (auf Wunsch anonym) bei der zentralen Anlaufstelle „Gewaltfreier Arbeitsplatz“ können Sie dazu beitragen, die UMG sicherer zu gestalten.
Weiterführender Link: Gewaltfreier Arbeitsplatz
Download: Dokumentationsbogen 2019
Mindestlohn
Nachdem am 16. August 2014 mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten ist, gilt ab dem 1. Januar 2015 erstmals für ganz Deutschland eine vom Gesetzgeber festgelegte Lohnuntergrenze. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Tarifautonomie aller Tarifvertragsparteien zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher zu stellen. Das MiLoG regelt die Vorgaben für einen flächendeckenden Mindestlohn von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2020.
Downloads:
Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn
Arbeitszeitdokumentationsbogen
Arbeitszeitdokumentationsbogen.docx
Weiterführende Links:
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Mobiles Arbeiten
Wenn Sie sich für diese Arbeitsform interessieren, stellen wir Ihnen im Folgenden Informationen und Unterlagen zur Verfügung
- die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten
- das Konzept zum mobilen Arbeiten und zum Einsatz privater Hard- und Software
- einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung, der Ihnen ermöglichen soll, kritisch zu prüfen, ob das mobile Arbeiten für Sie persönlich eine geeignete Arbeitsform sein könnte.
- Regelungen zu Arbeitszeit und Informationen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung
- eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung, die Sie und Ihre Führungskraft nutzen können, um gemeinsam einen sicheren und gesundheitsförderlichen Arbeitsplatz für Sie zu gewährleisten.
Antrag
Lucom-Antrag zum Mobilen Arbeiten
Downloads
Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten
Fragebogen zur Selbsteinschätzung
Mutterschutz
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag bei Kindern, bei denen eine Behinderung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt und bescheinigt wurde, zwölf Wochen nach der Entbindung.
Ab sechs Wochen vor der Geburt des Kindes darf die werdende Mutter nur noch dann beschäftigt werden, wenn sie selbst ausdrücklich dieses erklärt.
Während der Schutzfristen nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Frauen auch dann nicht beschäftigt werden, wenn sie dazu bereit wären.
Der Arbeitgeber muss eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist.
Während der Zeit der Schutzfristen sowie einer eventuell anschließenden Elternzeit besteht für die Arbeitnehmerin ein besonderer Kündigungsschutz.
Downloads:
Vordruck Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Durchführung des Mutterschutzgesetzes
Weiterführende Links:
Merkblätter und Hinweise des Gewerbeaufsichtsamtes zur Gefährdungsbeurteilung
Broschüre Mutterschutz (Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
N
Nebentätigkeiten
Übt der Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung noch eine andere Tätigkeit aus, so handelt es sich hierbei um eine Nebentätigkeit. Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist in der Regel anzeigepflichtig. Wenn Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen möchten, ist daher vorab eine Anzeige erforderlich.
Bitte fragen Sie im Einzelfall vorab in der Personalabteilung nach, entsprechende Vordrucke erhalten Sie ebenfalls dort bzw. nachstehend als Download
Downloads:
Vordruck Anzeige Nebentätigkeit, 74,50 KB
Vordruck Anzeige Haupttätigkeit, 60 KB
Merkblatt Nebentätigkeit für Ärztinnen und Ärzte, 49,25 KB
Merkblatt Nebentätigkeit für Beamtinnen und Beamte, 51,39 KB
Niedersächsische Nebentätigkeitsverordnung (NNVO), 73,31 KB
Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HNtVO), 99,76 KB
§ 23 Nieders. Hochschulgesetz, 13,18 KB
Sammlung der Regelungen zum Nebentätigkeitsrecht, 147,14 KB
Rundschreiben Januar 2010 Ärztinnen/Ärzte, 80,21 KB
Rundschreiben Januar 2010 Beamtinnen/Beamte wiss. Dienst, 85,49 KB
Rundschreiben Januar 2010 Beamtinnen/Beamte nichtwiss. Dienst, 78,53 KB
Dienstgeschäfte, die nicht mit Reisetätigkeit verbunden sind, sind keine Dienstreisen. Stattdessen ist für solche Veranstaltungen, die zudem mit Sponsoring und/oder Nebentätigkeit verbunden sind, nachfolgendes Formular zu verwenden:
Nichtraucherschutz
In der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) hat der Nichtraucherschutz einen hohen Stellenwert. Zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten, Patienten und Besuchern ist das Rauchen ausschließlich in ausgewiesenen Raucherbereichen auf dem Außengelände erlaubt. Grundlage hierfür sind das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz und die Hausordnung der UMG. Darüber hinaus legt die UMG großen Wert auf die Vorbildfunktion, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Patienten bezüglich eines gesunden Lebensstils haben.
Für die bisherigen Anstrengungen zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes wurde die UMG mit dem Bronze-Zertifikat des Deutschen Netzes Rauchfreier Krankenhäuser ausgezeichnet.
In der Arbeitsgruppe Nichtraucherschutz treffen sich regelmäßig Beschäftigte, um den Nichtraucherschutz in der UMG weiter zu verbessern. Ihre Anregungen und Wünsche sind willkommen.
Die Raucherentwöhnungsambulanz „Rauchfrei. Ich will es schaffen!“ des Herzzentrums an der UMG bietet allen Rauchern – Beschäftigten, Patienten und Besuchern – Beratung und Seminare an.
Weitere Informationen: Tel. 39-66322
Bitte informieren Sie auch rauchende Patienten über das Tabaksentwöhnungs-Angebot.
Downloads:
Informationen zum Nichtraucherschutz, 46 KB
Leitfaden zum Nichtraucherschutz, 718,62 KB
Raucherbereiche an der UMG, 558,32 KB
Nichtraucherschutzgesetz, 34,87 KB
Weiterführende Links:
Notfallmappe
Eine Notfallmappe bereitet auf den Ernstfall vor. Sie enthält gebündelt alle notwendigen Informationen, aber auch darüber hinausgehende Informationen, z.B. Angaben zum Haustier oder laufenden Abos. Eine Anleitung sowie ein Glossar mit Stichworten verhelfen zu einem schnellen Überblick. Da die Notfallmappe sensible Daten enthält, wird empfohlen, sie an einem sicheren Ort zu speichern bzw. zu verwahren. Die Notfallmappe wird im Rahmen des audit berufundfamilie der UMG zur Verfügung gestellt. Alle Rechte liegen bei der berufundfamilie Service GmbH. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.
Bei Fragen zur Notfallmappe können Sie sich an Frau Schiller im Gleichstellungsbüro wenden.
PDF Notfallmappe oder im Sharepoint.
Ablageort im Sharepoint:
P
Personalentwicklungsgespräche
Personalentwicklungsgespräche (PEG) werden in alle Einrichtungen und Abteilungen der Universitätsmedizin eingeführt. Das Gespräch soll helfen, die Zusammenarbeit zu verbessern, gegenseitige Erwartungen zu klären und die Entwicklungspotenziale der Mitarbeiter/innen zu fördern (vgl. hierzu die Dienstvereinbarung zur „Einführung von Personalentwicklungsgesprächen im Bereich Humanmedizin“).
Auch der TV-L sieht mit § 5 einen tariflichen Anspruch der Beschäftigten auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch vor.
Perspektivisch sollen Personalentwicklungsgespräche regelmäßig einmal im Jahr mit allen Mitarbeiter_innen der UMG geführt werden. Das Sachgebiet G3-25 Gesundheitsmanagement & Personalentwicklung bietet regelmäßig Trainings zur Durchführung der Personalentwicklungsgespräche an.
Downloads:
Personalrat
Der Personalrat nimmt seine Aufgaben im Rahmen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes wahr.
Allgemeine Aufgabe ist es, Sorge dafür zu tragen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass jede unterschiedliche Behandlung aus unsachlichen Gründen unterbleibt. Hierzu zählt u.a., dass Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegengenommen werden und – soweit berechtigt – der Personalrat durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinwirkt.
Das Aufgabenspektrum ist insgesamt sehr umfassend und geht über "A" wie Arbeitsschutz, -sicherheit, über die Mitarbeit bei Organisationsänderungen bis zu "W" wie Weiterbildung.
Ein großer Aufgabenbereich ist die Beteiligung des Personalrates bei personellen Maßnahmen. Hier besteht eine enge Verbindung mit dem Geschäftsbereich Personal, da z.B. die Maßnahmen, die der Mitbestimmung durch den Personalrat unterliegen (z.B. Einstellungen, Höhergruppierungen, Einführung/Änderung von Arbeitszeitmodellen), vor ihrer Durchführung dem Personalrat durch den Geschäftsbereich Personal vorzulegen sind und grds. nur nach Zustimmung durch den Personalrat wirksam werden können.
Weiterführende Links:
Personalrechtliche Maßnahmen (Vertragsänderungen, Umfinanzierungen)
Alle nachfolgenden Maßnahmen, die eine bereits besetzte Stelle betreffen (Neueinstellungen siehe Anträge und Infos unter E wie Einstellung), können über unten stehendes Formular beantragt werden.
- Umsetzung (von aufnehmender Abt. zu stellen)
- Umfinanzierung
- Verlängerung Beschäftigungsverhältnis
- Arbeitszeiterhöhung
- Höhergruppierung
- Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (innerhalb einer Abteilung, vorübergehend)
Antrag:
Anlagen zum Einstellungsantrag UMG (sofern im Antrag gefordert):
R
Rauchen
In der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) hat der Nichtraucherschutz einen hohen Stellenwert. Zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten, Patienten und Besuchern ist das Rauchen ausschließlich in ausgewiesenen Raucherbereichen auf dem Außengelände erlaubt. Grundlage hierfür sind das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz und die Hausordnung der UMG. Darüber hinaus legt die UMG großen Wert auf die Vorbildfunktion, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Patienten bezüglich eines gesunden Lebensstils haben.
Für die bisherigen Anstrengungen zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes wurde die UMG mit dem Bronze-Zertifikat des Deutschen Netzes Rauchfreier Krankenhäuser ausgezeichnet.
In der Arbeitsgruppe Nichtraucherschutz treffen sich regelmäßig Beschäftigte, um den Nichtraucherschutz in der UMG weiter zu verbessern. Ihre Anregungen und Wünsche sind willkommen.
Die Raucherentwöhnungsambulanz „Rauchfrei. Ich will es schaffen!“ des Herzzentrums an der UMG bietet allen Rauchern – Beschäftigten, Patienten und Besuchern – Beratung und Seminare an.
Weitere Informationen: Tel. 39-66322
Bitte informieren Sie auch rauchende Patienten über das Tabaksentwöhnungs-Angebot.
Downloads:
Informationen zum Nichtraucherschutz, 46 KB
Leitfaden zum Nichtraucherschutz, 718,62 KB
Raucherbereiche an der UMG, 558,32 KB
Nichtraucherschutzgesetz, 34,87 KB
Weiterführende Links:
S
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Schwerbehinderten am Bereich Humanmedizin. Sie ist in allen Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte MitarbeiterInnen oder die Schwerbehinderten als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören.
Sie achtet darauf, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen im Hinblick auf Einstellung und Förderung von Schwerbehinderten sowie auf behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung nachkommt. Sie unterstützt und begleitet schwerbehinderte oder von einer Behinderung bedrohte MitarbeiterInnen bei Antragstellungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens und berät Vorgesetzte und Betroffene über Förderungsmöglichkeiten, z.B. bei der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze oder bei der Beantragung von Mitteln zur Wiedereingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Ansprechpartner/Innen
Aufzug B1, Ebene 4, dann folgen Sie bitte der Beschilderung.
Telefon: 0551 3965954 oder 0551 3965955
Fax: 0551 3965941
E-Mail: schwerbehindertenvertretung(at)med.uni-goettingen.de
Termine:
Eine Beratung findet nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Sexuelle Belästigung, Richtlinie zur Prävention von und Schutz vor
Weiterführende Links:
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung/Bildungsurlaub
Der/Die Angestellte hat in folgenden Fällen einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung gemäß § 29 TV-L/TV-Ärzte unter Weiterzahlung der Vergütung:
- Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (1Arbeitstag),
- Tod des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils (2 Arbeitstage),
- Umzug aus dienstlichem Grund an einen anderen Ort (1 Arbeitstag),
- 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum (1 Arbeitstag),
- schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt (1 Arbeitstag), eines Kindes bis 12 Jahren (wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat) oder der Betreuungsperson eines Kindes bis 8 Jahren (bis 4 Arbeitstage),
- während einer ärztlichen Behandlung in der Arbeitszeit (im Rahmen des notwendigen und nachgewiesenen Umfangs) und in sonstigen dringenden Fällen (bis 3 Arbeitstage).
In begründeten Fällen kann kurzfristig eine Arbeitsbefreiung unter Wegfall der Vergütung mit Zustimmung des Vorgesetzten gewährt werden.
Der Antrag auf Arbeitsbefreiung ist im G3-21 Personalabteilung einzureichen.
Dem Angestellten kann Sonderurlaub unter Wegfall der Vergütung gemäß § 28 TV-L/TV-Ärzte gewährt werden, wenn andere wichtige Gründen vorliegen. Voraussetzung bei der Gewährung von Sonderurlaub ist die Zustimmung des Vorgesetzten.
Der Antrag auf Sonderurlaub ist mit Unterschrift des Vorgesetzten im G3-21 einzureichen.
Bildungsurlaub:
Der Anspruch auf Bildungsurlaub für die Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung besteht nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz für jeden Arbeitnehmer nach dem 6-monatigen Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der Anspruch beträgt 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr, je nach Arbeitstagewoche kann sich dieser Anspruch erhöhen oder reduzieren.
Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaub aus dem Vorjahr kann grundsätzlich noch im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der nicht ausgeschöpfte Bildungsurlaub der letzten 3 Jahre für eine zusammenhängende Bildungsurlaubsveranstaltung im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Der Antrag auf Bildungsurlaub ist zusammen mit der Einladung zu der Veranstaltung und der Anerkennung des Bildungsurlaubes im G3-21 einzureichen.
Downloads und Links:
pdf-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
elektronisches Lucom-Formular Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung / Bildungsurlaub
Weiterführende Infos:
Anleitung Lucom: Siehe L - Lucom Interaction Platform
Hinweise für Sonderurlaub:
Sponsoring
Dienstgeschäfte, die nicht mit Reisetätigkeit verbunden sind, sind keine Dienstreisen. Stattdessen ist für solche Veranstaltungen, die zudem mit Sponsoring und/oder Nebentätigkeit verbunden sind, nachfolgendes Formular zu verwenden:
Stellenanzeigen
Um die Stellenanzeigen ansprechender zu gestalten und das Abteilungsbudget zu entlasten, wurden in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Personal, der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und der WESTPRESS Werbeagentur Vorlagen für Stellenausschreibungen entworfen. Bitte nutzen Sie nur noch diese Vorlagen.
Stellenausschreibungen in externen Medien
Stellenausschreibungen in externen Medien sind auf wenige Kernaussagen reduziert und mit einem Internetlink versehen. Über diesen Link kann der interessierte Bewerber die Langversion der Anzeige öffnen und erhält weitergehende Informationen zum Stellenangebot und zur UMG.
Für externe Stellenausschreibungen benötigen wir die Kurz- und die Langversion!
Stellenausschreibungen für interne Medien
Für die internen Stellenausschreibungen (Personalinformationen, Aushang, Intranet/Internet) benötigen wir nur die Langversion.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung von Stellenanzeigen – sowohl über die internen Medien Aushang, Personalinformationen, Web-Portal als auch die externen Medien Print und Online – erfolgt zentral über den Geschäftsbereich Personal.
Für die Beauftragung der Stellenanzeigen steht das ElStel-Portal zur Verfügung, mit dem die Ausschreibungswünsche hinschtlich des Textes, dem gewünschten Medium usw. der bzw. dem jeweils zuständigen Sachbarbeiterin bzw. Sachbearbeiter in elektronischer Form zugeleitet wird.
Weiterführende Links:
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Wissenschaftliche und künstlerische sowie studentische Hilfskräfte üben Hilfstätigkeiten für Forschung und Lehre aus und unterstützen Studierende in Tutorien. Sie können auch mit Aufgaben in Verwaltung, technischem Betriebsdienst, Rechenzentren, Bibliotheken und in der Krankenversorgung beschäftigt werden, wenn sie dabei mit dem absolvierten Studium zusammenhängende Kenntnisse und Fähigkeiten nutzen können oder wenn die Tätigkeit fachlich als vorteilhaft für das Studium betrachtet werden kann.
Die Beschäftigung erfolgt in befristeten Angestelltenverhältnissen mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Angestellten im öffentlichen Dienst (z.Z. max. 83 Std./Monat).
Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Die Einstellung als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft setzt den Abschluss eines Hochschulstudiums (Diplom, Bachelor, Master) voraus.
Downloads:
Einstellungsantrag stud./wiss. Hilfskraft, 122 KB
Verlängerungsantrag stud./wiss. Hilfskraft, 42,52 KB
Antrag Änderung der Arbeitszeit stud./wiss. Hilfskraft, 41,54 KB
T
Tarifabschluss 2022
Informationen zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder
Informationen zur Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
Tarifverträge
Tarifregelungen nichtärztliches Personal (TV-L)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), 515,45 KB
Entgeltordnung ab 1.1.2012, 1221,33 KB
Tarifvertrag zur Überleitung in den TV-L u. zur Regelung d. Übergangsrechts (TVÜ-L), 188,99 KB
Entgelttabelle TV-L ab 1.12.2022
Entgelttabelle TV-L Pflegedienst ab 1.12.2022
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst ab 1.12.2022
Tarifregelungen ärztliches Personal mit Aufgaben in der Patientenversorgung (TV-Ärzte)
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte)
Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TVÜ-Ärzte)
Entgelttabelle TV-Ärzte ab 1.10.2021
Entgelttabelle TV-Ärzte ab 1.9.2023
Weitergehende Informationen sind zu finden unter http://www.tdl-online.de
Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung, die von Dritten finanziert wird
In vielen Fällen wird von den Unternehmen der pharmazeutischen und medizintechnischen Industrie angeboten, Aufwendungen für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen zu übernehmen oder hierzu einen Zuschuss zu gewähren.
Im Interesse der Transparenz und um dem Entstehen des Anscheins einer unzulässigen Vorteilsnahme entgegenzutreten, sind sämtliche Zuwendungen zusammen mit dem Dienstreiseantrag vorab gegenüber der Personalabteilung offen zu legen.
Hierbei ist auch die Antikorruptionsrichtlinie der Stiftung Universität Göttingen zu beachten.
Downloads:
U
Unfallmeldung
Erleidet eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter einen Unfall, bei dem es zu gesundheitlichen Schädigungen gekommen ist und/oder aufgrund dessen eine Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, so ist dieser stets gegenüber der Personalabteilung anzuzeigen.
Arbeitsunfälle und Wegeunfälle
Unfälle, die bei der Arbeit oder auf dem Hin- oder Rückweg dahin passieren, sind nach einem von dem Unfallversicherungsträger – der Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover – bestimmten Meldeverfahren anzuzeigen. Dies hat aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften innerhalb einer kurz bemessenen Frist zu erfolgen.
Für die ordnungsgemäße Aufnahme der Daten und die Erstellung der Unfallanzeige ist die/der jeweilige Vorgesetzte verantwortlich. Der/Dem Beschäftigten obliegt hier eine Mitwirkungspflicht, die darin besteht, alle Angaben zum Unfallhergang wahrheitsgemäß und unverzüglich an die/den Vorgesetzten zu melden.
Das entsprechende Formular „Unfallanzeige Landesunfallkasse“ steht nachstehend zum Download bereit.
Der Unfallanzeige ist ein Laufzettel (1-fach) („Verfahren für die Erstellung von Unfallanzeigen – Laufzettel“) hinzuzufügen, der ebenfalls nachstehend zum Download bereitsteht.
Dort ist dargestellt, nach welchem Ablaufplan die Unfallanzeige der Landesunfallkasse auszufüllen, mitzuzeichnen und an die Personalabteilung zu schicken ist.
Unfälle mit Beteiligung Dritter
Bei Unfällen, an denen Dritte beteiligt waren – dies betrifft auch private Unfälle –, ist generell (ggf. zusätzlich zur Unfallmeldung an die Landesunfallkasse) das Formular „Unfallanzeige (allgemein)“ auszufüllen und an die Personalabteilung zu senden.
Downloads
Meldungen bei Arbeits- und Wegeunfällen
Verfahren für die Erstellung von Unfallanzeigen - Laufzettel
135 KB
Unfallanzeige Landesunfallkasse zum Ausfüllen
172 KB
Ausfüllhinweise
18 KB
Wegeunfall-Fragebogen Landesunfallkasse
833 KB
Meldung von Unfällen (allgemein)
Anzeige über eine Schädigung durch Dritte
847 KB
Unfallanzeige (allgemein)
847 KB
Urlaub TV-L (Beschäftigte; ohne Ärztinnen/Ärzte in der Pat.-Versorgung)
Die Urlaubsregelungen des TV-L finden Sie hier.
Downloads
Beim Wechsel des Arbeitgebers soll der im alten Arbeitsverhältnis erworbene Urlaubsanspruch und der Umfang, in dem dieser erfüllt wurde, beim neuen Arbeitgeber nachgewiesen werden
Urlaub TV-Ärzte (Ärztinnen/Ärzte in der Patientenversorgung)
Die Urlaubsregelungen nach TV-Ärzte finden Sie hier.
Downloads
Beim Wechsel des Arbeitgebers soll der im alten Arbeitsverhältnis erworbene Urlaubsanspruch und der Umfang, in dem dieser erfüllt wurde, beim neuen Arbeitgeber nachgewiesen werden.
Übergriffe
Sind Sie oder andere UMG-Beschäftigte Opfer oder Zeugen eines verbalen oder körperlichen Übergriffs in der UMG geworden? Über die Meldung des Vorfalls (auf Wunsch anonym) bei der zentralen Anlaufstelle „Gewaltfreier Arbeitsplatz“ können Sie dazu beitragen, die UMG sicherer zu gestalten.
Weiterführender Link: Gewaltfreier Arbeitsplatz
Download: Dokumentationsbogen 2019
Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (innerhalb einer Abteilungen, vorübergehend)
siehe Personalrechtliche Maßnahme
Überstunden bei Schicht- / Wechselschichtarbeit
Entstandene Überstunden bei Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigen bei Wechselschicht-/Schichtarbeit
Das Bundesarbeitsgericht hat am 15.10.2021 (Az. 6 AZR 253/19) in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass für Mitarbeiter*innen im Schicht-/Wechselschichtdienst dieselben Voraussetzungen für die Entstehung von Überstunden gelten, wie für Mitarbeiter*innen, die nicht in Schicht-/Wechselschicht arbeiten. Mit Schreiben vom 11.04.2022 hat das Niedersächsische Finanzministerium um Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gebeten. Ab dem 01.06.2022 gilt an der UMG daher Folgendes:
- Im Dienstplan eingeplante Arbeitsstunden können nicht zu Überstunden werden
- Arbeitsstunden können nur dann Überstunden werden, wenn
- sie ungeplant geleistet werden
- durch diese Stunden in der jeweiligen Woche die Arbeitszeit einer/eines Vollbeschäftigten überschritten wird
- sie nicht bis zum Ende der Folgewoche ausgeglichen sind.
Die Umstellung auf die neue Rechtslage wird sich auf die Bewertung der im Juni geleisteten ungeplanten Arbeitsstunden auswirken. Bei der Auszahlung der entsprechenden Überstundenzuschläge im August wird dies auf Ihrem Gehaltsnachweis sichtbar.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es aus technischen Gründen leider nicht möglich ist, die Ausweisung von nach der Rechtsänderung nicht mehr zustehender Überstundenzuschläge für den Monat Juni im Zeitnachweis zeitnah zu verhindern. Unter Umständen werden Sie daher auf Ihrem Zeitnachweis für Juni vorerst noch Zuschläge finden, die im August nicht zur Auszahlung kommen. Rechtzeitig vor der August-Auszahlung werden Sie aber einen Zeitnachweis für Juni erhalten, der der neuen Rechtsprechung entspricht. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Barbara Waldeck (39 63933, barbara.waldeck(at)med.uni-goettingen.de) oder Frau Kristina Schikora (39 63930, kristina.schikora(at)med.uni-goettingen.de)
V
Vergünstigungen und Sonderkonditionen für UMG-Beschäftigte
Als Mitarbeitende der UMG profitieren Sie nicht bloß von vielfältigen internen Vergünstigungen, sondern erhalten zudem attraktive Sonderkonditionen bei zahlreichen Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen in der Region Südniedersachsen. Der nachfolgende Link vermittelt Ihnen eine Auswahl an Angeboten. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen zukünftig an dieser Stelle weitere Angebote anbieten zu können.
Weitere Informationen: Vergünstigungen und Sonderkonditionen für UMG-Beschäftigte
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL
Alle wichtigen Informationen zu Versicherungspflicht und freiwilliger Versicherung finden Sie hier.
Weiterführende Links:
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Unternehmensbroschüre (deutsch)
W
Wissenschaftliche Hilfskräfte / Studentische Hilfskräfte
Wissenschaftliche und künstlerische sowie studentische Hilfskräfte üben Hilfstätigkeiten für Forschung und Lehre aus und unterstützen Studierende in Tutorien. Sie können auch mit Aufgaben in Verwaltung, technischem Betriebsdienst, Rechenzentren, Bibliotheken und in der Krankenversorgung beschäftigt werden, wenn sie dabei mit dem absolvierten Studium zusammenhängende Kenntnisse und Fähigkeiten nutzen können oder wenn die Tätigkeit fachlich als vorteilhaft für das Studium betrachtet werden kann.
Die Beschäftigung erfolgt in befristeten Angestelltenverhältnissen mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Angestellten im öffentlichen Dienst (z.Z. max. 83 Std./Monat).
Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Die Einstellung als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft setzt den Abschluss eines Hochschulstudiums (Diplom, Bachelor, Master) voraus.
Downloads:
Einstellungsantrag stud./wiss. Hilfskraft
Verlängerungsantrag stud./wiss. Hilfskraft
Z
Zeiterfassung (Arbeitszeit / Zeiterfassung)
An der gleitenden Arbeitszeit / elektronischen Zeiterfassung nehmen in der Universitätsmedizin rund 700 MitarbeiterInnen teil, die ganz überwiegend im Ressort V3 Wirtschaftsführung und Administration arbeiten. Aus den Ressorts Forschung und Lehre und Krankenversorgung, sowie den Stabstellen nehmen einzelne Mitarbeiterinnen bei steigender Tendenz ebenfalls an der gleitenden Arbeitszeit teil. Die Grundlage dafür bildet die entsprechende Dienstvereinbarung.
Downloads:
Zeiterfassungsbeleg, 44,92 KB
Zulage Auszubildende in Pflegeberufen