Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM

Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden liegt uns am Herzen. Daher möchten wir Beschäftigten und Führungskräften mit dem BEM-Verfahren eine Unterstützung bieten, um alle Möglichkeiten, die zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit beitragen können, sinnvoll auszuschöpfen. Wir unterstützen Sie auch bei der Herausforderung, nach einer langen Erkrankung oder immer wiederkehrenden Beschwerden vollumfänglich in den Arbeitsprozess zurückzukehren.

Kann Ihnen das BEM eine Unterstützung bieten?

Sie sind innerhalb eines Jahres sechs Wochen zusammenhängend oder mit Unterbrechungen arbeitsunfähig gewesen? Oder haben die sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit noch nicht überschritten, möchten sich aber präventiv vom BEM-Beraten lassen, um weitere Erkrankungen und Einschränkungen vorzubeugen?

Auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX (§167) gestalten wir das BEM mit Ihnen gemeinsam als individuellen, ergebnisoffenen und unterstützenden Beratungsprozess. Sie entscheiden über alle Schritte selbst und die gesamte Zusammenarbeit innerhalb des BEM findet stets auf freiwilliger Basis statt.

Das BEM-Verfahren verfolgt folgende Ziele:

  • Erhalt und Förderung der Gesundheit und der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit,
  • Unterstützung der Beschäftigten bei der Überwindung bestehender Arbeitsunfähigkeiten,
  • Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit und Erhalt des Arbeitsplatzes

Da sich Ihre Arbeitsplätze und Ihre gesundheitlichen Situationen unterscheiden, sind die BEM-Verfahren inhaltlich sehr unterschiedlich ausgerichtet. Während Mitarbeitende nach einer Knie-OP zum Beispiel eine ergonomische Arbeitsplatzausstattung benötigten und mit einer stufenweisen Wiedereingliederung in kleineren Schritten wieder an die volle Arbeitsbelastung herangeführt werden, helfen anderen Mitarbeitenden eine Anpassung der Arbeitszeit, eine Reha-Maßnahme oder um die Suche nach einer neuen Tätigkeit innerhalb der UMG.

Wir leiten einzelne Prozesse ein, stehen Ihnen bei allen Maßnahmen unterstützend als „Lotse“ zur Seite und vermitteln bei Bedarf weiterführende Beratungsstellen.

Die Gespräche mit uns sind selbstverständlich vertraulich. Sollte es sinnvoll sein, andere Ansprechpersonen mit einzubeziehen, liegt diese Entscheidung während des gesamten BEM-Verfahrens bei Ihnen.

FAQ

Für wen gilt das BEM?

Das BEM-Angebot gilt für alle Mitarbeitenden der UMG sowie für an die Tochtergesellschaften gestellte Beschäftigte mit einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten.

Muss ich ein BEM Verfahren während meiner Arbeitsunfähigkeit (AU) eröffnen?

Nein, sollten Sie längere Zeit arbeitsunfähig und die Rückkehr an den Arbeitsplatz noch nicht genau abzusehen sein, so freuen wir uns, wenn Sie trotzdem möglichst bald den ersten Kontakt zu uns aufnehmen. So können wir Ihnen bereits jetzt beratend zur Seite stehen und frühzeitig Maßnahmen besprechen, die Sie unterstützen.

Ich möchte mit einer stufenweisen Wiedereingliederung an meinen Arbeitsplatz zurückkehren. Wann ist das möglich?

Für eine sWe ist grundsätzlich kein BEM notwendig, natürlich bieten wir Ihnen bei Bedarf schnellstmöglich Unterstützung und die Begleitung durch ein BEM-Verfahren an.

Merkblatt Stufenweise Wiedereingliederung

Muss ich aktuell krank / bereits wieder am Arbeitsplatz zurück sein, um das BEM in Anspruch nehmen zu können?

Sollten Sie längere Zeit arbeitsunfähig und die Rückkehr an den Arbeitsplatz noch nicht genau abzusehen sein, so freuen wir uns, wenn Sie trotzdem möglichst bald den ersten Kontakt zu uns aufnehmen. So können wir Ihnen bereits jetzt beratend zur Seite stehen und frühzeitig Maßnahmen besprechen, die Sie unterstützen.

Kann ich ein BEM auch in Anspruch nehmen, wenn ich nach einer Erkrankung bereits wieder an den Arbeitsplatz zurückgekehrt bin?

Auch wenn Sie bereits wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren konnten, möchten wir Ihnen gern die Möglichkeit eines BEM-Verfahrens anbieten und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter Telefon 65226 oder per Mail an g3-23.gesundheitsmanagement(at)med.uni-goettingen.de

Worüber sprechen wir beim ersten Gespräch?

Das Erstgespräch dient in erster Linie dazu, sich mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement vertraut zu machen und sich über mögliche Ursachen und Auswirkungen der Erkrankung auszutauschen. Wir wollen eine Vertrauensbasis schaffen, um gemeinsam mit Ihnen präventive und lösungsorientierte Maßnahmen zu erarbeiten, die Sie bei der Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit unterstützen und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen sollen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und Fragen zu klären.

Muss ich Angaben zu meiner Erkrankung machen?

Nein, Sie müssen hierzu keine Angaben machen, sofern Sie das nicht möchten. Für eine Beratung im Rahmen des BEM geht es vorrangig um aktuelle oder zukünftige Einschränkungen in Bezug auf Ihre Arbeitstätigkeit, nicht um die medizinischen Diagnosen.

Werden die Unterlagen (Protokolle etc.) im Rahmen des BEM Bestandteil meiner Personalakte? Können die im Rahmen des BEM-Verfahrens erhobenen Daten von der UMG zu anderen Zwecken herangezogen werden?

In Ihre Personalakte werden lediglich der Zeitpunkt des BEM-Angebots sowie Ihre Rückmeldung darauf aufgenommen. Wenn im Rahmen des BEM Maßnahmen gefunden
werden, bei denen der Arbeitgeber beteiligt ist (zum Beispiel ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz oder Anpassung Ihrer Arbeitszeiten) wird dies ebenfalls dort dokumentiert. Sofern es weitere Unterlagen gibt, wird diese in eine von der Personalakte getrennte BEM-Akte aufgenommen. Diese verbleibt vertraulich beim BEM-Fallmanagement und wird drei
Jahre nach Abschluss Ihres BEM vernichtet. Sie können die BEM-Akte bei Bedarf gern einsehen. Der Schutz sensibler Daten hat bei uns höchste Priorität. Die weitere Verwendung
personenbezogener Daten, die im Rahmen des BEM erhoben wurden, benötigt Ihre Zustimmung. Eine Verwendung der Daten zu anderen Zwecken würde eine Zweckänderung darstellen, die ohne weitere Einwilligung unzulässig ist.

Ich möchte keine stufenweise Wiedereingliederung durchführen. Kann ich trotzdem an einem BEM-Verfahren teilnehmen?

Ja, die stufenweise Wiedereingliederung ist eine mögliche Maßnahme innerhalb des BEM- Verfahrens. Gerne beraten wir Sie unabhängig davon auch zu anderen Angeboten innerhalb der betrieblichen Wiedereingliederung.

Kann ich das BEM ablehnen oder meine Entscheidung ändern, nachdem ich meine Zustimmung schon gegeben habe? Ist meine Ablehnung mit Nachteilen verbunden?

Die Teilnahme am BEM ist und bleibt freiwillig. Sie können ein Verfahren jederzeit beenden oder ablehnen, ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen. Wenn Sie zum jetzigen
Zeitpunkt kein BEM möchten, können Sie später gern darauf zurückkommen. Wenden Si sich dazu gern an unsere BEM-Fallmanagement.

Wird im BEM-Verfahren alles intern geklärt oder können auch externe Hilfsangebote genutzt werden? Kann ich zu den Gesprächen eine Person meines Vertrauens mitbringen?

Bei Bedarf und mit Ihrer Zustimmung können externe Einrichtungen hinzugezogen werden, zum Beispiel das Integrationsamt, der Integrationsfachdienst, Beratungsangebote von
Sozialversicherungsträgern oder anderen sozialen Einrichtungen. Eine Person Ihres Vertrauens können Sie gerne zum Erstgespräch mitbringen – uns ist wichtig, dass Sie sich im Gespräch gut aufgehoben und wohl fühlen.

Wann ist das BEM-Verfahren beendet?

Das BEM ist beendet, wenn die einvernehmlich vereinbarten Maßnahmen zum Erfolg geführt haben, alle Möglichkeiten der Unterstützung ausgeschöpft sind, die Beendigung des BEM einvernehmlich beschlossen wird oder wenn Sie als mitarbeitende Person eine Fortführung des BEM nicht wünschen.

Wie lange dauert ein BEM-Erstgespräch?

Die Gespräche dürfen innerhalb Ihrer Arbeitszeit in ruhiger Atmosphäre und ohne Zeitdruck ablaufen. Die Dauer des Gesprächs ist individuell unterschiedlich. Das Erstgespräch dauert meist eine halbe bis eine Stunde.

Wie schnell muss ich entscheiden, ob ich die Einladung zum Gespräch annehme?

In Ihrer Einladung zum Gespräch bzw. der Erinnerung an diese Einladung ist ein zeitlicher Rahmen genannt. Wenn Sie sich noch unsicher sind, können Sie dies ebenfalls
zurückmelden. Wir freuen uns in jedem Fall über Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen, auch wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, vorab telefonisch oder per E-Mail gern als Ansprechpersonen zur Verfügung

Kontakt

BEM-Referentin

Dipl.-Ing. Silke Gelhard

Dipl.-Ing. Silke Gelhard

Kontaktinformationen

BEM-Fallmanagement (G3-2322)

Leandro Lohrberg-Buttaro, M.A.

 Leandro Lohrberg-Buttaro, M.A.

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BEM-Fallmanagement

Meike Link

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