Ihr Aufenthalt
Universitätsmedizin Göttingen
Besuche wieder möglich
Besuche sind unter Einhaltung folgender Regelungen wieder zugelassen:
- Alle Besucher*innen benötigen einen aktuellen negativen Corona-Test mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle. Diese Testpflicht gilt auch für vollständig geimpfte, geboosterte oder genesene Besucher*innen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Die UMG bietet keine Testmöglichkeiten für Besucher*innen an.
- Pro Patient*in – ein*e Besucher*in – für eine Stunde pro Tag. Bitte beachten Sie die Besuchszeiten.
Patient*innen werden gebeten, auf freiwilliger Basis einen aktuellen negativen Corona-Test mitzubringen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Anmeldung.
Für notwendige Begleitpersonen minderjähriger Patient*innen gilt 3G: genesen, geimpft oder negativ getestet, plus FFP2-Maske (ein Test ist für vollständig Geimpfte und Genesene nicht notwendig).
Wir bitten alle Besucher*innen, Begleitpersonen und Patient*innen daran zu denken, die Unterlagen für den Corona Sichtungspunkt auszufüllen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Mund-Nasen-Schutz an der UMG
Es gilt auf dem gesamten Gelände der UMG – auch in den Außenbereichen – die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS). Für zugelassene Besucher*innen und notwendige Begleitpersonen gilt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Eine Ausnahme gilt für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, die auch Stoffmasken tragen dürfen, Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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