A
AZA
Bei der Beantragung von Projekten des BMBF und anderer Bundesministerien ist in der Regel ein Textantrag sowie zusätzlich ein Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) erforderlich. Die Formulare können elektronisch ausgefüllt werden. Das entsprechende Programm (Easy-AZA) finden Sie unter dem unten angegebenen Link.
Die Prüfung des AZA erfolgt durch Geschäftsbereich Finanzen, die rechtsverbindliche Unterschrift auf dem AZA durch den Vorstand Wirtschaftsführung und Administration.
Weiterführende Links
Geschäftsbereich G3-1 Finanzen
Downloads
B
D
E
Erfindungsmeldungen
Erfindungsmeldungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitätsmedizin Göttingen bearbeitet die MBM Science Bridge.
F
FACTScience
Das Informationssystem für Forschung und Lehre ist an der UMG das federführende System für:
- Erfassung der Publikationen
- Projekten und Lehrleistungen
- Durchführung der leistungsorientierten Mittelvergabe für Lehre (LOM Lehre) und Forschung (LOM Forschung).
Weitere Informationen:
FIT für die Wissenschaft
Der E-Mail-Dienst "Informationsdienst Forschung, Internationales, Transfer - FIT für die Wissenschaft" liefert Ihnen gezielt aktuelle Informationen zur Forschungsförderung nach Wissenschaftsgebieten, Förderarten, Förderinstitutionen und Antragsfristen. Nach Ihrer Registrierung können Sie darüber hinaus wählen, worüber Sie per E-Mail informiert werden möchten und in welchen Zeitabständen.
Forschungscontrolling
Kernaufgabe des Forschungscontrollings ist die Planung, Steuerung und Überwachung der für Forschung und Lehre zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Weitere Informationen:
Forschungsdaten-Leitlinie der Universität Göttingen (einschließlich UMG)
Die Forschungsdaten-Leitlinie beschreibt Anforderungen und Standards für Forschungsdaten. Das Management, die Sicherung, Aufbewahrung und nachhaltige Bereitstellung von Forschungsdaten müssen nach anerkannten Standards erfolgen und hohen Anforderungen genügen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen darüber hinaus in ihrer Forschung rechtliche und ethische Verpflichtungen beachten.
Weiterführende Links
G
Gute Wissenschaftliche Praxis
Von den in der Forschung tätigen Mitgliedern und Angehörigen der Universität Göttingen – einschließlich der Universitätsmedizin UMG – sind die vom Senat am 21.12.2016 beschlossenen Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis zu beachten (siehe Verweis).
Diese orientieren sich unter anderem an den 1998 von der DFG gemachten Vorschlägen zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis (siehe Verweis).
Weiterführende Links
Ombudsgremium
Ombudspersonen/Ombudsgremium der Medizinischen Fakultät
Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis der Georg-August-Universität Göttingen
O
Ombudsgremium
Weiterführende Links
Ombudsgremium
Ombudspersonen/Ombudsgremium der Medizinischen Fakultät
Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis der Georg-August-Universität Göttingen
P
Programmpauschale der DFG
Die DFG gewährt in den meisten Programmen zusätzlich zu den bewilligten Mitteln sogenannte Programmpauschalen. Der Hochschulpakt 2020 ermöglicht der DFG die Zahlung dieser Pauschalen für bewilligte Projekte. Die Programmpauschale beträgt 22 Prozent der abrechenbaren direkten Projektausgaben. Die Bewilligung der Programmpauschale setzt keinen gesonderten Antrag voraus, ihre Auszahlung erfolgt anteilig mit jedem Mittelabruf.
Über die Verwendung der Programmpauschale entscheidet die Hochschule.
Projektpauschale des BMBF
Seit Anfang 2011 zahlt das BMBF für Forschungsprojekte von Hochschulen und Universitätskliniken, die auf Ausgabenbasis abrechnen, in den meisten Projekten eine Projektpauschale. Die Projektpauschale beträgt 20 Prozent der abrechenbaren direkten Projektausgaben.
Analog zur Programmpauschale der DFG soll die Projektpauschale des BMBF die Finanzierung der durch das Forschungsprojekt verursachten indirekten Projektkosten unterstützen.
Über die Verwendung der Projektpauschale entscheidet die Hochschule.
Publikationsverzeichnisse
In Anträgen, Antragsskizzen und Abschlussberichten gelten seit 1. Juli 2010 für alle Antragstellerinnen und Antragsteller verbindliche Regelungen zur Erstellung von Publikationsverzeichnissen. Durch sie wird insbesondere die Anzahl der aufgeführten eigenen Publikationen erstmals festgeschrieben und deutlich reduziert. Zugleich soll die eigentliche Beschreibung des wissenschaftlichen Projekts mehr Bedeutung erhalten.
Die DFG will damit der inhaltlichen Würdigung der Arbeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mehr Gewicht verleihen und die Bedeutung rein quantitativer Faktoren im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Publikationen verringern.