Tierschutzkommission

Die Tierschutzkommisssion ist dem Tierschutzbeauftragten zugeordnet und soll ihn in seiner Tätigkeit unterstützen. Zu den Aufgaben des Tierschutzbeauftragten gehören unter anderem (Details siehe Tierschutzgesetz):

  • Beratung von Personen, die Tierversuche durchführen und/oder planen
  • Abgabe der vorgeschriebenen Stellungnahmen zu Tierversuchsanträgen für die Genehmigungsbehörde
  • Hinwirken auf eine Beschränkung von Tierversuchen auf das nur unbedingt notwendige Maß
  • Überwachung der Versuchsbedingungen unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes

Sitzungstermine

Sitzungen finden in etwa vierwöchigen Abständen statt. Wenn ein Antrag in der kommenden Sitzung besprochen werden soll, bitten wir um eine Einreichung spätestens eine Woche vorher.

Kontakt

Tierschutzbüro: tierschutz(at)med.uni-goettingen.de

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