Forschungsinformationen A-Z

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Die Einsicht in bestimmte Dokumente ist nur für Mitarbeitende der UMG möglich. Melden Sie sich bei entsprechender Aufforderung bitte wie folgt an:

Benutzername: umg\Ihr-UMG-Windowsbenutzer bzw. gwdg\Ihr-GWDG-Benutzer

Passwort: Ihr-UMG-Passwort bzw. Ihr-GWDG-Passwort

Zu den einzelnen Dokumenten gelangen Sie direkt über die Links im jeweiligen Stichpunkt. Alternativ schauen Sie gerne in die Übersicht über alle unter Forschungsinformationen A-Z verlinkten Dokumente.

A

Affiliationsrichtlinie

Mit dem Ziel alle Mitglieder und Angehörige der Universitätsmedizin (bzw. der Universität) dabei zu unterstützen, ihre Affiliation einheitlich und im Einklang mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis anzugeben und somit die nationale und internationale Sichtbarkeit der Einrichtungen sowie die Verbreitung und Rezeption der Forschungsleistung zu erhöhen, haben der Vorstand der UMG sowie das Präsidium der Universität eine gemeinsame Richtlinie zur standardisierten Angabe der Affiliation bei wissenschaftlichen Publikationen  beschlossen. Neben der verabschiedeten Richtlinie ist ebenfalls eine Version mit ergänzenden Hinweisen verfügbar.

Zusammenfassende Infos finden Sie auch unter https://sp.umg.eu/org/FoMa/Forschung%20A-Z/Freigegebene%20Dokumente/Affiliationsrichtlinie.pdf

Arzneimittelgesetz (AMG)

Eine Klinische Prüfung am Menschen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) und der EU-Verordnung 536/2014 (Clinical Trials Regulation - CTR). Die regulatorische Einstufung erfolgt ausschließlich durch das Studienzentrum.

Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht zu Arzneimittelstudien.

Anmeldung von Drittmittelvorhaben, wissenschaftlichen Dienstleistungen sowie Investigator Initiated Trials

Geplante Drittmittelvorhaben im Bereich der öffentlichen/gemeinnützigen Förderung sind zwanzig Werktage vor Antragstellung/-einreichung (bereits im Skizzenstadium) zu erfassen. (Ausgenommen hiervon sind Anträge für DFG Sachbeihilfen, bei denen nicht zusätzlich das Modul eigene Stelle beantragt wird; diese sind im Falle einer Bewilligung zwingend nachzumelden.)

Geplante Vorhaben im Bereich der Auftragsforschung oder der wissenschaftlichen Dienstleistung sind zwanzig Werktage vor Angebotseinreichung und/oder Beginn der Vertragsverhandlungen zu erfassen.

Investigator Initiated Trials sind - unabhängig von der Finanzierung – ab dem Vorliegen einer ersten Studiensynopse zu erfassen.

Nach der Anmeldung Ihres Vorhabens werden Sie vom Forschungsmanagement oder dem Studienzentrum kontaktiert.

Anmeldung von Drittmittelvorhaben, wissenschaftlichen Dienstleistungen sowie Investigator Initiated Trials

Weitere Informationen finden Sie im  

Factsheet zur verpflichtenden Anmeldung von Drittmittelvorhaben, wissenschaftlichen Dienstleistungen sowie IITs / Factsheet Registration of third-party funded projects, scientific services as well as IITs.

Arbeitgebererklärung

Die Arbeitgebererklärung bestätigt die Anstellung sowie die Bereitstellung der für das Projekt notwendigen Grundausstattung während des Projektzeitraums durch die Institution als Arbeitgeber. Die Unterzeichnung der Erklärung durch den Dekan der UMG wird durch das Team des Forschungsmanagements koordiniert.

Auftragsforschung

Im Allgemeinen wird unter Auftragsforschung das wissenschaftliche Forschen im Auftrag eines Dritten (öffentliche und anerkannte gemeinnützige Förderorganisationen, gewerbliche Wirtschaft und sonstige private Bereiche, öffentliche, nicht gemeinnützige Förderorganisationen) verstanden.

Dabei wird in der Regel das Ziel des Forschungsauftrags vom Auftrag-/Mittelgeber vorgegeben. Forschungsresultate sowie auch die Publikations-, Schutz-, Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte sind ausschließlich dem Auftrag-/Mittelgeber vorbehalten. Kennzeichnend für eine Auftragsforschung ist ein Verhältnis von Leistung und Gegenleistung.

Das Risiko des Scheiterns trägt der Auftraggeber.

Für die zu vereinbarende Leistung und Gegenleistung gibt es einen  Wettbewerb/Marktpreis.

C

CORDIS

Auf CORDIS (Community Research and Development Information Service) stellt die Europäische Kommission EU-geförderte Projekte und Forschungsergebnisse vor.

D

Datenmanagementplan / Data Management Plan

Ein Datenmanagementplan (DMP) ist die Grundlage für den Umgang mit Forschungsdaten innerhalb eines Projektes und beschreibt, wie Daten gehandhabt, organisiert und strukturiert werden.

In Projekten unter Horizon Europe sind DMP obligatorisch und auch in weiteren Förderprogrammen gewinnen DMP an Bedeutung und werden zunehmend angefordert.

Am Göttingen Campus unterstützt die eResearch Alliance mit Angeboten und Informationen rund um Forschungsdatenmanagement. 

E

eRA Commons

eRA Commons ist das Online-System der National Institutes of Health (NIH) für Anträge und die Abwicklung laufender Projekte. Accounts für Wissenschaftler*innen werden auf Anfrage durch das Team des Forschungsmanagements vergeben.

Erfindungsmeldungen

Erfindungsmeldungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitätsmedizin Göttingen bearbeitet die MBM Science Bridge.

Erklärung zur Beantragung eines drittmittelfinanzierten Forschungsvorhabens (UMG-intern)

Die Erklärung zur Beantragung eines drittmittelfinanzierten Forschungsvorhabens umfasst die Bestätigung der für das Projekt erforderlichen Grundausstattung, der Übernahme etwaiger Folgekosten durch die beantragende Einrichtung sowie im Bedarfsfall der Einhaltung des Tierhaltungskontingentes.

Die Erklärung ist von der Projektleitung an der UMG sowie der Einrichtungsleitung zu zeichnen. Die Projektleitung erhält den Vordruck nach Anmeldung des Antrages über die Anmeldeplattform der UMG.

EU-ReasoN

EU Research Support Niedersachsen – Die UMG ist Mitglied im Netzwerk der niedersächsischen EU-Referent*innen. Auf der Webseite von EU-ReasoN finden Sie Informationen zum Netzwerk sowie zu EU-geförderten Projekten in ganz Niedersachsen.

F

FACTScience

Das Informationssystem für Forschung und Lehre dient an der UMG der Forschungsevaluation und Steuerung forschungsrelevanter Ressourcen durch einrichtungsbezogenes Erfassen von:

  • Publikationen
  • Drittmittelprojekten
  • und Lehrleistungen

zur Durchführung der leistungsorientierten Mittelvergabe für Lehre (LOM Lehre) und Forschung (LOM Forschung).

Weitere Informationen finden Sie unter: FACTScience

Financial Conflict of Interest (FCOI) / Finanzielle Interessenskonflikte

Insbesondere bei Grants aus US-amerikanischen Steuergeldern (z. B. National Science Foundation – NSF, National Institutes of Health – NIH) legen die Förderinstitutionen großen Wert darauf, dass die Projektverantwortlichen und -mitarbeitenden keine finanziellen Interessen haben, die die Projekte beeinflussen könnten. Aus diesem Grund sind alle Institutionen, die Zuwendungen von diesen Förderinstitutionen erhalten, verpflichtet, sich an folgende Richtlinien zu finanziellen Interessenskonflikten zu halten:

  • NSF: NSF Proposal and Award Policies and Procedures Guide; siehe speziell Part II Award and Administration Guide, Chapter IV A
  • NIH: NIH Grants Policy Statement, speziell 4.1.10 Financial Conflict of Interest und 42 Code of Federal Regulation Part 50 Subpart F

Die „Richtlinie hinsichtlich des Umgangs mit Zuwendungen von US-amerikanischen Fördergebern im Rahmen von Forschungsprojekten an der Universitätsmedizin Göttingen“ wurde nach diesen Vorgaben erstellt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.umg.eu/forschung/forschungsmanagement-foma/forschungsprojekte-planen-durchfuehren/foerdermoeglichkeiten/foerdermoeglichkeiten-international/

Finanzplanung von Drittmittelprojekten

Bei der Finanzplanung von Drittmittelprojekten erhalten Sie Unterstützung durch das Forschungsmanagement der UMG.

FIT für die Wissenschaft

Der E-Mail-Dienst „Informationsdienst Forschung, Internationales, Transfer – FIT für die Wissenschaft“ liefert Ihnen gezielt aktuelle Informationen zur Forschungsförderung nach Wissenschaftsgebieten, Förderarten, Förderinstitutionen und Antragsfristen.

Forschungscontrolling

Kernaufgabe des Forschungscontrollings der UMG ist die Planung, Steuerung und Überwachung der für Forschung und Lehre zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Weitere Informationen: Forschungscontrolling

Forschungsdaten-Leitlinie

Die Forschungsdaten-Leitlinie beschreibt Anforderungen und Standards für Forschungsdaten. Das Management, die Sicherung, Aufbewahrung und nachhaltige Bereitstellung von Forschungsdaten müssen nach anerkannten Standards erfolgen und hohen Anforderungen genügen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen darüber hinaus in ihrer Forschung rechtliche und ethische Verpflichtungen beachten.

Weiterführende Links: Forschungsdaten-Leitlinie der Universität Göttingen

Forschungsevaluation

Nähere Informationen zur internen Evaluation der Forschungsleistungen der Einrichtungen und Abteilungen der Universitätsmedizin Göttingen erhalten Sie auf den Seiten des Forschungscontrollings.

Forschungsmanagement

Das Team des Forschungsmanagements unterstützt Sie bei der Konzeption und Beantragung drittmittelgeförderter Forschungsprojekte sowie bei der administrativen Abwicklung Ihres bewilligten Projektes.

Für weitere Informationen besuchen Sie auch die Webseite des Forschungsmanagements.

Aktuelles aus dem Forschungsmanagement erfahren Sie auch im FoMa-Newsletter.

Forschungsgroßgeräte (gemäß DFG)

Ein Großgerät gemäß DFG ist eine Funktionseinheit, bei der die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör für einen vorgesehenen Betriebszustand zusammengehören. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen. Die Investitionssumme für ein Großgerät muss mind. 200 T€ betragen.

Antrag Forschungsgroßgeräte

Funding & Tender Opportunities

In dem EU-Portal Funding & Tender Opportunities finden Sie die Ausschreibungen der EU. Zudem werden über das Portal Anträge und auch laufende Projekte abgewickelt.

G

Gastaufenthalte / Gastvereinbarung

Über eine Gastvereinbarung werden der Status des Gastes im Bereich innerhalb des Vorstandsressorts Forschung und Lehre an der Universitätsmedizin Göttingen abgesichert und die Rechte und Pflichten geregelt. Entsprechende Gastvereinbarungen können auf Antrag durch die Betreuerin bzw. den Betreuer der aufnehmenden klinisch-wissenschaftlichen Einrichtung erstellt werden. Der Dekan / die Geschäftsführung Fakultät entscheidet, ob die Voraussetzungen für einen Gastaufenthalt erfüllt sind.

https://www.umg.eu/forschung/forschungsmanagement-foma/gastaufenthalte/

Gastprofessuren

Die UMG bietet wissenschaftlich besonders ausgewiesenen Professorinnen und Professoren die Möglichkeit für eine befristete Zeit (4 + 2 Semester) in einer klinisch-wissenschaftlichen Einrichtung der UMG als Gastprofessor*in bestellt zu werden (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis). Die Gastprofessur ermöglicht standortübergreifende Zusammenarbeit mit Professor*innen anderer Universitäten und Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus wird sie genutzt, um Professor*innen, die nach auswärts berufen werden, die Fortführung von Projekten an der UMG zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie in der Ordnung für die Bestellung von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren an der UMG.

GEPRIS

Die Datenbank GEPRIS informiert zweisprachig (deutsch/englisch) über Fördermaßnahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Geräteantragsverfahren

Im internen Geräteantragsverfahren der UMG können dringende Gerätebedarfe der wissenschaftlich-klinischen Einrichtungen der UMG beantragt werden. Es findet einmal jährlich nach schriftlichem Aufruf durch den Geschäftsbereich Finanzen statt. Grundsätzlich können Geräteanträge für Forschung, Lehre und Krankenversorgung in den folgenden Kategorien gestellt werden. Kategorie 1 ist jedoch auf einen Antrag pro Einrichtung begrenzt.

  1. Geräte zwischen 25.000 € und 200.000 € je Einzelgerät.
  2. Großgeräte im Rahmen des DFG-Förderprogramms "Forschungsgroßgeräte" nach Artikel 91 b GG (Einzelgerät > 200.000 €)
  3. Großgeräte im Rahmen des DFG-Programms "Großgeräte der Länder" nach Artikel143c GG (Einzelgerät > 200.000 €)

Die Gerätekommission lässt die gestellten Anträge von Gutachter*innen aus der UMG mit entsprechender Expertise begutachten. Bei Anträgen auf Geräte, die überwiegend für Forschung oder Lehre genutzt werden sollen, erfolgt die Begutachtung in der Forschungskommission. In begründeten Fällen können auch externe Gutachter*innen hinzugezogen werden.

Zentral zu planende Ersatzbeschaffungen in der Krankenversorgung können nicht im Geräteantragsverfahren beantragt werden, sondern werden separat mit der Medizintechnik abgestimmt. Dazu zählen Beatmungsgeräte, Patientenüberwachungsanlagen, Narkosegeräte/ Narkoseeinleitungsgeräte, Hämedialysegeräte, Hämofiltrationsgeräte, Säuglingsinkubatoren, Dauerinfusionsgeräte, Mobile Röntgenbildverstärker, Mobile Röntgenaufnahmegeräte, OP-Leuchten, Hochfrequenzchirurgiegeräte sowie Ultraschallgeräte < 100.000 EUR.

Großgeräte

Gute wissenschaftliche Praxis

Von den in der Forschung tätigen Mitgliedern und Angehörigen der Universität Göttingen – einschließlich der Universitätsmedizin Göttingen – ist die vom Senat am 29.09.2021 beschlossene Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten.

Die DFG bietet mit ihrem Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ eine verlässliche Richtschnur für Institutionen sowie Wissenschaftler*innen.

Weiterführende Links

Ombudspersonen/Ombudsgremium der Medizinischen Fakultät

Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis der Georg-August-Universität Göttingen

Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG

K

KKS-Netzwerk

Im Verein KKS-Netzwerk e.V. (KKS-N) haben sich Koordinierungszentren für klinische Studien (KKS) und Zentren für klinische Studien (ZKS) zusammengeschlossen, mit dem Ziel, patientenorientierte klinische Forschung in Deutschland zu stärken. Die Mitglieder des KKS-N leisten durch den Aufbau forschungsfreundlicher Koordinierungs- und Betreuungsstrukturen an deutschen Universitäten einen substantiellen Beitrag zur Verbesserung der klinischen Studienkultur. Dabei agieren die Mitglieder des KKS-Netzwerks eigenständig im Rahmen ihrer jeweiligen universitären Strukturen.

Die Standorte verstehen sich als Forschungspartner für Mediziner, Unternehmen und Behörden. Durch ihre spezifische Expertise unterstützen sie die Forschenden dabei, klinische Studien bedarfsgerecht zu planen und durchzuführen. Weiterhin engagieren sich die einzelnen Standorte für die Qualifizierung von Studienpersonal vor Ort.

Das Studienzentrum UMG ist seit 2018 Mitglied im KKS-N. Die aktive Mitarbeit in den verschiedenen Fachgruppen des KKS-N sichert durch den Austausch von Expertise und der Diskussion spezifischer Themen ein hohes Qualitätsniveau. Hier werden Anforderungen definiert, die sich aus der täglichen Praxis ergeben und Strategien für die Zukunft erörtert.

Klinische Studie

Eine klinische Studie ist eine Erhebung medizinischer Daten am Menschen und deren Auswertung sowie eine Untersuchung von Biomaterialien und medizinischen Daten, die sich einer bestimmten Person zuordnen lassen. Sie wird nach dem § 15 der (Muster-) Berufsordnung der Ärzte durchgeführt. Die regulatorische Einstufung erfolgt ausschließlich durch das Studienzentrum.

Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht zu Sonstigen klinischen Studien.

Kostenstelle

Für die Einrichtung einer Kostenstelle für Ihr bewilligtes Drittmittelprojekt benötigen Sie neben dem Förderbescheid die --> FoMa-ID.

KoWi

Die Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) informiert zu allen Belangen der europäischen Forschungsförderung und ist dabei eng vernetzt mit den EU-Institutionen, die mit Forschungspolitik und der Förderung von Forschung und Innovation betraut sind.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der KoWi.

L

Life Science Valley

Das Life Science Valley ist ein Zusammenschluss regionaler Akteure aus Wissenschaft und Industrie im Göttinger Life-Science-Ökosystem und hat zum Ziel in seiner Rolle als Hightech-Inkubator Gründungen aus den Lebenswissenschaften zu unterstützen.

Die Life Science Valley GmbH wurde gemeinsam von UMG, Life Science Factory und Sartorius initiiert und gegründet.

M

Medizinproduktegesetz (MPG)

Eine Klinische Prüfung am Menschen nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und der EU-Verordnung 2017/745 (Medical Device Regulation – MDR). Die regulatorische Einstufung erfolgt ausschließlich durch das Studienzentrum.

Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht zu Medizinproduktestudien.

N

Nagoya-Protokoll

Das "Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile" ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten ist; Deutschland ist seit 2016 Vertragspartei. Das Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und darauf bezogenes traditionelles Wissen sowie die gerechte Verteilung der sich aus deren Nutzung ergebenden Vorteile, sog. „Access and Benefit-Sharing“-System. Die Vorgaben des Nagoya-Protokolls wurden seitens der EU-Verordnung Nr. 511/2014 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 um Compliance-Vorschriften konkretisiert, die den Mitgliedsstaaten für die Beforschung und Nutzung genetischer Ressourcen bestimmte Sorgfaltspflichten auferlegen.

Weitere Informationen:

Das Bundesamt für Naturschutz ist in Deutschland seit dem 01.07.2016 dafür zuständig, zu kontrollieren, ob Nutzer genetische Ressourcen in Deutschland die Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich befolgen. Neben seinen Kontrollaufgaben berät das BfN deutsche Nutzerinnen und Nutzer auch im Vorfeld dazu, wie sie die für sie geltenden Regelungen am besten einhalten und beachten können.

Das German Nagoya Protocol HuB-Projekt (GNO HuB) hilf dem akademischen Forschungssektor in Deutschland beim Verständnis der Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung des Nagoya-Protokolls ergeben.   

DFG: Nagoya-Erläuterungen für Forschende

DFG: Mustervertragsklauseln für sog. „Mutually Agreed Terms“

Nationale Kontaktstellen (NKS)

Die Nationalen Kontaktstellen unterstützen interessierte Einrichtungen und Forschende bei der Beteiligung am Forschungsrahmenprogramm der EU (aktuell Horizont Europa). Das Team des Forschungsmanagements stellt gerne den Kontakt für Sie her.

O

Overhead

Bei Projekten der Auftragsforschung und kommerziellen klinischen Studien ist ein Overhead (Gemeinkostenzuschlag) von 20 Prozent einzukalkulieren.

P

PIC

Die PIC (Participant Identification Code) ist eine neunstellige Nummer, die die Europäische Union an juristische Personen vergibt und die bei der Beantragung von EU-Forschungsfördermitteln zwingend erforderlich ist.

Die Georg-August-Universität Göttingen und die UMG haben zwei separate PICs. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team des Forschungsmanagements.

Programmpauschale der DFG

Die DFG gewährt in den meisten Programmen zusätzlich zu den bewilligten Mitteln sogenannte Programmpauschalen. Der Hochschulpakt 2020 ermöglicht der DFG die Zahlung dieser Pauschalen für bewilligte Projekte. Die Programmpauschale beträgt 22 Prozent der abrechenbaren direkten Projektausgaben. Die Bewilligung der Programmpauschale setzt keinen gesonderten Antrag voraus, ihre Auszahlung erfolgt anteilig mit jedem Mittelabruf.

Über die Verwendung der Programmpauschale entscheidet die Hochschule.

Die UMG verfügt über die entsprechend der DFG geforderte Leitlinie, bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sachgebiet Haushalt und Drittmittel.

Projektpauschale des BMBF

Das BMBF zahlt für Forschungsprojekte von Hochschulen und Universitätskliniken, die auf Ausgabenbasis abrechnen, in den meisten Projekten eine Projektpauschale. Die Projektpauschale beträgt 20 Prozent der abrechenbaren direkten Projektausgaben.

Analog zur Programmpauschale der DFG soll die Projektpauschale des BMBF die Finanzierung der durch das Forschungsprojekt verursachten indirekten Projektkosten unterstützen.

Über die Verwendung der Projektpauschale entscheidet die Hochschule.

Publikationsverzeichnisse

Für Anträge, Antragsskizzen und Abschlussberichte bei der DFG bestehen verbindliche Regelungen zur Erstellung von Publikationsverzeichnissen.

Informationen zu den Regelungen finden Sie unter Hinweisen zu Publikationsverzeichnissen der DFG.  

R

Repräsentationsrichtlinie

Aufwendungen für Repräsentationszwecke (bsw. Bewirtung, Gastgeschenke, Werbeartikel, Dekoration, musikalische Umrahmung) unterliegen im besonderen Maße der kritischen Betrachtung durch die Öffentlichkeit. Die in der Wirtschaft übliche Praxis der Kontaktpflege kann auf Einrichtungen der öffentlichen Hand nicht ohne weiteres übernommen werden. Bei Repräsentationsaufwendungen an der UMG ist deshalb dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stets eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Anlass für Repräsentationsaufwendungen muss im unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben der UMG stehen und eine eindeutige Außenwirkung vorweisen. Daher hat jeder Verfügungsberechtigte vor der Veranlassung von Repräsentationsaufwendungen eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine dienstliche Veranlassung und ein besonderer Grund zur Repräsentation vorliegen. Gleichzeitig ist der Repräsentationsaufwand auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

Weitere Informationen finden Sie in der Repräsentationsrichtlinie.

S

Serviceeinrichtungen

An der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) sind zur methodischen Unterstützung und Weiterentwicklung der Forschung in ausgewählten Bereichen Serviceeinrichtungen (Core Facilities) eingerichtet.

Stipendiengeförderte Aufenthalte

Informationen zu stipendiengeförderten Aufenthalten an der UMG zum Zwecke der Promotion oder eines zeitlich befristeten Forschungsprojektes finden Sie auf der Seite Stipendium-geförderte Aufenthalte.

T

Tierschutzausschuss

Timesheets

Einige Fördermittelgeber, insbesondere die EU, erwarten die Dokumentation von Arbeitszeiten als Basis für den Personalmittelabruf in Projekten.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Timesheets in Horizon Europe sowie dem Merkblatt für Timesheets in Horizon 2020.

V

Z

Zeitnachweis

Zentrale Serviceeinrichtungen

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