3. Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

In der Sitzung vom 18.10.2024 hat der Bundesrat der Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen zugestimmt. Die Änderung hat bedeutsame Auswirkungen auf die Prüfungen des Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine grobe Übersicht über den Inhalt, Struktur und das Anmeldeverfahren zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung zur Verfügung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte beachten Sie daher die vollständige ZApprO (Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen).

Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.

Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und einem schriftlichen Teil.

Studierende, die die Ärztliche Prüfung bestanden haben, legen den schriftlichen Teil nicht ab.

Prüfungstermine:

Der mündlich-praktische Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung beginnt in der vorlesungsfreien Zeit und findet in einem Zeitraum von sechs Monaten statt.

Der schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung wird in den Monaten Juni und November durchgeführt. Er findet an einem bundeseinheitlichen Termin statt.

Prüfungstermin 2026   - 03.11.2026

Prüfungstermine 2027   - 15.06.2027 bzw. 09.11.2027

Inhalte der Prüfung

Im Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung hat der oder die Studierende fächerübergreifend zu zeigen, dass er oder sie

1.   in der Lage ist, die klinisch-zahnmedizinischen und die für die zahnärztliche Tätigkeit notwendigen medizinischen Zusammenhänge zu erfassen und

2.   über Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem jeweiligen Prüfungsgebiet verfügt, die für die zahnärztliche Versorgung erforderlich sind.

Im Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sollen auch die Besonderheiten bei der Behandlung spezieller Patientengruppen geprüft werden. Zu den speziellen Patientengruppen zählen insbesondere junge Menschen, alte Menschen und versehrte Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit für die zahnärztliche Behandlung relevanten seltenen Erkrankungen.

Struktur der Prüfung

Mündlich-praktischer Teil

Der mündlich-praktische Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung umfasst:

1. das Fach Zahnärztliche Prothetik

2. das Fach Kieferorthopädie

3. das Fach Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

4. das Fach Oralchirurgie

5. das Fach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

6. das Fach Zahnärztliche Radiologie und

7. die Fächergruppe Zahnerhaltung, die folgende Fächer beinhaltet:

    a) Endodontologie

    b) Kinderzahnheilkunde

    c) Parodontologie und

    d) Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration.

Der mündlich-praktische Teil besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungselement.

Schriftliches Prüfungselement

Der schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung umfasst die folgenden Fächer:

1. Pharmakologie und Toxikologie

2. Pathologie

3. Hygiene, Mikrobiologie und Virologie

4. Innere Medizin

5. Dermatologie und Allergologie

Er umfast außerdem die folgenden Querschnittsbereiche:

1. Notfallmedizin

2. Schmerzmedizin

3. Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen

4. Klinische Werkstoffkunde

5. Orale Medizin und systemische Aspekte

6. Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich

7. Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie

8. Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin

9. Wissenschaftliches Arbeiten mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin

Der schriftliche Teil findet an einem Tag statt. Er dauert fünf Stunden.

Anmeldung zur Prüfung

Das jeweils zuständige Landesprüfungsamt prüft auf Antrag der Studierenden die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zu dem Prüfungsabschnitt. Der Antrag muss dem Landesprüfungsamt bis zum 10. Januar bzw. 10 Juni zugegangen sein. Antragsformulare für alle Prüfungsabschnitte finden Sie hier als PDF oder auf der Homepage des Landesprüfungsamt Hannover. Bei der Meldung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung müssen die folgenden Unterlagen vorliegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten (Studienverlaufsbescheinigung)
  • Sammelbescheinigung über die von Ihnen erfolgreich absolvierten Kurse und Praktika (dies wird vom Studiendekanat-Prüfungsangelegenheiten direkt an das LPA versandt)
  • Nachweis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels
  • Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
  • Zeugnis über die Famulatur

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Köhler-Linke vom LPA (Tel.: 0511-897292-16 ).

Bewertung der Prüfungsleistungen

Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche und der mündlich-praktische Teil bestanden sind.

Bestehen des mündlich-praktischen Teils:

Der mündlich-praktische Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn die Note in jedem Fach und in der Fächergruppe Zahnerhaltung mindestens “ausreichend” ist.

Ein Fach oder die Fächergruppe Zahnerhaltung des mündlich-praktischen Teils ist bestanden, wenn die Bewertungen der Leistungen für das mündliche Prüfungselement und der Leistung für das praktische Prüfunsgelement jeweils mindestens “ausreichend” lauten. Der mündlich-praktische Teil im Fach Zahnärztliche Radiologie ist bestanden , wenn die Bewertung der Leistung für das mündliche Prüfungselemnt mindestens “ausreichend” lautet.

Das praktische Prüfungselemnt in der Fächergruppe Zahnerhaltung ist bestanden, wenn die Bewertungen der Leistungen für das praktische Pürfungselement in den vier Fächern der Fächergruppe Zahnerhaltung jeweils mindestens “ausreichend” lautet.

Bestehen des schriftlichen Teils:

Der schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn die Bestehensgrenze erreicht worden ist (§74 der ZApprO).

Endnote für den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

Jedes Fach wird mit einer Note (1-5) bewertet. Nach Prüfungsabschluss wird eine Durchschnittsnote gebildet. Das Gesamtergebnis lautet:

  • "sehr gut" bei einem Zahlenwert bis 1,5
  • "gut" bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5
  • "befriedigend" bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5
  • "ausreichend" bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0.

Ihre Ansprechpartner an der UMG

Prüfungsangelegenheiten - Staatsexamen Human-­ und Zahnmedizin, Wiederholungsprüfungen klin. Studienabschnitt

Heike Wolfram

 Heike Wolfram

Kontaktinformationen

Sprechzeiten

  • Mo u. Do 12.30-13.30 Uhr, Di 09.30-10.30 Uhr
Prüfungsangelegenheiten - Staatsexamen Human- und Zahnmedizin

Christoph Büttcher

 Christoph Büttcher

Kontaktinformationen

Sprechzeiten

  • Di 11:00 - 12:00 Uhr, Mi 12:00-13:00 Uhr

Downloads

Folgen Sie uns