Staatliche Prüfungen

Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt.

Es handelt sich um eine mündliche Prüfung.

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.

Die ist eine mündlich-praktische Prüfung. Sie besteht aus einem praktischen Prüfungselement und einem mündlichen Prüfungselement.

Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung 

Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.

Diese Prüfung besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und einem schriftlichen Teil.

Studierende, die die Ärztliche Prüfung bestanden haben, legen den schriftlichen Teil nicht ab.

3. Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (mündlich-praktisch und schriftlich)

An-, Ab- und Krankmeldung

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Landesprüfungsamt Hannover!

Frau Irina Baumgärtner        

Telefon:  0511 8972-9247      LPA(at)nizza.niedersachsen.de    

Telefonische Sprechzeiten

Dienstag: 09.00-12.00 Uhr   Mittwoch: 13.00-14.30 Uhr    Freitag: 09.00-11.00 Uhr

                       

Bitte teilen Sie bei Anfragen per E-Mail eine Telefonnummer sowie Ihre aktuelle Postanschrift mit!

Ansprechpartnerinnen an der UMG

Teamleitung, Prüfungsangelegenheiten - Staatsexamen Human­ und Zahnmedizin, Wiederholungsprüfungen klin. Studienabschnitt

Heike Wolfram

 Heike Wolfram

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  • Mo 13:00–15:00 Uhr, Di und Do 09:30–12:30 Uhr und nach Vereinbarung

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