Master Molekulare Medizin

Bewerbung

Die Bewerbung für das Wintersemester 2026/27 ist möglich im Zeitraum 01.12.2025 bis 30.05.2026.

Voraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber müssen spätestens bis zum Beginn des Masterstudiums ein mindestens sechssemestriges naturwissenschaftliches Studium mit Bachelor-Abschluss (mind. 180 ECTS-Anrechnungspunkten) in Molekularer Medizin, Biochemie, Biologie oder in einen anderen „Life Science“ Fachgebiet abgeschlossen haben. Gleichwertige Abschlüsse können ebenfalls anerkannt werden.

Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen, z.B.:

  • Test of English as a Foreign Language (TOEFL)
  • International English Language Testing System (IELTS)
  • Cambridge Certificate in Advanced English
  • C1-Nachweis nach CEF (Common European Framework)
  • Unicert III
  • ein anderer äquivalenter Test (z.B. ein mindestens halbjähriger Studien- oder Berufsaufenthalt in einem englischsprachigen Land oder der Nachweis darüber, dass für das bereits absolvierte Bachelorstudium ebenfalls ein Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse zu erbringen war).

Bewerbungsunterlagen

Um sich auf einen Studienplatz im Masterstudiengang "Molecular Medicine" zu bewerben, benötigen sie folgende Unterlagen:

  • unterschriebenes Bewerbungsformular (wird per Email an sie verschickt, Upload innerhalb der Bewerbungfrist erforderlich)
  • ein "Transcript of records", aus dem die von ihnen belegten (Wahl)Module während ihres relevanten Bachelorstudiengangs hervorgehen (Upload innerhalb der Bewerbungfrist erforderlich)
  • ein in englischer oder deutscher Sprache verfasster tabellarischer Lebenslauf mit einer aussagekräftigen Darstellung des Bildungsweges sowie mit Lichtbild (Upload innerhalb der Bewerbungfrist erforderlich)
  • ihr finales Abschlusszeugnis (nachzureichen bis 30. September des Bewerbungsjahres)
  • Sprachnachweis nicht älter als 3 Jahre, wenn ihre Muttersprache nicht Englisch ist (nachzureichen bis 30. September des Bewerbungsjahres)

Weitere Dokumente (Abiturzeugnisse, Nachweis über die Teilnahme an Konferenzen, Bestätigungen über getätigte Laborarbeit, Referenzschreiben etc.) sind für die Bewerbung nicht erforderlich.

Masernschutz

An der UMG ist der Nachweis über den Masernschutz verpflichtend. Ohne Nachweis des Masernschutzes kann keine Immatrikulation an der UMG erfolgen.

Der Nachweis ist erst zur Immatrikulation, nicht zur Bewerbung erforderlich! Nutzen Sie aber bitte gegebenenfalls die Zeit zwischen Ihrer Bewerbung und der Immatrikulation, um sich impfen zu lassen oder Ihren Impfstatus zu klären und gegebenenfalls aufzufrischen. Die kurze Frist zur Annahme des Studienplatzes nach der Zulassung ist dafür in der Regel nicht ausreichend.

Mit der Verabschiedung des Masernschutzgesetztes im Bundestag im November 2019 sind alle Mitarbeitenden, aber auch alle Studierenden aller Studiengänge (Molekulare Medizin, Cardiovascular Science, Human- und Zahnmedizin) an der UMG bzw. Medizinischen Fakultät verpflichtet, ihren Masernschutz nachzuweisen. Ohne den Nachweis der Impfungen bzw. des serologischen Immunschutzes können keine Studierenden im Krankenhaus für Blockpraktika, Untersuchungskurse etc. mehr neu zulassen. Daher müssen alle zukünftigen Studierenden einen verpflichtenden Nachweis ihres Masernschutzes bereits im Rahmen Ihrer Immatrikulation an der Universität Göttingen erbringen.

Nutzen Sie für den Masernschutznachweis bitte AUSSCHLIESSLCH dieses Formular, das Sie von Ihrem Arzt unterschrieben bei der Immatrikulation hochladen.

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