Zahlen - Daten - Fakten

Gleichstellung an der UMG

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. (GG Art. 3, Abs. 2).

Weitere rechtliche Grundlagen für den Gleichstellungsauftrag der UMG (Fakultät und Klinik) sind das Niedersächsische Hochschulgesetz, das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.12.2015, steht:

㤠3 Aufgaben aller Hochschulen
(3) Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Gleichstellungsauftrag). Sie tragen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung bei.“

Gleichstellungsplan

Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz muss der Struktur-und Entwicklungsplan der Universität auch einen Gleichstellungsplan enthalten.

Im Gleichstellungsplan wird aufgezeigt, wie mehr Gleichstellung für Frauen und Männer in Zukunft erreicht werden kann. Der Gleichstellungsplan liefert Zahlen, Daten und Fakten, aus dem sich ein Handlungsbedarf zur Formulierung von Gleichstellungszielen und -maßnahmen in Krankenversorgung, Wissenschaft und allen weiteren Bereichen der Universitätsmedizin Göttingen ableitet.

Den Gleichstellungsplan der UMG für die Jahre 2022-2027 finden Sie hier.

Kontakt

Gleichstellungsbeauftragte

Anja Lipschik 

 Anja Lipschik 

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