Umgang mit Zuwendungen privater Dritter

Transparenz im Umgang

Öffentliche Einrichtungen sind zur Dokumentation und Veröffentlichung der Zuwendungen privater Dritter verpflichtet. Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) stellt die erforderliche Transparenz für die erhaltenen Zuwendungen auf der Grundlage einer einschlägigen Zuwendungs- und Verfahrensrichtlinie unter Berücksichtigung der Antikorruptionsrichtlinie des Landes Niedersachsen (insb. Abschnitt 8) sowie der Anti-Korruptions-Richtlinie der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts einschließlich der Universitätsmedizin Göttingen Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum und der geltenden Datenschutzregelungen der Universitätsmedizin Göttingen her. Die Verfahrensrichtlinie eint dabei die Verpflichtung zur Schaffung größtmöglicher Transparenz für die Öffentlichkeit bei gleichzeitiger Sicherstellung des Datenschutzes.

Informationszugang durch Veröffentlichung

Die angenommenen Zuwendungen privater Dritter mit einem Wert ab 1.000 Euro werden jeweils bis zum 30. April eines laufenden Jahres für das jeweils vorherige Geschäftsjahr in einer Veröffentlichungsliste auf der Grundlage der nachstehend formulierten Festlegungen publiziert. Die zentral erhaltenen Zuwendungen durch Spendenkampagnen und Förderprojekte werden darüber hinaus durch Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht.

Eingesehen werden kann die Veröffentlichungsliste auf der Internetseite der Georg-August-Universität Göttingen.

Alle Geldeingänge werden darüber hinaus intern erfasst und dokumentiert. Zuwenderinnen und Zuwender haben das Recht auf Einsichtnahme in ihre personenbezogen gespeicherten Daten. Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme ausschließlich bei begründetem Anlass z.B. durch den Landesrechnungshof oder die Aufsichtsbehörden möglich. Der Anspruch der Zuwendenden auf Akteneinsicht ergibt sich aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mit den daraus abzuleitenden Rechten.

Für die Veröffentlichung gilt im Einzelnen Folgendes

  • Spenden ab 1.000 bis < 50.000 Euro werden zusammengefasst als Gesamtjahres­summe - gegliedert nach Kategorien/Oberbegriffen - veröffentlicht.   

    Folgende Kategorien werden gebildet:
  1. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
  2. Förderung von Wissenschaft und Forschung
  3. Veranstaltung.
  • Bei Zuwendungen ab 50.000 Euro ist die Veröffentlichung mit Namensnennung obligatorisch, es sei denn, es wird eine begründete Ausnahme mit Beschluss des Vorstands hergeleitet.
  • Sponsoring-Einnahmen ab 1.000 Euro werden namentlich veröffentlicht. Mehrere Sponsoring-Zuwendungen eines Unternehmens werden kumuliert. Der Abschluss eines Werbungs- und Sponsoring-Vertrages ist an die Einwilligung zur Veröffentlichung geknüpft.

Welche Daten werden erhoben und publiziert?

Folgende personenbezogene Daten werden erfasst und unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Rahmenbedingungen veröffentlicht:

  • Name des Gebers/der Geberin bzw. des Unternehmens
  • Höhe des zugewendeten Geldbetrags oder die Bezeichnung der zugewendeten Sache mit Angabe des vollen Wertes
  • Hinweis zur Verwendung der Zuwendung

Kontakt

Leitung Stabsstelle Fundraising und Alumni

Gabriele Schreiber

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stellv. Leitung Stabsstelle Fundraising und Alumni

Yvonne Strauß

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