Prüfung der äußeren Form der Dissertation
Bevor Sie die Dissertation im Promotionsbüro einreichen und den Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen können, müssen Sie Ihre Arbeit bei der Promotionsbeauftragten der UMG zur Prüfung der äußeren Form einreichen.
Die Promotionsbeauftragte prüft die Arbeit auf die Einhaltung der „Richtlinien für die äußere Form der Dissertation“ und sprachlicher Standards. Dabei handelt es sich um eine Prüfung, nicht um eine Dienstleistung im Sinne eines professionellen Lektorats. Es liegt in Ihrer Verantwortung als Doktorand*in die Richtlinien umzusetzen und die Regeln der Rechtschreibung, Grammatik, Kommasetzung und nicht zuletzt Einheitlichkeit zu beachten.
Ihre Arbeit kann drei Wege nehmen:
Minor Revision: Arbeiten, die nur geringfügig überarbeitet werden müssen, können nach der Korrektur ohne erneute Vorlage bei der Promotionsbeauftragten im Promotionsbüro eingereicht werden. Die Promotionsbeauftragte stellt Ihnen hierfür ein Testat für die Anmeldung zur Promotion aus.
Major Revision: Arbeiten, die umfangreicher Korrekturen bedürfen, müssen nach der Überarbeitung durch die Doktorandin/den Doktoranden erneut bei der Promotionsbeauftragten vorgelegt werden. Wurden die Mängel behoben, kann die Arbeit danach eingereicht werden. Wurden die beanstandeten Mängel nicht zufriedenstellend behoben, folgt ein Pending-Rejection-Verfahren mit verpflichtendem Seminarbesuch
Pending Rejection: Arbeiten, die einem Mindeststandard für Inauguralschriften nicht entsprechen oder im Major-Revision-Verfahren nicht ausreichend überarbeitet wurden, werden mit Korrekturauflagen an die Promovendin/den Promovenden zurückgeschickt. Bevor dann erneut eine überarbeitete Fassung der Arbeit eingereicht werden darf, muss zuvor der Besuch eines vom Promotionsbüro organisierten Seminars über die formalen Anforderungen einer Dissertationsschrift nachgewiesen werden. Das Seminar wird in regelmäßigen Abständen (ca. alle 2-3 Monate) angeboten und von einem (stellv.) Vorsitzenden der Promotionskommission geleitet. Entspricht die Arbeit nach Überarbeitung nach wie vor nicht den formalen Standards, wird sie der Promotionskommission vorgelegt, die über die endgültige Ablehnung der Arbeit entscheidet oder Auflagen zur Überarbeitung aussprechen kann.
Wann und wie können Arbeiten eingereicht werden?
Das Büro der Promotionsbeauftragten ist nicht täglich besetzt. Bitte reichen Sie Ihre Arbeiten per Post ein. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per Mail; diese werden gesammelt verschickt.
Als Adresse geben Sie bitte an:
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin
Dr. Nadine Kramann
Humboldtallee 36
37073 Göttingen
Eine persönliche Abgabe der Dissertation bei der Promotionsbeauftragten ist momentan nicht möglich, bitte nutzen Sie den Postweg. Eine telefonische Beratung ist weiterhin nur donnerstags zwischen 9:30 Uhr und 11:00 Uhr möglich.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- eine elektronische Fassung (PDF) der vollständigen Doktorarbeit auf einem Datenträger (bevorzugt USB) [Benennung: Nachname_Vorname_Dissertation.pdf]
- ein PDF-Bericht eines Plagiat-Checks mit einer speziellen Software für Ihre Arbeit (ebenfalls auf einem Datenträger). Betreuer*innen haben hierfür über eine Campuslizenz Zugang zur Software iThenticate. Das Dokument, das dem Plagiat-Check zugrunde liegt, muss mit der eingereichten PDF-Datei und der gedruckten Version übereinstimmen [Benennung: Nachname_Vorname_PlagCheck.pdf]
- die Bestätigung Ihres Doktorvaters oder Ihrer Doktormutter, dass die Arbeit in der vorliegenden Form abgegeben werden kann (Anlage 1, Blatt 4 der Anmeldung zum Promotionsverfahren)
- die ausgefüllte und unterschriebene Anlage S „Anmeldung bei der Promotionsbeauftragten“ inklusive der Angabe des Datums (und des Blatts und der Position Ihrer Unterschrift in der Anwesenheitsliste), an dem Sie die testatpflichtige Lehrveranstaltung „Ethische Grundlagen medizinischer Forschung“ (im Rahmen des Moduls 2.4 oder zu einem Ausweichtermin) besucht haben.
Ihnen fehlen Angaben zu Ihrem Besuch der testatpflichtigen Lehrveranstaltung?
Sie haben die Veranstaltung ab 2011 besucht und können mindestens das Semester eingrenzen?
Dann können Sie eine Mail mit allen Ihnen vorliegenden Angaben (Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Matrikelnummer, vermutliches Datum/Semester des Besuchs) an das Sekretariat des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin schreiben, in der Sie um Übermittlung Ihrer Unterschriftenposition (und ggf. des genauen Datums) bitten.
Sie haben die Veranstaltung vor 2011 besucht oder können das Semester nicht mehr eingrenzen?
Dann können Sie während der Sprechzeiten im Sekretariat des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin vorbeikommen, um Ihren Listenplatz einzusehen.
Sie stehen nicht in den Listen?
In der Regel müssen Sie die Veranstaltung dann erneut besuchen. Die Veranstaltung wird jedes Semester angeboten, aktuelle Termine finden Sie auf den Webseiten des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin.
Kontakt
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3969313
- E-Mail-Adresse: umg.promotionsbeauftragte(at)med.uni-goettingen.de
Sprechzeiten
- Donnerstag 9:30-11:00