| Presseinformation Nr. 017 / 2020

Warnstreik der Ärztinnen und Ärzte an der UMG: Versorgung der Notfallpatienten im Universitätsklinikum Göttingen ist gesichert.

Tarifverhandlung mit der Gewerkschaft Marburger Bund: Universitätsmedizin Göttingen am Dienstag, 4. Februar 2020, von Warnstreik betroffen. Versorgung der Notfallpatienten ist gewährleistet.

Universitätsklinikum der Universitätsmedizin Göttingen. Foto: umg/mehle

(umg) Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) wird während der Tarifverhandlungen mit den Ärztinnen und Ärzten an Universitätskliniken am Dienstag, 4. Februar 2020, von einem Warnstreik betroffen sein. Die UMG hat dazu mit der Gewerkschaft Marburger Bund eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, die die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Krankenversorgung sicherstellt.

Es wurde eine Mindestbesetzung vereinbart, die normalerweise an Wochenenden vorgesehen ist. Die Behandlung der Patienten, deren Untersuchung und Behandlung als Notfälle keinen Aufschub duldet, ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. „Die Versorgung unserer Patienten während des Warnstreikes an der UMG bleibt gesichert, sie hat höchste Priorität. Dafür sind alle notwenigen Vorkehrungen getroffen“, sagt Prof. Dr. Michael Quintel, stellvertretender Vorstand Krankenversorgung an der UMG. „Darüber hinaus ist die Notfallversorgung am Streiktag uneingeschränkt sichergestellt.“

In einigen Bereichen der Patientenversorgung kann es am Dienstag zu Verzögerungen und Terminausfällen kommen. Der Vorstand der UMG empfiehlt deshalb allen Patienten, die am Dienstag in der UMG Termine für Behandlungen haben, vorher in den behandelnden Kliniken anzurufen, ob der Termin stattfinden kann.

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