GEIMPFT – GETESTET – GENESEN: ab Montag, 13. September 2021, gilt die 3G-Regel bei Besuch und bei Begleitung an Krankenhäusern und Kliniken der Region
(umg) Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen verlangt für den Zutritt in Krankenhäuser von Besucher*innen und Begleitpersonen die 3G-Regel. Die Partner des regionalen Kliniknetzwerks Südniedersachsen/Nordhessen haben deshalb verabredet: Ab Montag, dem 13. September 2021, gelten in den Kliniken und Krankenhäusern des Partnerverbundes neue Zutritts-Regeln für Begleitpersonen und Eltern von ambulanten und stationär aufzunehmenden minderjährigen Patient*innen sowie für gesetzliche Vertreter*innen. Diese Personengruppen müssen nun ebenfalls wie alle Besucher*innen und Begleitpersonen von erwachsenen Patient*innen die 3G-Regel erfüllen und einen entsprechenden Nachweis beim Zutritt in den Kliniken und Krankenhäusern vorweisen. Damit sollen Patient*innen geschützt und die stationäre und ambulante Krankenversorgung sichergestellt werden. Besuche von stationären Patient*innen sind unter den seit Juni 2021 geltenden Bedingungen weiterhin zugelassen.
Neue Zutritts-Regelung für Begleitpersonen in den Kliniken und Krankenhäusern
Ab Montag, 13. September 2021, gelten folgende Regelungen für den Zutritt von notwendigen Begleitpersonen erwachsener Patient*innen, Eltern und Begleitpersonen minderjähriger Patient*innen sowie sorgeberechtigten Personen, wie z.B. gesetzlichen Betreuer*innen:
3G-Regel – Geimpft, Getestet, Genesen:
- Vollständig Geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfung) benötigen keinen Testnachweis, müssen aber ihren Impfausweis vorlegen (Kopien von Impfnachweisen reichen nicht aus!).
- Nicht vollständig Geimpfte benötigen einen Test (Antigentest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend, der Test kann nicht in der Klinik erfolgen!
- Genesene benötigen eine Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes oder des Hausarztes; alternativ ist ein positiver PCR Testnachweis vorzulegen. Dieser muss aus dem Zeitraum 180 Tage bis 28 Tage vor Besuch in der UMG stammen.
- Genesene, deren Infektion über 180 Tage zurückliegt, benötigen entweder einen Impfnachweis oder einen negativen PCR- oder Antigentest.
BESUCHSREGELUNG AN DER UMG IM DETAIL AB 13. SEPTEMBER 2021
- 3G-Regel: Besucher*innen sowie Begleitpersonen von erwachsenen Patient*innen müssen weiterhin geimpft, getestet oder genesen sein. Neu ist: Auch Kinder ab sechs Jahren müssen für einen Besuch einen negativen Test oder den Nachweis über eine Genesung vorlegen.
- NEU: 3G-Regel für Eltern, notwendige Begleitpersonen und gesetzliche Vertreter*innen:Ab Montag, dem 13. September 2021, müssen auchfolgende Gruppen von Begleitpersonen bei Zutritt in das Universitätsklinikum den Nachweis erbringen, dass sie die 3-G-Regel erfüllen:
- Eltern oder Begleitpersonen von minderjährigen Patient*innen, die ein Kind zur stationären Aufnahme begleiten oder auf Station besuchen und/oder zur Begleitung selbst stationär aufgenommen werden. Stationär aufgenommene Eltern oder Begleitpersonen werden bei Aufnahme durch die Klinik ebenso wie ihr Kind getestet.
- Eltern oder Begleitpersonen von minderjährigen Patient*innen, die ein Kind zur ambulanten Behandlung begleiten.
- Sorgeberechtigte Personen, wie z.B. gesetzliche Betreuer*innen
- Nicht der UMG zugehörige Personen im Kontext einer Behandlung, z.B. Therapeut*innen
- Sowie: Alle weiteren Personen, die keine Beschäftigten der UMG sind.
- AUSNAHMEN: Der verpflichtende Nachweis der 3G-Regel für Eltern und Begleitpersonen gilt nicht bei Notfällen, in denen vorab kein Test eingeholt werden konnte, so z.B. bei Notfall-Aufnahmen von minderjährigen Patient*innen oder bei der Begleitung von nicht planbaren Geburten. In solchen Notfällen erfolgt vor Ort ein Antigen-Schnelltest, um sicherzustellen, dass keine mit COVID-infizierten Begleitpersonen Zutritt erhalten.
BITTE BEACHTEN
Während des Besuchs an der UMG gelten auch für Geimpfte, Genesene und Getestete weiterhin die Hygieneregeln: Abstandhalten, Händedesinfektion, medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Die UMG bietet routinemäßig keine Testmöglichkeiten für Besucher*innen oder Begleitpersonen an.
DIE PARTNERKLINIKEN IM REGIONALEN KLINIKNETZWERK SÜDNIEDERSACHSEN/NORDHESSEN
- Universitätsmedizin Göttingen
- Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende
- Agaplesion Krankenhaus Neu Bethlehem
- Asklepios Seesen
- Einbecker Bürgerspital
- Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim
- Helios Klinik Bad Gandersheim
- Helios Klinik Herzberg/Osterode
- Klinikum Hann. Münden
- St. Martini Krankenhaus Duderstadt
- Klinikum Werra-Meißner Standort Eschwege
- Klinikum Werra-Meißner Standort Witzenhausen
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