| Presseinformation Nr. 106 / 2021

GEIMPFT – GETESTET – GENESEN: ab Montag, 13. September 2021, gilt die 3G-Regel bei Besuch und bei Begleitung an Krankenhäusern und Kliniken der Region

+++ GEMEINSAME PRESSEINFORMATION DES REGIONALEN KLINIKNETZWERKES SÜDNIEDERSACHSEN/NORDHESSEN +++

Ab Montag, 13. September 2021, gelten an den Kliniken und Krankenhäusern des regionalen Kliniknetzwerkes Südniedersachsen/Nordhessen die 3G-Regeln auch für Begleitpersonen und Eltern von minderjährigen Patient*innen sowie für gesetzliche Vertreter*innen. Unter klaren Vorgaben sind Besucher*innen wie bisher zugelassen. An allen Kliniken und Krankenhäusern gelten unverändert die Maskenpflicht und die Einhaltung der Hygieneregeln.

(umg) Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen verlangt für den Zutritt in Krankenhäuser von Besucher*innen und Begleitpersonen die 3G-Regel. Die Partner des regionalen Kliniknetzwerks Südniedersachsen/Nordhessen haben deshalb verabredet: Ab Montag, dem 13. September 2021, gelten in den Kliniken und Krankenhäusern des Partnerverbundes neue Zutritts-Regeln für Begleitpersonen und Eltern von ambulanten und stationär aufzunehmenden minderjährigen Patient*innen sowie für gesetzliche Vertreter*innen. Diese Personengruppen müssen nun ebenfalls wie alle Besucher*innen und Begleitpersonen von erwachsenen Patient*innen die 3G-Regel erfüllen und einen entsprechenden Nachweis beim Zutritt in den Kliniken und Krankenhäusern vorweisen. Damit sollen Patient*innen geschützt und die stationäre und ambulante Krankenversorgung sichergestellt werden. Besuche von stationären Patient*innen sind unter den seit Juni 2021 geltenden Bedingungen weiterhin zugelassen.

Neue Zutritts-Regelung für Begleitpersonen in den Kliniken und Krankenhäusern

Ab Montag, 13. September 2021, gelten folgende Regelungen für den Zutritt von notwendigen Begleitpersonen erwachsener Patient*innen, Eltern und Begleitpersonen minderjähriger Patient*innen sowie sorgeberechtigten Personen, wie z.B. gesetzlichen Betreuer*innen:

3G-Regel – Geimpft, Getestet, Genesen:

  • Vollständig Geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfung) benötigen keinen Testnachweis, müssen aber ihren Impfausweis vorlegen (Kopien von Impfnachweisen reichen nicht aus!).
  • Nicht vollständig Geimpfte benötigen einen Test (Antigentest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend, der Test kann nicht in der Klinik erfolgen!
  • Genesene benötigen eine Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes oder des Hausarztes; alternativ ist ein positiver PCR Testnachweis vorzulegen. Dieser muss aus dem Zeitraum 180 Tage bis 28 Tage vor Besuch in der UMG stammen.
  • Genesene, deren Infektion über 180 Tage zurückliegt, benötigen entweder einen Impfnachweis oder einen negativen PCR- oder Antigentest.
BESUCHSREGELUNG AN DER UMG IM DETAIL AB 13. SEPTEMBER 2021
  • 3G-Regel: Besucher*innen sowie Begleitpersonen von erwachsenen Patient*innen müssen weiterhin geimpft, getestet oder genesen sein. Neu ist: Auch Kinder ab sechs Jahren müssen für einen Besuch einen negativen Test oder den Nachweis über eine Genesung vorlegen.
     
  • NEU: 3G-Regel für Eltern, notwendige Begleitpersonen und gesetzliche Vertreter*innen:Ab Montag, dem 13. September 2021, müssen auchfolgende Gruppen von Begleitpersonen bei Zutritt in das Universitätsklinikum den Nachweis erbringen, dass sie die 3-G-Regel erfüllen:
  • Eltern oder Begleitpersonen von minderjährigen Patient*innen, die ein Kind zur stationären Aufnahme begleiten oder auf Station besuchen und/oder zur Begleitung selbst stationär aufgenommen werden. Stationär aufgenommene Eltern oder Begleitpersonen werden bei Aufnahme durch die Klinik ebenso wie ihr Kind getestet.
  • Eltern oder Begleitpersonen von minderjährigen Patient*innen, die ein Kind zur ambulanten Behandlung begleiten.
  • Sorgeberechtigte Personen, wie z.B. gesetzliche Betreuer*innen
  • Nicht der UMG zugehörige Personen im Kontext einer Behandlung, z.B. Therapeut*innen
  • Sowie: Alle weiteren Personen, die keine Beschäftigten der UMG sind.
     
  • AUSNAHMEN: Der verpflichtende Nachweis der 3G-Regel für Eltern und Begleitpersonen gilt nicht bei Notfällen, in denen vorab kein Test eingeholt werden konnte, so z.B. bei Notfall-Aufnahmen von minderjährigen Patient*innen oder bei der Begleitung von nicht planbaren Geburten. In solchen Notfällen erfolgt vor Ort ein Antigen-Schnelltest, um sicherzustellen, dass keine mit COVID-infizierten Begleitpersonen Zutritt erhalten.

BITTE BEACHTEN

Während des Besuchs an der UMG gelten auch für Geimpfte, Genesene und Getestete weiterhin die Hygieneregeln: Abstandhalten, Händedesinfektion, medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Die UMG bietet routinemäßig keine Testmöglichkeiten für Besucher*innen oder Begleitpersonen an.

DIE PARTNERKLINIKEN IM REGIONALEN KLINIKNETZWERK SÜDNIEDERSACHSEN/NORDHESSEN

  • Universitätsmedizin Göttingen
  • Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende
  • Agaplesion Krankenhaus Neu Bethlehem
  • Asklepios Seesen
  • Einbecker Bürgerspital
  • Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim
  • Helios Klinik Bad Gandersheim
  • Helios Klinik Herzberg/Osterode
  • Klinikum Hann. Münden
  • St. Martini Krankenhaus Duderstadt
  • Klinikum Werra-Meißner Standort Eschwege
  • Klinikum Werra-Meißner Standort Witzenhausen

WEITERE INFORMATIONEN:
Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität
Unternehmenskommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Weller, Telefon 0551 / 39-61020
presse.medizin@med.uni-goettingen.de
www.umg.eu

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