Zentrale Anlaufstelle „Gewaltfreier Arbeitsplatz“

UMG-interne Info

Sind Sie oder andere UMG-Beschäftigte Opfer oder Zeugen eines verbalen oder körperlichen Übergriffs in der UMG geworden? Über die Meldung des Vorfalls (auf Wunsch anonym) bei der zentralen Anlaufstelle „Gewaltfreier Arbeitsplatz“ können Sie dazu beitragen, die UMG sicherer zu gestalten. Bei Beratungsbedarf kontaktieren Sie bitte die zentrale Anlaufstelle.

Die Dokumentation des Vorfalls dient der rechtlichen Absicherung beteiligter Personen, zudem bildet sie eine Grundlage für die hausinterne Gefährdungsbeurteilung. So können Problembereiche identifiziert und die Wirksamkeit der vorhandenen Schutzmaßnahmen nachgeweisen oder Verbesserungsbedarf aufgezeigt werden.

Bitte beachten: In akuten Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an den Sicherheitsdienst - Durchwahl 60100.

Die Meldung über den unten genannten Meldebogen für Übergriffe ersetzt nicht die Unfallanzeige. Sofern ein Vorfall eine Behandlung oder Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, ist erforderlich, den Vorfall in Form einer Unfallanzeige an die Personalabteilung zu melden.

„Aktiv gegen Gewalt!“

Mitarbeiterbefragung 2018

2018 wurde eine UMG-weite Befragung Aktiv gegen Gewalt!“ durchgeführt, da Beschäftigte zunehmend Gewalt am Arbeitsplatz durch Patienten, Angehörige oder Besucher erleben.

Die Befragung zielte darauf ab, besonders gefährdete Bereiche zu erkennen, psychische Belastungen durch Gewalt am Arbeitsplatz zu verringern und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, wie z.B. Präventionsangebote, Verfahren zur Meldung und Dokumentation von Vorfällen, Informationsmaterial. Als erste Maßnahme wurde zum 01.04.2019 eine zentrale Anlaufstelle „Gewaltfreier Arbeitsplatz“ eingerichtet, in der sich betroffene Beschäftigte melden können.

Interner Ablauf bei Patientenübergriffen

Hinweise zu den internen Abläufen

Im Interesse der Betroffenen ist es ratsam, Gewaltvorfälle frühzeitig zu melden und zu dokumentieren. Die Dokumentation ist in zweierlei Hinsicht notwendig: Einerseits dient sie der rechtlichen Absicherung beteiligter Personen, andererseits bildet sie eine Grundlage für die hausinterne Gefährdungsbeurteilung (vgl. Checkliste „Gewaltprävention").

Ein physisches Gewaltereignis am Arbeitsplatz UMG ist ein Arbeitsunfall. Jeder Übergriff sollte dokumentiert werden. Darüber hinaus sollte ein Patientenübergriff, welcher Gesundheitsschäden zur Folge hatte und einer Ersten Hilfe bedurfte, im Verbandbuch dokumentiert werden. Ebenso sollte die Information über den Vorfall auch an andere Personen weiter gegeben werden, die mit dem Patienten Kontakt haben (z.B. im Rahmen der Dienstübergabe).

Nach einem belastenden Ereignis sollte der Vorgesetzte verständigt werden. Führungskräfte müssen als unmittelbare Vertreter des Arbeitgebers einschreiten, wenn gewaltsame Übergriffe bekannt werden. Aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht haben Vorgesetzte eine besondere Aufgabe, sich aktiv um die Betreuung von Betroffenen zu kümmern und Hilfe anzubieten (Begleitung, Anzeige, etc.). Vorkommnisse müssen offen angesprochen werden.

Sofern ein Übergriff eine ärztliche Behandlung oder Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht:

  • Ausfüllen der Unfallanzeige durch den/die Mitarbeiter/in.
  • Weiterleitung durch die/den Vorgesetzte/n an die  Personalabteilung
  • Die Unfallversicherung nimmt ggf. Kontakt mit den betroffenen Mitarbeitern auf
  • Weitere Informationen und Beratung zur Unfallanzeige erfolgt über den jeweils zuständigen Sachbearbeiter aus der Personalabteilung.

Gewalt am Arbeitsplatz

Was sind die nächsten Schritte?

Die Kontrolle über den Vorgang muss für den Betroffenen gewährleistet sein. UMG als Arbeitgeber kann Angebote machen, aber die betroffene Person entscheidet, was passiert.

Hilfe im Notfall

  • Sofortige Unterstützung durch Team / Vorgesetzten:
    Betroffene brauchen nach einem Gewaltvorfall unmittelbare Hilfe. Schnellstmöglich ist die persönliche Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten und für eine angstfreie Atmosphäre zu sorgen. Betroffene stehen häufig unter Schock und sollten zur ärztlichen Praxis oder nach Hause begleitet werden. Ist es zu einem Übergriff gekommen, geht es auch um die psychische Entlastung der Betroffenen. Vorgesetzte sowie Kolleginnen und Kollegen sollten hier unterstützend wirken. Erlebte Anteilnahme ist hilfreich, daher sollte immer ein Auffanggespräch (vgl. „Tipps Kollegiale Ersthilfe“) angeboten werden. Diese ersten Gespräche sind sehr wichtig, können allerdings nicht das Gespräch mit einem Psychologen oder einer Psychologin ersetzen. Professionelle therapeutische Unterstützung kann notwendig werden (vgl. „Professionelle Hilfen“).
  • Erste Hilfe bei Verletzungen ist selbstverständlich. Ist eine ärztliche Behandlung notwendig, erfolgt diese in den Notaufnahmen bzw. beim Durchgangsarzt (Chirurgische Notaufnahme der UMG), da es sich in der Regel um einen Arbeitsunfall handelt (vgl. "Professionelle Hilfen").
  • Im Notfall stellt der Sicherheitsdienstes schnelle Hilfe und Unterstützung sicher (Tel. 60100).
  • Das UMG-Alarmblatt ist im Gebäude (Telefon) ausgehängt undenthält Ablauf und Kontakt für die Notfallsituation.

Beratung

  • Sofern ein Übergriff eine ärztliche Behandlung oder Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, erfolgt eine Unfallanzeige durch den Betroffenen, die über den Vorgesetzten an die Personalabteilung weitergeleitet wird. Die Unfallversicherung nimmt ggf. Kontakt mit den betroffenen Mitarbeitern auf.
  • Nach einem Übergriff stehen diverse Anlaufstellung zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.  Auch außerhalb der UMG gibt es professionelle Stellen, die Beratung nach belastenden Ereignissen anbieten. („Hilfsangebote und Beratungsmöglichkeiten bei Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz (intern, extern)“.
  • Darüber hinaus steht den Beschäftigten eine Rechtliche Beratung zur Verfügung.

Erfassen und Dokumentieren

Erfassen und Dokumentieren

Wenn Sie Opfer eines Übergriffs oder einer Aggression geworden, nehmen Sie das nicht hin, sondern informieren Sie Ihren Vorgesetzten. Diese werden gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte in die Wege leiten. Aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht haben Vorgesetzte eine besondere Verpflichtung, sich aktiv um die Betreuung von Betroffenen zu kümmern und Hilfe anzubieten.

Die Einrichtung des zentralen Meldeverfahrens ermöglicht es Beschäftigten oder Vorgesetzten, Vorfälle über den Meldebogen für Übergriffe zu erfassen. Die Meldeformulare gehen automatisch bei der zentralen Anlaufstelle ein. Diese Meldung ersetzt nicht die Unfallanzeige. Sofern ein Vorfall eine Behandlung oder Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, ist erforderlich, den Vorfall in Form einer Unfallanzeige an die Personalabteilung zu melden.

Bei konkretem Handlungsbedarf können Betroffene direkt bei der zentralen Anlaufstelle  Kontakt aufnehmen. Die Anlaufstelle fungiert als Erstkontakt und prüft bzw. klärt eingehende  Vorfälle, nimmt ggf. Kontakt auf und  bietet vertrauliche Betreuung und Beratung der Betroffenen an.

Prävention

  • Spezielle Kursangebote der Bildungsakademie unterstützen Beschäftige  auf Aggressionen, Bedrohungs-und Übergriffssituationen  vorzubereitet zu sein. Die Bildungsakademie bietet Trainings- und Seminare (Kommunikation, Konflikte, Deeskalationstraining, Resilienz, Selbstverteidigungskurse) an.
  • Stabsstelle Sicherheit und Umweltschutz informiert rund um den Arbeitsschutz (Kontakt: Frau Steinbiss)
  • Die  Checkliste „Gewaltprävention“  kann als Teil der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden. Mit Hilfe der Checkliste kann geprüft werden kann, ob vorhandene Sicherheitsmaßnahmen ausreichend sind oder ob Handlungsbedarf besteht.

Kontakt

kommissarische Leitung

Petra Steinbiß

Kontaktinformationen

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