Tierschutzausschuss

Zu den Aufgaben des Tierschutzausschusses gehören u.a. 

  • die Tierschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nr. 2 TierSchVersV zu unterstützen,
  • an der Festlegung interner Arbeitsabläufe, die die Durchführung und Auswertung der Überwachung des Wohlergehens der Tiere sowie diesbezügliche Folgemaßnahmen betreffen, mitzuwirken und die Einhaltung der Arbeitsabläufe zu überprüfen,
  • die Entwicklung von Tierversuchen und deren Ergebnisse unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die verwendeten Tiere unter Einbezug technischer und wissenschaftlicher Entwicklungen zu verfolgen und
  • im Hinblick auf die Entwicklung und Durchführung von Programmen nach § 10 Absatz 2 TierSchVersV beratend tätig zu werden. 

Ordentliche Sitzungen des Tierschutzausschusses finden mindestens halbjährlich statt. Alle Mitglieder der UMG, die mit Tierversuchen sowie der Züchtung, Haltung, Pflege und Tötung von Versuchstieren befasst sind, können Eingaben beim Tierschutzausschuss einreichen. 

Für die Beratung und Begutachtung von Neuanträgen für Tierversuchsvorhaben wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen der Stabstelle Tierschutz: tierschutz(at)med.uni-goettingen.de.

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