Bemessungsrahmen für die Gebühren und andere Kosten
Ethikkommission
Gebührenordnung für die Tätigkeit der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät (AM der Universität Göttingen Nr. 13.2026)
Gebühren für klinische Prüfungen/sonstige klinische Prüfung und Leistungsstudien nach EU-VO Medical Device Regulation (Art. 62 Abs. 1, Art. 74 und 82 Abs. 1 MDR), Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (§§ 33-37 MPDG) und EU-VO über In-vitro Diagnostika (Art. 57 IVDR) Gebühren für Anträge auf nachträgliche Änderung (Amendment) nach MPG/MPKPV (altes Recht)
Beratung einer klinischen Prüfung/sonstigen klinischen Prüfung/Leistungsstudie als zuständige Ethikkommission - bei mehr als 3 Prüfstellen je Prüfstelle 200 € zusätzlich
3.800 €
Beratung eines Amendments einer klinischen Prüfung/sonstigen klini-schen Prüfung/Leistungsstudie oder MPG/MPKPV (alt) - Substantielle Änderungen
Nachmeldung einer Prüfstelle / Hauptprüfer-/Prüferwechsel
Anzeige der Teilnahme an einer multizentrischen Studie
300 €
Forschungsvorhaben nach § 15 Ärztliche Berufsordnung Nds. (Forschung am Menschen, epidemiologische Studien mit personenbeziehbaren Daten, Studien an menschlichem Material) Monozentrisch
Zweitvoten (Übernahmeverfahren) für multizentrische Studien, die ein Erstvotum einer nach Bundesrecht gebildeten Ethikkommission erhalten haben, welches zeitlich vor der Bewertung des Verfahrens nach „1 Studie/1 Votum“ erstellt wurde.