Bemessungsrahmen für die Gebühren und andere Kosten

Ethikkommission

Gebührenordnung für die Tätigkeit der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät (AM der Universität Göttingen Nr. 13.2026)

Gebühren für klinische Prüfungen/sonstige klinische Prüfung und Leistungsstudien nach EU-VO Medical Device Regulation (Art. 62 Abs. 1, Art. 74 und 82 Abs. 1 MDR), Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (§§ 33-37 MPDG) und EU-VO über In-vitro Diagnostika (Art. 57 IVDR) Gebühren für Anträge auf nachträgliche Änderung (Amendment) nach MPG/MPKPV (altes Recht)  
Beratung einer klinischen Prüfung/sonstigen klinischen Prüfung/Leistungsstudie als zuständige Ethikkommission - bei mehr als 3 Prüfstellen je Prüfstelle 200 € zusätzlich 3.800 €
Beratung eines Amendments einer klinischen Prüfung/sonstigen klini-schen Prüfung/Leistungsstudie oder MPG/MPKPV (alt) - Substantielle Änderungen  
Nachmeldung einer Prüfstelle / Hauptprüfer-/Prüferwechsel 400 €
Änderung Studienprotokoll, Patienteninformation, Verträge, Versicherung, Wechsel Studienleitung 600 € - 1.000 €
Aktualisierung der Investigator Brochure, Jahresbericht / DSUR, Studienabbruch, Abschlussbericht 250 € - 500 €
Administrative Änderungen (z.B. Adress-/Namensänderungen, CRO Wechsel) 150 €
Beratung einer klinischen Prüfung/sonstigen klinischen Prüfung/Leistungsbewertungsstudie als beteiligte Ethikkommission 1.200 €
Änderungen in einer Prüfstelle / Hauptprüfer-/Prüferwechsel 400 €
Substantielles Amendment 300 €
Administrative Änderungen (z.B. Adress-/Namensänderungen, CRO Wechsel) 150 €
Gebühren für sonstige Studien im Zusammenhang klinischer Forschung (Berufsordnung für Ärzte)  
Beratung einer Studie nach § 47 Abs.3 MPDG, StSchV, RöV, TFG (Erstvotum) 1.200 €
Forschungsvorhaben nach § 15 Ärztliche Berufsordnung Nds. (Forschung am Menschen, epidemiologische Studien mit personenbeziehbaren Daten, Studien an menschlichem Material) multizentrisch / zuständige Ethikkommission UMG 2.000 €
Nachmeldung eines Prüfzentrums 400 €
Amendment 200 € - 400 €
Administrative Änderung(en) (z.B. Adress-/Namensänderungen) 150 €
Anzeige der Teilnahme an einer multizentrischen Studie 300 €
Forschungsvorhaben nach § 15 Ärztliche Berufsordnung Nds. (Forschung am Menschen, epidemiologische Studien mit personenbeziehbaren Daten, Studien an menschlichem Material) Monozentrisch 1.200 €
Amendment 200 € - 400 €
Administrative Änderung(en) (z.B. Adress-/Namensänderungen) 150 €
Zweitvoten (Übernahmeverfahren) für multizentrische Studien, die ein Erstvotum einer nach Bundesrecht gebildeten Ethikkommission erhalten haben, welches zeitlich vor der Bewertung des Verfahrens nach „1 Studie/1 Votum“ erstellt wurde. 600 € - 1.000 €
Amendment 200 € - 300 €
Administrative Änderungen 150 €

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