Bachelor Arbeit

Im Rahmen des Bachelorstudienganges ist eine wissenschaftliche Bachelorarbeit anzufertigen. Die spezifischen Anforderungen an die Bachelorarbeit sind in der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium dargestellt.

Die Bachelorarbeit ist vom Studierenden unter Angabe einer zu bearbeitenden Aufgabenstellung (Thema) und eines Betreuers der Bachelorarbeit spätestens 8 Wochen vor Beginn des Bearbeitungszeitraums beim Prüfungsausschuß anzumelden. Der Prüfungsausschuß prüft die Angemessenheit der vorgeschlagenen Aufgabenstellung hinsichtlich Umfang und Bearbeitungstiefe und entscheidet über ihre Anerkennung.

Die Bachelorarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. Beide Gutachter werden vom Prüfungsausschuß festgelegt.

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