Blockpraktika Humanmedizin
Klinischer Studienabschnitt Humanmedizin
Gemäß § 27 Abs. 4 sieht die Approbationsordnung für die Studierenden des klinischen Studienabschnittes insgesamt fünf benotete Blockpraktika vor. Blockpraktika sind Lehrveranstaltungen zur Differentialdiagnostik und -therapie der wichtigsten Krankheitsbilder unter Bedingungen des klinischen und ambulanten Alltags.
Die Anordnung dieser Praktika orientiert sich thematisch an den Semesterschwerpunkten des Curriculums.
Aus Studierendensicht sind daher die folgenden Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an die nachfolgend genannten Semester zu absolvieren:
- Innere Medizin: 4. klinisches Semester (2 Wochen)
- Chirurgie: 4. klinisches Semester (2 Wochen)
- Allgemeinmedizin: 4. klinisches Semester (2 Wochen)
- Kinderheilkunde: 5. klinisches Semester (1 Woche)
- Frauenheilkunde: 5. klinisches Semester (einen 10-Std. Dienst und einen 26-Std. Dienst)
Wichtiger Hinweis:
Da die Blockpraktika ausschließlich zentral im Studiendekanat verteilt werden, bitten wir Sie dafür Sorge zu tragen, dass Sie Ihre Famulaturen bis zum Beginn des 4. Klinischen Semesters vollständig absolviert haben.
Auf Famulaturen, Urlaubs- oder sonstige Termine kann aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Blockpraktikumsplätze bei der Verteilung keine Rücksicht genommen werden. Sollten Sie die Ihnen zugeteilten Blockpraktikumstermine nicht wahrnehmen, können wir Ihnen nicht garantieren, dass wir Ihnen im darauffolgenden Semester einen Blockpraktikumsplatz zuweisen können.
Formale Anforderungen
Der zeitliche Umfang der Blockpraktika beträgt 40 Zeitstunden/Woche. Der/die Studierende betreut auf einer Station bzw. in einer ambulanten Einrichtung Patienten, begleitet durch qualifizierte Ärztinnen/Ärzte. Es gilt eine Anwesenheitspflicht von 80% der einem Blockpraktikum zugeordneten Tage.
Anmeldung und Organisation
Die Anmeldung zu den Blockpraktika der jeweils nachfolgenden vorlesungsfreien Zeiten, erfolgt in den ersten Semesterwochen. Informationen erhalten Sie per E-Mail durch das Studiendekanat.
Ein Teil dieser Blockpraktika findet in ausgewählten kooperierenden Lehrkrankenhäusern außerhalb Göttingens statt. Die Blockpraktika Innere Medizin und Chirurgie müssen in den auswärtigen Häusern zusammenhängend absolviert werden. Nach dem 5. Klinischen Semester finden die Blockpraktika Kinderheilkunde (1 Woche) und Frauenheilkunde (26-Std. Dienst und 10-Std. Dienst) statt.
Vergabeverfahren
Die Plätze für die Blockpraktika werden gemäß den Regelungen in § 5 der Studienordnung für den Studiengang Medizin in folgender Reihenfolge vergeben:
1. Studierende im Regelstudium: hierzu gehören:
Studierende mit Promotion/Doktorandenvereinbarungen, die sich aufgrund eines oder zweier Forschungsfreisemester in einem höheren Fachsemester befinden. Achtung! Hier werden nur diejenigen Studierende berücksichtigt, die sich bei Frau Junga-Parschau von allen Modulen eines Semesters abgemeldet hatten.
Erasmusstudierende
Innerhalb der Gruppe der Regelstudierenden werden Studierende mit Kindern bevorzugt auf die Wunschplätze verteilt
2. Studierende im höheren Fachsemester sofern noch freie Plätze vorhanden sind
Bei der Anmeldung zu den jeweiligen Blockpraktika, ist es Ihnen möglich, Wünsche zu Orten und Zeiträumen anzugeben, die wir versuchen, zu berücksichtigen. Da es sich aber lediglich um Wünsche handelt, kann es keine Gewährleistung dafür gegeben, dass diese bei der Verteilung, die ggf. mittels Los-Verfahren erfolgt, berücksichtigt werden können. Private Terminplanungen wie z.B. Urlaub, Famulaturen etc. werden bei der Verteilung nicht berücksichtigt.
Leistungsnachweis
Für das Blockpraktikum erhält die/der Studierende einen benoteten Leistungsnachweis. Dieser setzt sich zusammen aus der Bewertung der Epikrisen, der Überprüfung der klinisch-praktischen Fertigkeiten am Patienten zum Ende des Blockpraktikums und der Note für den Gesamteindruck des Studierenden auf der Station. Die klinisch-praktischen Fertigkeiten werden mit einem standardisierten Verfahren (Mini-CEX) geprüft. Auf Basis dieser 3 Punkte wird im Studiendekanat die Endnote berechnet.
Die Laufzettel und die Bewertungsbögen müssen innerhalb 1 Woche nach Ableistung des jeweiligen Blockpraktikums abgegeben werden. Innere Medizin (Frau Bittner), Chirurgie (Frau Koch), Kinderheilkunde (Frau Trümper-Kage) und Frauenheilkunde (Frau Semenic). Eine Ausnahme ist die Absolvierung in einem auswärtigen Haus, da hier die Blockpraktika zusammenhängend absolviert werden. Hier hat die Abgabe nach dem letzten Blockpraktikum innerhalb einer Woche zu erfolgen.
Die Noten der Blockpraktika erscheinen auf der Sammelbescheinigung. Einen Leistungsnachweis erhalten Sie nicht. Das Ergebnis auf dem Bewertungsbogen wird von der jeweiligen Abteilung (s.o.) direkt an das Studiendekanat (Frau Bittner) übermittelt.
Regelungen und Termine für das Blockpraktikum am Medizincampus Wolfsburg
Termin für das Blockpraktikum nach dem SoSe 2023: 21.08.-15.09.2023
Bitte beachten Sie das Schreiben bezüglich der Fehlzeitenregelung sowie der Durchführung der MiniCex-Prüfung in Wolfsburg, dies finden Sie hier.
Für die Kohorte des SoSe 2023 gibt es die folgende Kulanzregelung:
Aus Kulanzgründen werden wir für die Studierenden im SoSe 2023, die nachweislich nicht am Freitag der jeweils zweiten Blockpraktikumswoche am Mini CEX teilnehmen können, einen Ausweichtermin finden. Die Mini-CEX Prüfung wird voraussichtlich der Donnerstag der zweiten Blockpraktikumswoche in Absprache mit den Dozierenden sein.
Lehrkrankenhäuser
Die Blockpraktika Innere Medizin, Chirurgie und Kinderheilkunde werden neben der Universitätsmedizin Göttingen auch an folgenden Häusern durchgeführt:
Chirurgie und Innere Medizin:
- Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim
- Ev. Krankenhaus Göttingen-Weende
- DRK Kliniken Nordhessen gGmbH Kassel
- St. Vincenz-Krankenhaus Paderborn
- St. Bernward Krankenhaus Hildesheim
- Klinikum Wolfsburg
Kinderheilkunde:
- St. Vincenz-Krankenhaus Paderborn
- St. Bernward Krankenhaus Hildesheim
- Klinikum Bremen-Mitte
Hinweis zum Blockpraktikum an Akademischen Lehrkrankenhäusern
In den Akademischen Lehrkrankenhäusern unterliegen Sie dem dortigen Hausrecht und haben den Anordnungen des Hausrechtsinhabers zu folgen. Auch haben Sie die Anordnungen des für die jeweils klinische Ausbildung verantwortlichen Fachabteilungseiters (bzw. der zuständigen Fachärzte) zu befolgen. Verstoßen Sie wiederholt, vorsätzlich oder besonders schwerwiegend gegen diese Regelungen, ist das Krankenhaus berechtigt, Sie ggf. nach Abmahnung von der Teilnahme am Blockpraktikum auszuschließen. Vor dem Ausschluss wird die UMG informiert. Es folgt eine gemeinsame Anhörung.
Erstattung von Fahrtkosten für die UaK´s Psychiatrie und Psychosomatik und für die Blockpraktika Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin und Pädiatrie
Die Richtlinien für die Reisekostenabrechnungen und den Antrag zur Reisekostenerstattung finden Sie hier
Kontakt
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3963376
- Telefax: +49 551 3966994
- E-Mail-Adresse: stephanie.bittner(at)med.uni-goettingen.de
- Ort / Raum: Robert-Koch-Str. 40, 1.D1.215
Sprechzeiten
- Mo u. Do 12.30-13.30 Uhr, Di 09.30-10.30 Uhr

Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3968193
- Telefax: +49 551 3929530
- E-Mail-Adresse: allgemeinmedizin(at)med.uni-goettingen.de

Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 398977
- Telefax: +49 551 3966109
- E-Mail-Adresse: susanne.koch(at)med.uni-goettingen.de

Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3962505
- Telefax: +49 551 3966275
- E-Mail-Adresse: melita.semenic(at)med.uni-goettingen.de

Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3967019
- Telefax: +49 551 3968917
- E-Mail-Adresse: kinderklinik.sekretariat(at)med.uni-goettingen.de