Mündliche Prüfung und Doktortitel

Mündliche Prüfungen können ab dem 4.5.2020 wieder stattfinden.

Die Wiederaufnahme erfolgt unter Wahrung der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Dabei sind Anwesenheiten während der Disputation auf diejenigen Personen zu beschränken, die zur Prüfungsdurchführung unbedingt erforderlich sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss weiterhin zwingend bei der Prüfung persönlich anwesend sein.

Auswärtige Mitglieder der Prüfungskommission können vorbehaltlich der Zustimmung des Fakultätsrats (18.05.2020) mit Unterstützung durch ein System der Bild- und Tonübertragung an der Prüfung teilnehmen, soweit die Kandidatin oder der Kandidat diesem Verfahren zustimmt.

Polizeiliches Führungszeugnis

Wenn Sie zur mündlichen Prüfung eingeladen wurden, müssen Sie ein persönliches Führungszeugnis (Belegart 0) beantragen. Das Führungszeugnis muss zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung im Promotionsbüro vorliegen und darf nicht älter als drei Monate sein.

Ablauf der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung wird von einer aus mindestens drei Prüfer*innen bestehenden Prüfungskommission abgenommen, der neben dem (stellvertretenden) Promotor auch die Gutachter*innen angehören. In der Prüfung sollen Sie zunächst in einem 10-minütigen Vortrag ohne Einsatz von Medien in freier Rede die Ergebnisse Ihrer Dissertationsarbeit zusammenfassen und deren Bedeutung in breiterem fachlichen Zusammenhang erläutern. Es schließt sich eine ca 30-minütige wissenschaftliche Diskussion der Ergebnisse der Arbeit an. Die Prüfung erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.

Die Prüfungskommission vergibt im Anschluss an die Prüfung eine Note. Die Abstufungen der Note sind die gleichen wie bei der Bewertung der schriftlichen Dissertationsarbeit. Die Noten für die schriftliche und mündliche Promotionsleistung werden auf der Urkunde getrennt ausgewiesen; sie werden nicht zu einer Gesamtnote zusammengefasst.

Aushändigung der Pormotionsurkunde und Verleihung des Doktortitels

Die Promotionsurkunde kann Ihnen nach bestandener mündlicher Promotionsprüfung erst verliehen werden, wenn Sie auch die ärztliche Prüfung nach den Vorschriften der Approbationsordnung für Ärzte (oder eine als gleichwertig anerkannte ärztliche Abschlussprüfung) bestanden haben.

Wenn Sie ihre Dissertation vor Abschluss des Medizinischen Staatsexamens oder der zahnärztlichen Prüfung eingereicht haben und dementsprechend bei der Anmeldung zum Promotionsverfahren noch keinen Nachweis vorlegen konnten, werden Sie gebeten, unmittelbar nach Erhalt des Abschlusszeugnisses dem Promotionsbüro eine beglaubigte Kopie zuzuleiten, so dass die Übergabe der Promotionsurkunde erfolgen kann.

Als Datum der Promotion gilt der Tag der Unterzeichnung der Promotionsurkunde durch den Dekan und den Promotor. Mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den Doktortitel führen.

(Elektronische) Veröffentlichung der Arbeit

Mit der Einladung zur mündlichen Prüfung erhalten die Doktorand*innen die Aufforderung, eine PDF-Datei der endgültigen Fassung der Dissertation zur Veröffentlichung über den Dokumentenserver der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) hochzuladen.

Die SUB stellt diesbezüglich Hinweise zur elektronischen Veröffentlichung von Doktorarbeiten und “Empfehlungen für das Erstellen von Dokumenten” auf ihrer Website zur Verfügung.

Darüber hinaus müssen zwei gebundene Exemplare der endgültigen Fassung der Dissertation in der Bereichsbibliothek Medizin der SUB abgegeben werden.

Zur Vorlage bei der SUB ist der Einladung ein Revisionsschein beigefügt, durch den bestätigt wird, dass die von der Fakultät angenommene Dissertation und die bei der SUB eingereichte Fassung der Arbeit übereinstimmen.

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