Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

Abgabe einer Dissertation

Sie können Ihre Dissertation jederzeit während des (zahn)medizinischen Studiums und danach einreichen, auch wenn die Promotionsurkunde und der Doktortitel erst mit Bestehen der (zahn)ärztlichen Prüfung verliehen werden können. Promovend*innen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Dissertation bis zur mündlichen Prüfung als (Promotions-)Student*in der UMG eingeschrieben sein. Für die Immatrikulation müssen Sie folgende Unterlagen per E-Mail im Promotionsbüro einreichen: Kopie Ihres Staatsexamens-Zeugnisses, Titel der Arbeit und Ihre aktuelle Adresse. Das Promotionsbüro stellt Ihnen dann eine Bescheinigung über die Zulassung zur Promotion aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich dann als Promotionsstudent*in einschreiben.

Abgabe der Arbeit im Promotionsbüro

Nach Erhalt des Testats der Promotionsbeauftragten können Sie die Arbeit und die in der Anlage 1, Blatt 1 aufgeführten Unterlagen persönlich im Promotionsbüro abgeben. Bitte geben Sie Ihre Arbeiten während der Sprechstunde im Promotionsbüro ab. Reisen Sie extra nach Göttingen, erkundigen Sie sich bitte vorher telefonisch, ob das Promotionsbüro an diesem Tag besetzt ist. Sie können Ihre Unterlagen auch per Post einreichen.

Es müssen drei druckfertige gebundene Exemplare (einseitig beschrieben, gedruckt, DIN A4, Leimbindung) eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf die Eigenständigkeitserklärung auf Seite 3 zu unterschreiben. Ein weiteres gebundenes Exemplar müssen Sie bei Ihrem Doktorvater oder Ihrer Doktormutter abgeben.

Kontakt

Promotionsbüro

Kornelia Ewens

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