| Presseinformation Nr. 059 / 2020

Besucherstopp an der UMG bleibt bestehen

Die Besucherregelung der Niedersächsischen Landesregierung zum Schutz von Patient*innen und Mitarbeitenden an Kliniken gilt weiterhin auch an der UMG. Ausnahmeregelungen für Kinderkliniken, Begleitung bei Geburten, palliativmedizinische Situationen und Intensivstationen.

Besucherstopp an UMG gilt weiter: Foto vom Haupteingang des Universitätsklinikums
Besucherstopp an UMG gilt weiter: Am Haupteingang des Universitätsklinikums. Foto: umg/spförtner

(umg) An der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) gilt weiterhin das Besuchsverbot. Grundlage ist die am 11. Mai 2020 in Kraft getretene Verordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Darin sind Ausnahmeregelungen aufgeführt, die auch für die UMG gültig sind. Das betrifft die Begleitung bei Geburten, von Kindern sowie die Sonderregelung im Bereich der Palliativmedizin. In der Onkologie und auf den Covid-19-Stationen der UMG sind Besuche weiterhin nicht erlaubt. Die UMG hat einzelne Ausnahmen für die Kliniken der Psychiatrie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychosomatik festgelegt, sofern Besuche für den Therapieerfolg oder zur Vorbeugung von Verschlechterungen unabdingbar sind. Begründete Ausnahmeregeln und Einzelfallentscheidungen sind in Abstimmung mit den jeweiligen Direktor*innen der Kliniken möglich. Begleitpersonen, Besucher und Angehörige von Patient*innen wenden sich bitte direkt an die Stationen.

„Wir bitten weiterhin um Geduld und um Verständnis für diese Maßnahme“, sagt Dr. Martin Siess, Vorstand Krankenversorgung und Leiter des Krisenstaben an der UMG. „Diese Einschränkungen gelten für alle Kliniken in Niedersachsen. Sie helfen, das Risiko für immungeschwächte Patientinnen und Patienten sowie für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verringern. Es ist leider unabdingbar: Wir alle müssen dazu beitragen, dass wir die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten unbeschadet aufrechterhalten können.“

Hinweise zur Besucherregelung an der UMG finden sich unter: www.umg.eu/patienten-besucher/hinweise-fuer-besucher/

An der UMG werden alle Patient*innen mit schwerwiegenden Erkrankungen behandelt und operiert, deren Versorgung aus medizinischen Gründen nicht verschiebbar ist. Dazu gehören Notfälle, akute Schmerztherapien sowie onkologische Behandlungen und Operationen.

WEITERE INFORMATIONEN:
Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität
Unternehmenskommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Weller
Telefon 0551 / 39-61020
presse.medizin@med.uni-goettingen.de
www.umg.eu

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