„Von der Gruppenprävention zur Individualprävention"

(umg) „Von der Gruppenprävention zur Individualprävention“ lautet das Thema der Abschiedsvorlesung von Universitätsprofessor Dr. Ernst Hallier. Der langjährige Inhaber der Universitätsprofessur für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin und Direktor des gleichnamigen Instituts an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) geht Ende März 2023 in den Ruhestand. Prof. Dr. Ernst Hallier hat das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der UMG seit April 1996 fast 27 Jahre lang geleitet und geprägt.
Für die Medizinische Fakultät begrüßt Prof. Dr. Wolfgang Brück, Dekan und Sprecher des Vorstands der UMG, zur Abschiedsvorlesung. Ein Grußwort spricht Prof. Dr. Hans Drexler, Direktor des Instituts und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Mitglied des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.. Die Veranstaltung ist öffentlich und findet statt am Freitag, 28. April 2023, um 15:00 Uhr im Hörsaal Med 25, Kreuzbergring 61, 37075 Göttingen.
Öffentliche Abschiedsvorlesung
„Von der Gruppenprävention zur Individualprävention“
Prof. Dr. Ernst Hallier, Direktor Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universitätsmedizin Göttingen
Freitag, 28. April 2023, 15:00 Uhr
Hörsaal Med 25
Kreuzbergring 61, 37075 Göttingen
Medienvertreter*innen sind herzlich willkommen.
In seiner Abschiedsvorlesung spricht Prof. Hallier über die entscheidende Bedeutung der medizinischen Prävention für den Anstieg der Lebenserwartung in Deutschland seit dem Jahr 1900. In der Arbeitswelt und Umwelt wird hauptsächlich durch die Festsetzung von Grenzwerten eine flächendeckende Schutzstrategie für große Populationen, die Gruppenprävention, praktiziert. Allerdings sind individuelle Personen aufgrund angeborener und erworbener Merkmale unterschiedlich durch äußere Einflüsse krankheitsgefährdet. Dies wird am Beispiel von Stoffwechselunterschieden erläutert. Eine Individualprävention mit Fokus auf besonders vulnerable Personen wird in der Arbeitswelt durch ethische, gesellschaftliche und rechtliche Restriktionen eingeschränkt. Arbeitsmedizinische Lösungsansätze werden aufgezeigt.
Ernst Hallier, Jahrgang 1952, studierte Humanmedizin an der Johannes Gutenberg Universität Mainz. Nach dem Studium arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Toxikologie des Instituts für Pharmakologie der Universität Mainz und wurde dort mit einer Arbeit zum Thema „Pharmakokinetik und Metabolismus von Aceton bei der Ratte“ promoviert. Während der anschließenden Assistenzarztzeit am Städtischen Krankenhaus in Bad Nauheim absolvierte er die Weiterbildung in der Radiologie und erlangte die Gebietsbezeichnung „Innere Medizin“. Nach erfolgreicher arbeitsmedizinischer Weiterbildung am Institut für Arbeitsphysiologie an der Universität Dortmund und Anerkennung als Arzt für Arbeitsmedizin liegt sein wissenschaftlicher Schwerpunkt in der arbeitsmedizinischen Toxikologie. Einen Forschungsaufenthalt 1992 in Wuhan, VR China, nutzte er für arbeitsmedizinisch-toxikologische Projekte in der Farbstoffproduktion und in Textilfärbereien. 1993 führte ihn ein Auftrag der DLR/BMFT nach Brasilien, wo er u.a. die Bedingungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes in Betrieben der petrochemischen Industrie analysierte. Die Habilitation im Fach Arbeitsmedizin erlangte er im Juni 1995 an der Ruhr-Universität Bochum. 1996 folgte er dem Ruf nach Göttingen.
Arbeitsschwerpunkte von Prof. Hallier sind die Arbeitstoxikologie und insbesondere Enzympolymorphismen, die Erfassung von Schadstoffbelastungen und -wirkungen durch die Analyse von Blut- und Urinproben (Biomonitoring), die klinische Diagnostik und Kausalität von Berufskrankheiten sowie die Interaktion von Medizinern und Sozialjuristen. Mit seiner besonderen Expertise auf dem Gebiet „Berufskrankheiten“ hat sich Prof. Hallier vielfältig über die Grenzen von Niedersachsen hinaus auf Bundesebene eingebracht. Als langjähriger Vorsitzender des Ärztlichen Sachverständigenbeirates „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gelingt es ihm, seine wissenschaftlichen Arbeiten auf den Gebieten der Staubbelastung, der Berufsdermatologie sowie zur Allergenbelastung im landwirtschaftlichen Umfeld einzubringen. Sein Engagement in der Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe ist verbunden mit der wissenschaftlichen Beratung von Politik für die Festlegung maximaler Arbeitsplatzkonzentrationen für flüchtige Chemikalien und Stäube. Viele Jahre war er Mitglied der Sachverständigenkommission des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und hat Prüfungsformate und -inhalte medizinischer Examen mitentwickelt.
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