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„Verbot der Eizellspende in Deutschland gilt als überholt“

Fachexpertise der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) in Regierungskommission: Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der UMG, hat die Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppe zur Legalisierung der Eizellspende und der uneigennützigen Leihmutterschaft in Deutschland zusammen mit zwei Bundesministern und einer Bundesministerin am 15. April 2024 in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Prof. Wiesemann leitete die Arbeitsgruppe innerhalb der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die von der Bundesregierung vor zwölf Monaten einberufen wurde.

Presseinformation zum Thema "Verbot der Eizellspende in Deutschland gilt als überholt"
Prof. Dr. Claudia Wiesemann (links) mit dem Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach (3. v. links), dem Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann (4. v. links), und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus (5. v. links), bei der Übergabe der Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Quelle: BMG/ Jan Pauls
Presseinformation zum Thema "Verbot der Eizellspende in Deutschland gilt als überholt"
Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Universitätsmedizin Göttingen, UMG. Foto: umg/spförtner

Auf Grundlage des Koalitionsvertrages der Bundesregierung haben der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, im März 2023 eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt. Als Mitglied wurde auch Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Universitätsmedizin Göttingen (UMG), berufen.

Die Kommission wurde als unabhängiges und fachübergreifendes Gremium mit wissenschaftlicher Expertise in den Bereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften gegründet. 18 Professor*innen von renommierten deutschen Universitäten, Hochschulen und Universitätskliniken arbeiteten zwölf Monate in zwei Gruppen. Arbeitsgruppe 1 überprüfte, ob und gegebenenfalls wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches reguliert werden kann. Arbeitsgruppe 2 beleuchtete, ob und gegebenenfalls wie die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen, also uneigennützigen Leihmutterschaft möglich wäre.

Als Koordinatorin der Arbeitsgruppe 2 stellte Prof. Wiesemann von der UMG am Freitag, dem 15. April 2024, zusammen mit den Bundesminister*innen die Ergebnisse der Kommissionsarbeit und die jeweils einstimmig beschlossenen Empfehlungen auf einer Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin der Öffentlichkeit vor. Ihre langjährige Fachkenntnis im Bereich Medizinethik brachte Prof. Dr. Wiesemann bei der Diskussion über eine mögliche Zulassung von Eizellspende und uneigennütziger Leihmutterschaft ein: „Die über dreißig Jahre alte Begründung des Verbots der Eizellspende in Deutschland muss laut aktueller wissenschaftlicher Studien als überholt gelten. Wir als Kommission plädieren für eine Zulassung unter bestimmten Auflagen. Auch die uneigennützige Leihmutterschaft könnte zugelassen werden, wenn Selbstbestimmungsrechte und Gesundheit der Leihmutter ausreichend geschützt werden.“

Prof. Dr. Claudia Wiesemann leitet seit 1998 das Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der UMG. Zuvor war sie acht Jahre lang Mitglied des Deutschen Ethikrates sowie Mitglied der Zentralen Ethik­kom­mis­sion bei der Bundesärztekammer (ZEKO). 2022 wurde sie mit dem Wissenschaftspreis Niedersachsen ausgezeichnet. Sie ist Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und forscht zur Ethik von Fortpflanzung und Familie.

Die Presseinformation des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier.


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