| Presseinformation Nr. 108 / 2020

„Grünes Licht“: Haushaltsausschuss stellt entscheidende Weichen für den Neubau an der UMG.

Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages schafft finanzielle Voraussetzungen zum Neubau Bettenhaus und Zentral-OP: Zustimmung für die Aufnahme der Maßnahme „Baustufe 1“ in den Maßnahmenfinanzierungsplan des Sondervermögens.

Weichenstellung für den Klinikums-Neubau: Haushaltsausschuss stimmt Finanzmitteln für UMG-Bauvorhaben zu. Foto: umg/göflug

(umg/dbhn) Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages hat in seiner heutigen Sitzung „grünes Licht“ für die Aufnahme des Bauvorhabens „Baustufe 1“ an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) in den Maßnahmenfinanzierungsplan des „Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ zugestimmt. Diese Entscheidung war wichtig, denn die Aufnahme des Bauvorhabens der „Baustufe 1“ in den Maßnahmenfinanzierungsplan des Sondervermögens soll die Finanzierung der notwendigen Investitionen bei der UMG sicherstellen. Damit werden die finanziellen Voraussetzungen für die Realisierung des zentralen baulichen Kernelements der Krankenversorgung auf dem geplanten neuen Medizin-Campus der UMG geschaffen. Die Baustufe 1 umfasst das Bettenhaus mit 624 Betten, das Operative Zentrum mit rund 25 OP-Sälen sowie das Herz-, Neuro- und Notfallzentrum. Dieser Bauabschnitt kann mit den vorgesehenen Finanzmitteln so gebaut werden, dass er in sich voll funktions- und betriebsfähig ist.

Die UMG hatte die geplanten Maßnahmen zur Aufnahme in den Maßnahmenfinanzierungsplan des Sondervermögens am 6. Juli 2020 bei der Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen (DBHN) eingereicht. Die DBHN hat gemäß der zentralen Steuerung die Maßnahme inhaltlich geprüft und ein positives Votum erteilt.

MASTERPLAN UND BAULICHE ENTWICKLUNGSPLANUNG

Bereits am 2. September 2020 wurden im Ausschuss für Haushalt und Finanzen der Masterplan und die bauliche Entwicklungsplanung der UMG vorgestellt und vom Ausschuss wohlwollend zur Kenntnis genommen. Mit dem Masterplan hat die UMG ein Gesamtzielbild aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre, Administration sowie Infrastruktur vorgelegt. Mit diesem Gesamtkonzept hat die UMG den Nachweis für die bauliche Unterbringung des ermittelten Gesamtbedarfs, für die Funktionsfähigkeit und Schlüssigkeit, für die Wirtschaftlichkeit, den Standort und für die Risiken des Gesamtprojektes erbracht.

Der Masterplan ist nun die Basis für den nächsten Schritt: die Aufstellung der baulichen Entwicklungsplanung einschließlich der Gesamtfinanzplanung der Krankenversorgung. Die DBHN hat auch die bauliche Entwicklungsplanung mit einem positiven Votum versehen. Mit den 1,05 Mrd. Euro, das im Sondervermögen der UMG zur Verfügung steht, kann die UMG die ersten drei Baustufen auf ihrem Gelände finanzieren: Operatives Zentrum mit Herz-, Neuro- und Notfallzentrum, Eltern-Kind-Zentrum und das Bildgebende Diagnostikzentrum. Diese drei Baustufen bilden einen in sich voll funktionsfähigen Abschnitt zur Inbetriebnahme als ersten Teil der Gesamtplanung für die sogenannte „Südliche Spange Krankenversorgung“.

GRÜNDUNG BAUGESELLSCHAFT UMG

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages hat zudem am 23. September 2020 die finanziellen Voraussetzungen für die noch zu gründende Baugesellschaft UMG geschaffen. Mit insgesamt 17,61 Mio. Euro können Personal- und Sachkosten über einen Zeitraum von zehn Jahren finanziert werden. Die Baugesellschaft UMG wird in der Rechtsform einer GmbH für die operative Umsetzung der durchzuführenden Maßnahmen von der UMG als Mehrheitsgesellschafter (51 Prozent) und der DBHN als Minderheitsgesellschafter (49 Prozent) gegründet. Zu den zentralen Aufgaben der Baugesellschaft UMG zählen die Planungen und Bauausführungen.

MEILENSTEIN-ENTSCHEIDUNGEN

Das Land Niedersachsen hat damit drei wesentliche Meilensteine für den Start in die weitere und vertiefende Planung für den Neubau und die bauliche Entwicklungsplanung des neuen Medizincampus der UMG getroffen: die Aufnahme der „Baustufe 1“ und der Maßnahme „Baugesellschaft UMG“ in den Maßnahmenfinanzierungsplan des Sondervermögens sowie die positive Kenntnisnahme des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Masterplan und der baulichen Entwicklungsplanung. Die UMG erstellt aktuell die Bauabschnittsplanung für die Konkretisierung der Baustufe 1.

„Der September war ein entscheidender Monat für die Weiterentwicklung der Planungen und Maßnahmen für den Neubau Klinikum“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Brück, Sprecher des Vorstandes der UMG. „Die heutige Entscheidung des Haushaltsausschusses für die Aufnahme der ‚Baustufe 1‘ in den Maßnahmenfinanzierungsplan des Sondervermögens ist ein wichtiger Meilenstein und Türöffner für die nächsten Planungsschritte. Sie zeigt, dass es jetzt mit dem Klinikneubau konkret weitergeht. Das Votum von heute gibt der UMG für ihre Finanzierungsplanungen die notwendige Grundlage“, so Prof. Brück.

Burkhard Landré, Geschäftsführer der DBHN, sagt: „Die UMG hat bei der Vorlage für die Masterplanung und die bauliche Entwicklungsplanung sowie bei den jetzt vorgelegten Konzepten für Raumbedarf und die Finanzierungsprognose überzeugt. Die DBHN hat hier im Rahmen ihrer Steuerungsfunktion die Maßnahmen geprüft und ausdrücklich befürwortet. Die Entscheidungen des Haushaltsausschusses bringen die Realisierung des Bauvorhabens ‚Neubau Klinikum‘ und die Masterplanung an der Universitätsmedizin in Göttingen wesentlich voran.“

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