Mund-Nasen-Schutz (MNS) an der UMG
Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen hat sich in der Corona-Pandemie als besonders wirkungsvoll erwiesen. Die von Bund und Ländern beschlossene Verschärfung der Maskenpflicht gilt deshalb ab Mittwoch, 27. Januar 2021, auch in der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) sowie an deren Außenstandorten. Dann darf das Universitätsklinikum Göttingen nur noch mit medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen und/oder FFP2-Masken betreten werden, Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt. Diese Regelung gilt auch verpflichtend für alle Mitarbeitenden der UMG.
Patient*innen, Besucher*innen, Dienstleister und Gäste der UMG erhalten bei Bedarf an den Sichtungspoints in den Eingangsbereichen des Hauptgebäudes einen medizinischen MNS. Grundsätzlich muss dieser auf dem gesamten UMG-Gelände getragen werden. Eine Ausnahme gilt für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, die weiterhin Stoffmasken tragen dürfen, Kinder unter sechs Jahren müssen weiterhin keine Maske tragen.
Mit dieser Maßnahme setzt die UMG die Verschärfung der Corona-Regeln des Bundes und des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Pandemie um.
Besuchsstopp
Zum Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen sind Besucher*innen und nicht notwendige Begleitpersonen an der UMG nicht mehr zugelassen. Ausnahmen gelten in den Kinderkliniken, in palliativmedizinischen Situationen, für die Geburtsbegleitung sowie auf den Intensivstationen und in den Psychiatrischen Kliniken, einschließlich der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Über die Einzelheiten informieren bei Bedarf die einzelnen Stationen.
WICHTIG: Patient*innen, bei denen sich beispielsweise Symptome für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zeigen, sollen unbedingt in die Zentrale Notaufnahme der UMG kommen. Es wäre bedenklich, auf eine notwendige Behandlung zu verzichten.