Famulatur

  • Rechtliche Grundlage: § 15 Approbationsordnung.
  • Zweck: Vertrautwerden mit der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit und dem unmittelbaren Kontakt mit Patient*innen.
  • Ausgestaltung der Famulatur: ausschließliche Tätigkeit unter Aufsicht und Leitung einer approbierten Zahnärztin bzw. eines approbierten Zahnarzts und keinerlei selbstständige Behandlungstätigkeit.
  • Zeitpunkt (formal): nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
  • Zeitpunkt (empfohlen): nach bestandenem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
  • Abzuleisten bis: Meldung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
  • Dauer: 4 Wochen, min. 2 Wochen bei der gleichen Zahnärztin bzw. dem gleichen Zahnarzt.

Wichtig: Sie bemühen sich selbstständig um eine Famulaturpraxis. Hierbei handelt es sich um eine reguläre Zahnarztpraxis. Sie können die Famulatur bundesweit absolvieren. Die UMG weist keine Plätze zu. Bitte reichen Sie nach dem Absolvieren der Famulatur die unterschriebene Praxisvereinbarung im Studiendekanat ein.

Bitte beachten Sie den Vordruck "Praxisvereinbarung und Zeugnisvorlage" unter Downloads.

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