Pflegepraktikum

Zum Medizinstudium gehört das dreimonatige Krankenpflegepraktikum.

Dieses muss vor der Anmeldung zur 1. Ärztlichen Prüfung abgeleistet werden und zwar in einem Krankenhaus / einer Klinik

  • mit ständiger ärztlicher Leitung 
  • pflegerischer Hilfeleistung
  • auf einer Bettenstation 

Das Praktikum wird nur anerkannt, wenn es 

  • in der vorlesungsfreien Zeit
  • in einem Urlaubssemester 
  • schon vor Studienbeginn

abgeleistet wurde.

Folgende Ausbildungen werden als Krankenpflegepraktikum anerkannt (wenn die Ausbildung mindestens 1 Jahr gedauert hat) :

  • Rettungsassistent
  • Altenpfleger
  • Altenpflegehelfer

oder

  • ein abgeleisteter Bundesfreiwilligen- und Jugendfreiwilligendienst, der in der Krankenpflege absolviert wurde, kann auf das Krankenpflegepraktikum angerechnet werden

Da Sie sich das Pflegepraktikum vom zuständigen Landesprüfungsamt (LPA Hannover) anerkennen lassen und dort den Nachweis über das Praktikum erhalten, nehmen Sie bitte unbedingt vor Antritt Kontakt dorthin auf.

Ansprechpartner

Landesprüfungsamt, Nds. Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA)
Frau Carola Hollstein

Einrichtung: Landesprüfungsamt Niedersachsen

Telefon: 0511 8972-9243
Telefax: 0511 8972-9250

Ort:
NEU: Nobelring 4, 30627 Hannover/ Postfach: NiZzA, Postfach 4466, 30044 Hannover

Sprechstunden des LPA in Göttingen: i.d.R. einmal im Monat im Raum 0.D2.464 (neben Hörsaalverwaltung) der genaue Termin wird per Aushang bzw. auf der Homepage bekannt gegeben-Spechzeiten in Hannover: Mi, Fr 9-12 Uhr, Mi außerdem 14.00-15.30 Uhr

Mehr zum Vorklinischen Studienabschnitt Humanmedizin

Folgen Sie uns