Häufige Fragen (FAQs)

Ich möchte im kommenden Studienjahr mit ERASMUS+ ins Ausland und bin momentan im 3. klinischen Semester. Gibt es Möglichkeiten?

Es wird für die Teilnahme am ERASMUS+ -Programm vorausgesetzt, dass Sie die Ärztliche Vorprüfung bestanden haben und Ihr Physikumszeugnis mit Ihren übrigen Bewerbungsunterlagen einreichen. Weiterhin wird erfahrungsgemäß empfohlen, dass Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt bereits klinische Erfahrung sammeln, da Sie im Ausland Patientenkontakt haben werden. Dies bedeutet, dass Sie sich im 1. oder 2. klinischen Semester für einen ERASMUS+ -Studienplatz bewerben und somit ggf. ab dem 3. oder 4. klinischen Semester Ihren Auslandsaufenthalt antreten können.

Muss ich Studiengebühren an der Gastuniversität bezahlen?

Im Rahmen des ERASMUS+ -Programmes entfallen an der Gastuniversität die Studiengebühren - in manchen Ländern sind diese nicht unerheblich. Es kann aber sein, dass bestimmte Verwaltungsgebühren anfallen. Näheres erfahren Sie vom ERASMUS+ -Koordinator bzw. im Büro für Internationale Beziehungen an der Gastuniversität.

Erhalte ich ein ERASMUS+ -Stipendium zusätzlich zu BAFöG?

Ja. Durch die Neuregelung des Auslands-BAFöG gibt es keinen Auslandszuschlag mehr für Aufenthalte innerhalb der Europäischen Union. Aufgrunddessen sind förderungsberechtigte deutsche Studierende zur Inanspruchnahme eines Mobilitätsstipendiums aus dem ERASMUS+ -Programm berechtigt. Falls förderungsberechtigte Studierende aber ihren Aufenthalt in einem Land außerhalb der Europäischen Union verbringen wollen, werden sie durch Auslands-BAFöG gefördert und erhalten einen Zuschuss aus ERASMUS+ -Mitteln. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen BAFöG-Amt in Verbindung. Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zum Bafög beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Ist es möglich, mein Physikumszeugnis nachzureichen? Kann ich mein Sprachzeugnis nachreichen?

Leider nicht! Sie müssen zur Bewerbungsfrist alle Unterlagen vollständig einreichen. Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Zum Sprachzeugnis: Wenn Sie die Fremdsprache Ihres Ziellandes bzw. die entsprechende Unterrichtssprache bereits sehr gut beherrschen, ist es auch möglich, am ZESS nur einen Test zu absolvieren (also ohne vorangegangenen Sprachkurs), um sich das für die Bewerbung obligatorische DAAD-Sprachzeugnis ausfüllen zu lassen.

Benötige ich für Skandinavische Länder bzw. Osteuropäische Länder auch ein Sprachzeugnis über Kenntnisse der Landessprache?

Bitte halten Sie hier Rücksprache mit dem Team des ERASMUS+ -Büros. An einigen Universitäten werden Kurse auf Englisch abgehalten und es genügt ein Sprachnachweis der englischen Sprache. Dennoch sollten Sie zumindest über Grundkenntnisse der Landessprache verfügen, da Sie sich als Studierende/r nicht nur an der Universität aufhalten, d.h. Sie müssen sich auch im Alltag verständigen können.

Ferner hat man im klinischen Studienabschnitt auch Untersuchungskurse mit Patient*innen, die sicher nicht alle Englisch sprechen.

An wen muss ich mich nach meiner Rückkehr nach Göttingen bezüglich der Scheinanerkennung wenden?

Für die Anerkennung der Studienleistungen nach dem klinischen Studienjahr oder Semester im Ausland wenden Sie sich bitte an Frau Langsch im Erasmus Office.

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