Beurlaubung

Bitte beachten Sie, dass in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin für alle leistungsnachweispflichtigen Lehrveranstaltungen, mit Ausnahme der Vorlesungen, bereits die bloße Teilnahme am Praktikum, Kurs, Seminar oder Modul eine Studienleistung darstellt. Nach Antritt dieser Lehrveranstaltungen kann ein Antrag auf Beurlaubung nur noch in der ersten Lehrveranstaltungswoche gestellt werden.

Weitere Informationen zur Beurlaubung und zum Beurlaubungsantrag finden Sie hier.

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