Betreuungsumfeld

Betreuungsumfeld für Promovierende an der UMG

Anhand der Beschreibung des Promotionsprojektes und unter Berücksichtigung der Vorschläge Ihrer Erstbetreuerin oder Ihres Erstbetreuers in der Anmeldung der Dissertation bestimmt der Promotionsausschuss die Zusammensetzung des Betreuungsausschusses für Ihre Doktorarbeit.

Betreuungsausschuss

Der Betreuungsausschuss besteht aus zwei Personen: Erstbetreuer*in und Zweitbetreuer*in.

Erstbetreuer*in ist in der Regel Ihr Doktorvater oder Ihre Doktormutter, der oder die in der Anmeldung zur Dissertation die Betreuungszusage tätigt. Er oder sie hat demnach die Aufgabe, Ihre laufende Betreuung in seiner oder ihrer Arbeitsgruppe sicherzustellen.

Der oder die Zweitbetreuer*in sollte Experte oder Expertin für ein thematisch mit dem Promotionsprojekt verwandtes Forschungsfeld sein, aber einer anderen Klinik oder einem anderen Institut als Ihr*e Erstbetreuer*in  angehören und insofern unabhängig auftreten, als dass keine persönlichen Interessen am Ergebnis Ihres Promotionsvorhabens bestehen. Er oder sie agiert auch als Ihre Vertrauensperson bei Konflikten mit dem Erstbetreuer oder der Erstbetreuerin.

Doktorandenvereinbarung

Bei Aufnahme der Promotionsarbeit unterzeichnen Sie gemeinsam mit Erst- und Zweitbetreuer*in eine Doktorandenvereinbarung. Das Formular erhalten Sie nach der Aufnahme in die Liste der Promotionskandidat*innen. Die Doktorandenvereinbarung müssen Sie bei der Abgabe der Dissertation mit einreichen.

Fortschrittsberichte

Während der eigentlichen Promotionsarbeit (nach Anmeldung und vor Abgabe der Dissertation) müssen Sie den Betreuungsausschuss mindestens zweimal im Abstand von wenigstens 6 Monaten über Fortschritt und Stand des Promotionsvorhabens informieren (Progress Report). Ein erstes Treffen muss spätestens vier Monate nach der Anmeldung der Dissertation und noch vor dem Beginn der Datenerhebung stattfinden. Alle Fortschrittsberichte und resultierende Besprechungen müssen schriftlich dokumentiert werden und Kopien der Aufzeichnungen müssen im Promotionsbüro eingereicht werden. Die Durchführung der Fortschrittsberichte muss bei Abgabe der Dissertation von beiden Betreuenden bescheinigt werden.

Probleme & Konflikte

Probleme und Konflikte mit Ihrem Erstbetreuer oder Ihrer Erstbetreuerin sollten Sie im Betreuungsausschuss ansprechen. Gelingt eine Konfliktlösung nicht, sollte der Klinik-Chef oder die Klinik-Chefin die nächste vermittelnde Instanz sein, sofern er oder sie nicht bereits dem Betreuungsausschuss angehört.

Der Promotor ist ebenfalls Ansprechpartner bei Problemen und Konflikten im Promotionsbereich. Er ist auch Ihre erste Anlaufstelle im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und vermittelt im Kontakt mit den Ombudspersonen für Gute Wissenschaftliche Praxis. Die Ordnung zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis der Universität regelt in diesem Zusammenhang auch die Betreuungspflicht bei Promotionsvorhaben.

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