Kontaktaufnahme per E-Mail
LPA(at)nizza.niedersachsen.de
Bitte teilen Sie uns bei Anfragen per E-Mail unbedingt eine Telefonnummer sowie Ihre aktuelle Postanschrift mit!
Ihre Ansprechpartnerinnen beim LPA
Frau Hollstein (Medizin): 0511 8972-9243
Frau Gerlach (M1): 0511 8972-9241
Frau Piel (M2 und M3): 0511 8972-9242
Frau Köhler-Linke (Zahnmedizin): 0511 8972-9216
Frau Schmiedtke (Zahnmedizin): 0511 8972-9247
Frau Tschiedel (Zahnmedizin): 0511 8972-9244
Telefonische Sprechzeiten
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr Mittwoch: 13:00-14:30 Uhr Freitag: 09:00-11:00 Uhr
Vom 01.07.2026 bis 30.09.2026 finden dienstags keine telefonischen Sprechzeiten statt.
Zusendung von Unterlagen mit der Post
Bitte legen Sie ein formloses Anschreiben inkl. Anschrift und Telefonnummer bei. Die Unterlagen werden Ihnen nach unserer Bearbeitung an diese Anschrift zurückgeschickt. Das Beifügen eines Rückumschlags ist nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich an das Postfach!
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza)
Abteilung 2- Landesprüfungsamt
Postfach 44 66
30044 Hannover
Anerkennung des Krankenpflegedienstes
Für die Anerkennung des dreimonatigen Krankenpflegedienstes sind vorzulegen:
- Krankenpflegedienstzeugnisse im Original
- aktuelle Studienzeitbescheinigung (nicht: Immatrikulationsbescheinigung; die Studienzeitbescheinigung erhalten Sie über das Portal, auf dem auch die Immatrikulationsbescheinigung abrufbar ist)
- Abiturzeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)
- Für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Krankenpflegedienstes muss (1.) das Krankenpflegedienstzeugnis in deutsch-englischer Version vorgelegt werden. Zusätzlich wird (2.) ein kurzes Arbeitszeugnis verlangt. Dieses enthält in der Regel: Kontaktdaten und kurze Selbstbeschreibung des jeweiligen Krankenhauses, Tätigkeitsbeschreibung, Stempel und Unterschrift. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.
Anerkennung von Famulaturen
Nach vollständiger Ableistung wird eine frühzeitige Anerkennung durch das Landesprüfungsamt dringend empfohlen, um Verzögerungen bei der Zulassung zum Staatsexamen zu vermeiden!
Die ausführlichen Hinweise des Landesprüfungsamts zur Ableistung und Anerkennung der Famulaturen finden Sie im Download-Bereich (Abteilung 2) auf der Homepage des LPA.
Bitte beachten Sie insbesondere die Auflistung der einzureichenden Unterlagen!