Sprechtag des LPA an der UMG für Studierende der Humanmedizin und Zahnmedizin


Am Dienstag, den 30. April 2024 findet wieder ein Sprechtag des Landesprüfungsamtes Hannover, für Studierende der Humanmedizin, hier an der UMG statt.

Wenn Sie dringend mit einer Mitarbeiterin des LPA Hannover sprechen müssen, erfolgt dies nur mit einer Terminvergabe.

Die Terminvergabe wurde eingeführt um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Die Sprechzeit findet von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt, im Raum Hörsaal 94.

Es dürfen nur Studierende an der Sprechstunde teilnehmen, welche sich fristgerecht angemeldet haben. Den Link für die Anmeldung erhalten Sie von Frau Wolfram, da dieser nicht auf der Homepage veröffentlicht werden darf!

Bitte senden Sie mir dafür eine E-Mail an: pruefungsangelegenheiten.klinik(at)med.uni-goettingen.de

Anmeldeschluss ist Sonntag, der 28. April 2024 um 23.59 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass zu den an der UMG stattfindenden Sprechzeiten keine Unterlagen (Anträge zu M1, M2 und M3 sowie für Z1, Bescheinigungen (z.B. PJ-Bescheinigungen, Wahlfachscheine) oder sonstiger Schriftverkehr) entgegengenommen werden.

Bescheinigungen über Famulaturen und Krankenpflegedienst können an den Sprechtagen zur Anerkennung vorgelegt werden.

Für die Anerkennung werden folgende Unterlagen im Original benötigt:

  • Famulatur: Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Bescheinigungen über die viermonatige Famulatur, Studienzeitbescheinigung
  • Krankenpflegedienst: Hochschulzugangsberechtigung, Bescheinigungen über den dreimonatigen Krankenpflegedienst, Studienzeitbescheinigung

Bei Rückfragen können Sie sich gern an das Team Studiendekanat Prüfungsangelegenheiten Frau Wolfram wenden.

Ihre Ansprechpartnerinnen beim LPA

Frau Hollstein:                                            0511 8972-9243

Frau Gerlach (M1):                                      0511 8972-9241

Frau Schmiedtke (M2 und M3):                 0511 8972-9242

Frau Baumgärtner (Zahnmedizin)               0511 8972-9250

Telefonische Sprechzeiten

Dienstag: 09:00-12:00 Uhr    Mittwoch: 13:00-14:30 Uhr     Freitag: 09:00-11:00 Uhr

Kontaktaufnahme per E-Mail

                          LPA(at)nizza.niedersachsen.de                             

Bitte teilen Sie bei Anfragen per E-Mail eine Telefonnummer sowie Ihre aktuelle Postanschrift mit!

Zusendung von Unterlagen mit der Post

Bitte legen Sie ein formloses Anschreiben inkl. Anschrift und Telefonnummer bei. Die Unterlagen werden Ihnen nach unserer Bearbeitung an diese Anschrift zurückgeschickt. Das Beifügen eines Rückumschlags ist nicht erforderlich.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich an das Postfach!

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza)

Abteilung 2- Landesprüfungsamt

Postfach 44 66

30044 Hannover

Anerkennung des Krankenpflegedienstes

Für die Anerkennung des dreimonatigen Krankenpflegedienstes sind vorzulegen:

- Krankenpflegedienstzeugnisse im Original

- aktuelle Studienzeitbescheinigung (nicht: Immatrikulationsbescheinigung; die Studienzeitbescheinigung erhalten Sie über das Portal, auf dem auch die Immatrikulationsbescheinigung abrufbar ist)

- Abiturzeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)

- Für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Krankenpflegedienstes muss (1.) das Krankenpflegedienstzeugnis in deutsch-englischer Version vorgelegt werden. Zusätzlich wird (2.) ein kurzes Arbeitszeugnis verlangt. Dieses enthält in der Regel: Kontaktdaten und kurze Selbstbeschreibung des jeweiligen Krankenhauses, Tätigkeitsbeschreibung, Stempel und Unterschrift. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.

Anerkennung von Famulaturen

Nach vollständiger Ableistung wird eine frühzeitige Anerkennung durch das Landesprüfungsamt dringend empfohlen, um Verzögerungen bei der Zulassung zum Staatsexamen zu vermeiden!

Die ausführlichen Hinweise des Landesprüfungsamts zur Ableistung und Anerkennung der Famulaturen finden Sie im Download-Bereich (Abteilung 2) auf der Homepage des LPA.

Bitte beachten Sie insbesondere die Auflistung der einzureichenden Unterlagen!

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