Mutterschutz, Schwangerschaft, Still- und Elternzeit

Rechte, Fristen und praktische Hinweise

Führungskräfte

Leitfaden „Mutterschutz und Elternzeit - Ein Leitfaden für Führungskräfte.“


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Beschäftigte

Leitfaden „Schwangerschaft und Elternzeit. Informationen für werdende Eltern“

Schwangerschaft, Mutterschutz, Stillzeit

Der gesetzliche Mutterschutz (auch Mutterschutzgesetz, MuSchG) schützt Schwangere und das ungeborene Kind vor Gefährdungen, Überforderung und umfasst außerdem eine Schutzfrist nach der Entbindung sowie Regelungen während der Stillzeit. 

Leitfaden zum Mutterschutz - Informationen für Schwangere und Stillende des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Neuregelung zum Mutterschutz ab 01. Juni 2025 des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Damit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden können, sollten Sie der Universitätsmedizin Göttingen eine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin so früh wie möglich mitteilen.

Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie sich pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen lassen. Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen, einen Teil davon auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag.

Während der Elternzeit besteht Anspruch auf Zahlung eines Elterngeldes. Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Das Elterngeld muss bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Welche Eltergeldstelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab.

Weiterführende Informationen: Familienportal (BMFSFJ)

Formulare zum Thema Mutterschutz und Elternzeit finden Sie auf den Internetseiten vom Geschäftsbereich Personal sowie unter „Personalinfos A-Z“ unter den Stichworten „Mutterschutz“ und „Elternzeit“.

Anlaufstellen in Stadt und Landkreis Göttingen:

Trans*Elternschaft

Trans*Personen können auf unterschiedlichen Wegen Eltern werden: durch Adoption oder Pflegeelternschaft, aber eben auch durch eine eigene Schwangerschaft oder das Zeugen eines Kindes. Trans*Eltern werden bislang auch nach erfolgter Personenstandsänderung nicht als solche in die Geburtsurkunde ihres Kindes eingetragen, sondern nach wie vor mit dem bei ihrer Geburt eingetragenen Geschlecht und Vornamen. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte läuft deswegen zurzeit ein Verfahren.

Caregiver-Richtlinie

Die am 24. Dezember 2022 in Kraft getretene Caregiver-Richtlinie unter dem Dach der Antidiskriminierungsstelle des Bundes regelt die individuellen Rechte für fürsorgende Erwerbstätige. Dazu zählen unter anderem die Arbeitsfreistellung für Väter oder flexible Arbeitsregelungen für Arbeitnehmer*innen, die Eltern oder pflegende Angehörige: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/gesetzliche-grundlagen/gesetzliche-grundlagen-node.html

Studie zur Diskriminierung von Eltern und pflegenden Angehörigen im Beruf: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/lebensbereiche/arbeitsleben/fuersorgende-erwerbstaetige/fuersorgende-erwerbstaetige-node.html

Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz

Gesetz zur weiteren Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland (Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG): Arbeitgeber müssen unabhängig von der Betriebsgröße die Ablehnung eines Antrags auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit begründen. Beschäftigte Eltern können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, wenn sie der Ansicht sind wegen Inanspruchnahme von Elternzeit benachteiligt worden zu sein. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte aus dringenden familiären Gründen von der Arbeit fernbleiben und meinen, deshalb benachteiligt worden zu sein: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz-vrug-198236

Weitere Informationen & hilfreiche Links

In 5 Schritten zu mehr Vereinbarkeit. Leitfaden für eine erfolgreiche Fachkräftesicherung im Krankenhaus: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/in-5-schritten-zu-mehr-vereinbarkeit-164734 

Leitfaden „Familienbewusste Arbeitszeiten. Leitfaden für die praktische Umsetzung von flexiblen, familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen“: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93754/b8f11ea173a254c8b89ff47a447ce3ac/familienbewusste-arbeitszeiten-leitfaden-data.pdf 

Wissensplattform für die Praxis von Erfolgsfaktor Familie: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/wissensplattform-fuer-die-praxis.html

Kontakt

Referentin für Gleichstellung und Familienfreundlichkeit, Projekt Parität in Gremien

Charlotte Schiller

 Charlotte Schiller

Kontaktinformationen

  • Adresse:

    Gleichstellungsbüro
    Am Vogelsang 1
    37075 Göttingen
    Briefpost 37099 Göttingen

Referentin für Gleichstellung und Gender Monitoring

Christin Groth

 Christin Groth

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    Am Vogelsang 1
    37075 Göttingen
    Briefpost 37099 Göttingen

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