Bewerbung Medizin und Zahnmedizin

Studieninteressierte mit einer deutschen HZB oder eines Mitgliedstaates der EU/EWR oder Bildungsinländer/in

Bewerbung um einen Studienplatz im 1. Semester

An der Medizinischen Fakultät Göttingen können Sie Ihr Studium jeweils zum Winter- und zum Sommersemester aufnehmen. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt ausschließlich durch die Stiftung für Hochschulzulassung: Die Fakultät selbst vergibt keine Studienplätze.

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.12.2017 werden die Studienplätze in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin in folgenden 3 Hauptquoten vergeben:

  • Abiturbestenquote (30% der Studienplätze): Ausschließliches Kriterium ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZE-Quote; 10% der Studienplätze): Berücksichtigung von ausschließlich schulnotenunabhängigen Kriterien (z.B. fachspezifische Studieneignungstests, abgeschlossene Berufsausbildung, außerschulische  Leistungen, praktische Tätigkeiten, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben, usw.)
  • Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote; 60 % der Studienplätze): neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung sind mindestens zwei weitere schulnotenunabhängige Kriterien zu berücksichtigen, wovon eines erheblich zu gewichten ist. Eines der Auswahlkriterien muss ein fachspezifischer Studieneignungstest sein.

Vergabekriterien in der Adh- und ZE-Quote an der Universitätsmedizin Göttingen bis zum Sommersemester 2027:

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote; 60% der Studienplätze):
AdH-Anteil (%) Abitur TMS* Berufsausbildung** Dienst Summe
AdH 1-Quote 80% 60 30 10 100
AdH 2-Quote 20% 60 10 30 100
Summe 100%          

Für jede Quote werden die Ranglisten nach einem „Punkteschema“ durch die SfH berechnet.

Zusätzliche Eignungsquote (ZE-Quote; 10% der Studienplätze):
ZE-Quote TMS* Berufsausbildung** Summe
100% 60 40 100

Für jede Quote werden die Ranglisten nach einem „Punkteschema“ durch die SfH berechnet.

*TMS: Test für Medizinische Studiengänge Homepage TMS Startseite und Anmeldeportal
**Die anerkannten Berufsausbildungen und Dienste entnehmen Sie bitte der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung
Bewerbungsfristen und weitere Informationenentnehmen Sie bitte der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung

Informationen zum Vergabeverfahren im Human-/Zahnmedizinstudium ab dem WiSe 2027/28

Die Medizinische Fakultät der Georg-August-Universität hat Änderungen bei der Auswahl von Studienbewerbenden für das Human-und Zahnmedizinstudium vorgenommen, die zum Vergabeverfahren Wintersemester 2027/28 in Kraft treten. Grund ist, dass der aktuelle fachspezifische Studieneignungstest TMS ab 2027 bundesweit durch einen weiterentwickelten TMSnat abgelöst wird (siehe www.tms-info.org). 

Während der Übergangsphase, die das WiSe 2027/28 und das SoSe 2028 umfasst, wird die Medizinische Fakultät zur Einführung des weiterentwickelten Tests (TMSnat) und zum Auslaufen des TMS noch beide Testergebnisse (TMS oder TMSnat) in ihren Auswahlverfahren akzeptieren.

BewerberInnen, die über beide Testergebnisse verfügen (TMS und TMSnat), können während der Übergangsphase beide Ergebnisse bei der Stiftung für Hochschulzulassung einreichen. Es wird dann das bessere Ergebnis gewertet. Eine Bewerbung ist nach wie vor auch ohne oder mit nur einem Testergebnis möglich. 

Kriterien-Gewichte während der Übergangsphase WiSe 2027/28 und SoSe 2028

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote; 60% der Studienplätze):
AdH-Anteil (%) Abitur TMS* oder TMSnat Berufsausbildung** Dienst Summe
AdH 1-Quote 80% 60 30 10 100
AdH 2-Quote 20% 60 10 30 100
Summe 100%          

Für jede Quote werden die Ranglisten nach einem „Punkteschema“ durch die SfH berechnet.

Zusätzliche Eignungsquote (ZE-Quote; 10% der Studienplätze):
ZE-Quote TMS* oder TMSnat Berufsausbildung** Summe
100% 60 40 100

Für jede Quote werden die Ranglisten nach einem „Punkteschema“ durch die SfH berechnet.

*TMS/TMSnat: Test für Medizinische Studiengänge Homepage TMS Startseite und Anmeldeportal
**Die anerkannten Berufsausbildungen und Dienste entnehmen Sie bitte der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung
Bewerbungsfristen und weitere Informationenentnehmen Sie bitte der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung

Ab dem Vergabeverfahren zum WiSe 2028/29 wird nur noch der weiterentwickelte Test (TMSnat) bei der Auswahl berücksichtigt:

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote; 60% der Studienplätze):
AdH-Anteil (%) Abitur TMSnat Berufsausbildung** Dienst Summe
AdH 1-Quote 80% 60 30 10 100
AdH 2-Quote 20% 60 10 30 100
Summe 100%          

Für jede Quote werden die Ranglisten nach einem „Punkteschema“ durch die SfH berechnet.

Zusätzliche Eignungsquote (ZE-Quote; 10% der Studienplätze):
ZE-Quote TMSnat Berufsausbildung** Summe
100% 60 40 100

Für jede Quote werden die Ranglisten nach einem „Punkteschema“ durch die SfH berechnet.

*TMS: Test für Medizinische Studiengänge Homepage TMS Startseite und Anmeldeportal
**Die anerkannten Berufsausbildungen und Dienste entnehmen Sie bitte der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung
Bewerbungsfristen und weitere Informationenentnehmen Sie bitte der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung

Alle Informationen zum aktuellen TMS, zum weiterentwickelten Test (TMSnat) und zur Anmeldung finden Sie unter www.tms-info.org. Detailfragen zu den Testverfahren richten Sie bitte an die zuständige Stelle.

Beachten Sie auch, dass es sich hierbei ausschließlich um die spezifische Gestaltung des Vergabeverfahrens für die Medizinische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen handelt. Die jeweilige Ausgestaltung der Vergabeverfahren erfolgt durch die Universitäten eigenverantwortlich und kann an anderen Universitäten anders ausfallen.

Nachweis des Masernschutzes

An der UMG ist der Nachweis über den Masernschutz verpflichtend; ohne Nachweis des Masernschutzes kann keine Immatrikulation an der UMG erfolgen.

Nutzen Sie bitte gegebenenfalls die Zeit zwischen Ihrer Bewerbung und der Immatrikulation,  um sich impfen zu lassen oder Ihren Impfstatus aufzufrischen. Die kurze Frist zur Annahme des Studienplatzes nach der Zulassung ist dafür in der Regel nicht ausreichend.

Mit der Verabschiedung des neuen Masernschutzgesetztes im November 2019 im Bundestag sind auch alle Studierenden der Human- und Zahnmedizin an der UMG verpflichtet, ihren Masernschutz nachzuweisen.

Ohne den Nachweis der Impfungen bzw. des serologischen Immunschutzes kann die Medizinische Fakultät ab dem 01.03.2020 keine Studierenden im Krankenhaus für Blockpraktika, Untersuchungskurse etc. mehr neu zulassen. Daher müssen alle zukünftigen Studierenden einen verpflichtenden Nachweis ihres Masernschutzes bereits im Rahmen ihrer Immatrikulation an der UMG erbringen. Bereits zugelassene Studierende müssen ihren Masernschutz bis spätestens 31.07.2021 nachweisen. Bitte nutzen Sie dafür das hier verfügbare Formular.

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