Gute wissenschaftliche Praxis

Die Medizinische Fakultät misst der Qualitätssicherung im Promotionsbereich eine hohe Bedeutung bei. Sie stellt sicher, dass die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis in allen Phasen des Promotionsablaufs gewahrt sind. Die Medizinische Fakultät nimmt ihre Verantwortung gegenüber ihren Doktorand*innen u.a. dadurch wahr, dass sie in Lehrveranstaltungen des Regelstudiums und regelmäßig stattfindenden Doktorandenvorlesungen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis vermittelt.       

Auf dem Anmeldebogen einer neu aufgenommenen Dissertationsarbeit bestätigen Doktorvater / Doktormutter und Doktorand*innen gemeinsam, dass ihnen die „Richtlinien der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis“ bekannt sind und dass sie diese einhalten werden.

Als wissenschaftliches Fehlverhalten kommen u.a. in Betracht:

  • Falschangaben durch Erfinden oder Verfälschen von Daten
  • die Verletzung geistigen Eigentums Anderer (Plagiat)
  • die Verletzung anerkannter Regeln der Autorenschaft.

Bei Abgabe der Schrift versichern die Doktorand*innen, dass die vorgelegte Arbeit selbstständig angefertigt wurde. Wörtlich oder inhaltlich übernommene Stellen müssen ebenso wie nicht selbst erhobene Befunde nach ihrer Herkunft eindeutig gekennzeichnet werden.

Stellt sich im Ablauf des Promotionsverfahrens heraus, dass sich eine Doktorandin oder ein Doktorand einer Täuschung (z.B. Plagiat) oder eines sonstigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, kann der Promotionsausschuss die Promotionsleistung für ungültig erklären mit der Folge, dass eine erneute Zulassung zu einem Promotionsverfahren an der UMG unmöglich ist.

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