📌 Bewerbung

Bewerbungsfristen: 15. Mai und 15. November 

Das Programm wird im Sommer- und Wintersemester in gleicher Form angeboten. 

Für Studierende der Humanmedizin empfehlen die Bewerbung im 5. Fachsemester (1. klinisches Semester). 

Für Studierende der Zahnmedizin empfehlen wir die Bewerbung im 4. Semester. 

Für eine Aufnahme sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Engagiertes Studium,

    • überdurchschnittlich bestandene Erste Ärztliche Prüfung (Medizin),

    • überdurchschnittliche Note in Physiologie, 3. Semester (Zahnmedizin),

  • Neugier auf Wissenschaft,

  • Bereitschaft, ein verpflichtendes Forschungsfreisemester für die Dauer der experimentellen Arbeit zu absolvieren.

Methodische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie online unter: 

👉http://go.umg.eu/promotionskolleg

⚠️ Hinweis für die Zahnmedizin: Aufgrund des Studienaufbaus in der Zahnmedizin können wir derzeit nur eine begrenzte Anzahl von Studierenden aus dem 4. Semester aufnehmen. 

Bitte reichen Sie uns in diesem Fall den Anrechnungsschein vom Landesprüfungsamt (LPA) ein. Falls Sie Noten aus Ihrem vorklinischen Abschnitt haben (z. B. Biochemie, Physiologie), reichen Sie diese gerne als Anhang mit ein. 

Aufgrund des spezifischen Studienaufbaus in der Zahnmedizin können wir derzeit nur eine begrenzte Anzahl von Studierenden ab dem 4. Semester aufnehmen. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung die Note der Prüfungsleistung Physiologie aus dem 3. Semester ein.

Nein, das ist nicht erforderlich. Es ist vielmehr Teil des Konzepts des Promotionskollegs, dass Sie erst nach der Aufnahme im Rahmen des Doktorand*innenkongresses und der anschließenden Laborrotationen ein passendes Forschungsthema sowie eine Betreuung in einer Arbeitsgruppe finden. Eine bereits bestehende Betreuungszusage ist jedoch kein Nachteil, aber keinesfalls zwingend erforderlich.

📌 Organisatorisches

Der Doktorand*innenkongress am Ende des Semesters unterstützt Sie bei der Orientierung und Themenfindung. Dort stellen Betreuer*innen und Promovierende aktuelle und laufende Projekte vor. Bei Bedarf beraten Sie die Ansprechpartner*innen des Promotionskollegs.

Die Laborrotationen beginnen sechs Wochen vor Vorlesungsbeginn. Dies ist eine gute Gelegenheit, Arbeitsgruppen kennenzulernen, in denen Sie Ihre Promotionsarbeit durchführen können.

Ihre Aufnahme in das Promotionskolleg erfolgt zunächst vorläufig. Die endgültige Aufnahme erfolgt mit:

  • Ihrer Anmeldung als Promotionskandidat*in,

  • und ggf. der Unterschrift der Stipendienvereinbarung (kurz vor Beginn des Freisemesters).

Eine assoziierte Mitgliedschaft im Promotionskolleg bedeutet, dass Sie nicht als Stipendiat*in gefördert werden, aber dennoch vollwertiges Mitglied des Kollegs sind. Als assoziiertes Mitglied haben Sie Zugang zu Fortbildungsveranstaltungen, Events und der wissenschaftlichen Gemeinschaft des Promotionskollegs.

Das Promotionskolleg meldet Sie für den Zeitraum des Freisemesters von den Lehrveranstaltungen im Studiendekanat ab. Sollten Sie sich nach der Abmeldung entscheiden, kein Freisemester zu nehmen oder nicht am Promotionskolleg teilzunehmen, können Sie die Abmeldung rückgängig machen.

⚠️ Hinweis:

  • Sie müssen sich selbst wieder für das Semester anmelden.

  • Den Semesterbeitrag müssen Sie bezahlen, um nicht exmatrikuliert zu werden.

  • Die Rückmeldung ist nicht automatisch, sie muss aktiv erfolgen.

Obwohl Stipendiat*innen keinen Arbeitsvertrag mit festgelegter Wochenarbeitszeit haben, wird erwartet, dass sie ihre Zeit und Arbeitskraft in einem vergleichbaren Umfang wie bei einer Vollzeitstelle ihrer Promotion und damit verbundenen wissenschaftlichen Tätigkeiten widmen.

Sie gestalten ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich, aber stimmen sich dabei mit ihren Betreuer*innen ab. Gemeinsam entwickeln sie einen realistischen Zeit- und Arbeitsplan, der kontinuierliche Fortschritte in Ihrem Projekt ermöglicht.

Erholungszeiten sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch mit den Betreuer*innen abgestimmt werden. Wenden Sie sich dafür möglichst frühzeitig an Ihre Betreuer*innen, um ggf. eine Vertretungsmöglichkeit zu besprechen (z. B. bei Zellkulturarbeiten). 

Der Progress Report ist ein zentraler Bestandteil der regelmäßigen Fortschrittskontrolle im Promotionskolleg. Er dient dazu, den individuellen Forschungsstand, die geplanten Schritte und eventuelle Herausforderungen transparent zu machen.

  • Erster Progress Report:

    • Sollte innerhalb von 4 Wochen nach der Anmeldung im Promotionskolleg als digitale Kopie vorliegen.

  • Zweiter Progress Report:

    • Sollte frühestens 6 Monate nach dem ersten Report abgegeben werden.

    • Auch dieser wird digital an das Promotionskolleg übermittelt.

    • Die genaue Frist wird im Rahmen der individuellen Betreuungskoordination festgelegt.

Die Berichte sollten eine kurze, strukturierte Darstellung der bisherigen Arbeit, der erreichten Meilensteine, der geplanten nächsten Schritte sowie ggf. auftretender Hindernisse enthalten. Das Koordinationsteam steht bei Fragen zur Gestaltung und Abgabe jederzeit zur Verfügung.

Der Besuch von ZESS-Kursen ist grundsätzlich möglich und im Einzelfall – beispielsweise zur Vertiefung wissenschaftlicher Englischkenntnisse – durchaus sinnvoll. Da die Kursauswahl und -teilnahme im Freisemester individuell zu klären sind, empfehlen wir, sich im Vorfeld mit dem Betreuungsteam abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Kurswahl mit Ihren Forschungsplänen und den Anforderungen des Promotionskollegs vereinbar ist.

Leistungen im (Zahn-)Medizinstudium sind während des Förderzeitraums ausgeschlossen.

Nicht empfohlen, aber möglich:

  • 4-wöchige Famulatur: nur am Anfang des Freisemesters,

  • 2-wöchige Famulaturen: am Anfang oder Ende des Zeitraums.

⚠️ Hinweis: Sie können nicht bis zum 4. klinischen Semester alle Famulaturen abschließen. Dies ist mit dem Studiendekanat abgestimmt. Nähere Informationen zu Famulatur und Blockpraktika erhalten Sie nach der vorläufigen Aufnahme in das Promotionskolleg.

Eine Nebentätigkeit an der UMG (z. B. als wissenschaftliche Hilfskraft, Tutor*in oder im medizinischen Dienst) während des Förderungszeitraums ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Es darf demnach parallel zur Gewährung des Stipendiums kein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und der UMG bestehen. Allerdings besteht die Möglichkeit, bei anderen Arbeitgeber*innen (nicht UMG) Tätigkeiten von geringfügigem Umfang wahrzunehmen, die das Stipendienziel nicht beeinträchtigen.

Voraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme an folgenden Modulen/Kursen:

  • Methodenkurs (zwei Wochen, in vorlesungsfreier Zeit am Semesterende),

  • Laborrotation (6 Wochen vor Vorlesungsbeginn),

  • Wahlfach 180 „Wissenschaftliches Arbeiten in der Medizin: Aufbaukurs zur Vorbereitung auf eine experimentelle Doktorarbeit“ (studienbegleitend vor Beginn Ihres Promotionsprojektes)

Weitere Informationen erhalten Sie nach der vorläufigen Aufnahme in das Promotionskolleg.

Nein, ein schriftlicher Bericht ist durch das Promotionskolleg nicht vorgeschrieben. Die Laborrotationen dienen vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen zwischen Studierenden und potenziellen Betreuer*innen sowie der fundierten Entscheidungsfindung für eine spätere Doktorarbeit. Die Gestaltung der Rotationen, einschließlich der Art der Arbeit, der Kommunikation und ggf. der Dokumentation, erfolgt gemeinsam zwischen Studierenden und Arbeitsgruppen. Das Promotionskolleg unterstützt lediglich bei der Koordination der Platzvergabe und bei auftretenden Konflikten, übernimmt aber keine Vorgaben zur Dokumentation oder Berichterstattung. Abweichend davon kann die jeweilige Arbeitsgruppe intern die Erstellung eines Berichtes verlangen.

  • Versuchstierkundekurs: Für Kollegiat*innen mit Versuchstierarbeit wird der Kurs (Theorie + Module 1, 2, 4) vom Kolleg finanziert. 

    → Melden Sie den Bedarf frühzeitig beim Promotionskolleg an.

  • Reisekosten: Das Promotionskolleg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Dienstreisen, die im Zusammenhang mit Ihrem Promotionsvorhaben anfallen. Wir haben ein Gesamtbudget pro Quartal. Als Richtwert können Sie sich an ca. 500 € pro Person orientieren. Vorrangig genehmigen wir Reisen zu Kongressen, bei denen Sie selbst Ihre Daten präsentieren (Poster oder Vortrag). 

🔗 Formulare & Infos: https://www.umg.eu/studium-lehre/promotion/promotionskolleg/reisekosten/

 

Eine Bestätigung der vorläufigen Aufnahme (inklusive Beschreibung der Kurse und Praktika) kann auf Anfrage ausgestellt werden.

Bei Publikationen und Konferenzbeiträgen aus Ihrer Doktorarbeit müssen Sie folgendes beachten:

  • Affiliation: Medizinische Fakultät der Universität Göttingen.

  • Acknowledgments: Hinweis auf die Förderung durch das Promotionskolleg und seinen Fördergeber.

    ✅ Formulierung: 

  • Mit PSE-Förderung: 

    Author XY was supported by a scholarship from the Göttingen Promotionskolleg für Experimentelle Medizin und Metabolische Plastizität within the UMG2032 – Excellence through Focus project, funded by zukunft.niedersachsen, the joint science funding program of the Lower Saxony Ministry of Science and Culture and the Volkswagen Foundation.

  • Mit UMG-Förderung: 

    Ab Kohorte 14:

    Author XY was supported by a scholarship from the Göttingen Promotionskolleg für Experimentelle Medizin und Metabolische Plastizität funded by the University Medical Center Göttingen.

    Bis Kohorte 13:

    Author XY was supported by a scholarship of the Göttingen Promotionskolleg für Medizinstudierende, funded by the Jacob-Henle-Programm.

  • Assoziierte Mitgliedschaft ohne Stipendium: 

    Author XY is a member of the Göttingen Promotionskolleg für Experimentelle Medizin und Metabolische Plastizität.

  • EKFS-Förderung (bis Kohorte 13):

    Author XY was supported by a scholarship of the Göttingen Promotionskolleg für Medizinstudierende, funded by the Else Kröner-Fresenius-Stiftung (Promotionskolleg für Epigenomik und Genomdynamik, 2021_EKPK.04).

⚠️ Hinweis: Fragen Sie die Zuordnung im Promotionskolleg an. Wenn Sie ein Poster erstellen, wenden Sie sich ggf. bitte ebenfalls an das Promotionskolleg, um das Logo der UMG und des Fördergebers zu erhalten. Schicken Sie auch immer die wichtigsten Angaben (Titel, Autor*innen, Abstract, Zeitschriften‑/Konferenzname) an das Promotionskolleg.

Im Falle von Konflikten – etwa während der Laborrotationen oder im Verlauf der Promotion – wird empfohlen, zunächst das Koordinationsteam und/oder die Sprecher*innen des Promotionskollegs zu informieren. Insbesondere vor dem Forschungsfreisemester kann das Team entweder bei den Konflikten vermitteln oder bei der Suche nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten unterstützen. 

Während der Promotion gilt die Regel, dass die/der zugewiesener Zweitbetreuer*in als erste Anlaufstelle für Rückmeldungen und Konflikte zwischen Erstbetreuung und Promovierendem fungiert. Zusätzlich stehen das Koordinationsteam sowie die Sprecher*innen des Kollegs als neutrale und unterstützende Ansprechpartner*innen zur Verfügung, um eine konstruktive Lösung zu finden.

Alle Promovierenden des Promotionskollegs sind automatisch über die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) versichert, sofern die Tätigkeit im organisatorischen Verantwortungsbereich der Medizinischen Fakultät der UMG liegt.

✅ Gültigkeitskriterien:
Die Versicherung gilt nur, wenn ein direkter räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Hochschule besteht. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arbeit im Labor, im Institut oder auf dem Campus der UMG,
  • Forschungsarbeiten, die von der Hochschule geplant, angekündigt oder durchgeführt werden,
  • Teilnahme an vom Promotionskolleg organisierten Veranstaltungen (z. B. Methodenkurs, Doktorand*innenkongress, Retreat),
  • Praktika, die im Rahmen der Förderung des Promotionskollegs stattfinden.

🔗 Weitere Infos: LUKN – Versicherung für Studierende und Promovierende

Da Sie keinen Arbeitsvertrag mit der UMG haben, sind Sie auf Dienstreisen in der Regel nicht versichert. Hier greifen ggf. Ihre privaten Versicherungen.

Sollten Sie während des experimentellen Teils Ihrer Doktorarbeit schwanger werden, muss durch die Leitung der Arbeitsgruppe, in der Sie die Doktorarbeit anfertigen, eine Gefährdungsbeurteilung vorgelegt werden. Durch die potentiell gefährliche Arbeit im Labor empfiehlt sich eine sehr frühe vertrauliche Meldung an die Leitung der Arbeitsgruppe (bestenfalls direkt nach Bekanntwerden der Schwangerschaft). 

🔗 Weitere Infos:  https://www.umg.eu/studium-lehre/studieren-an-der-umg/studieren-mit-kind/schwangerschaftmutterschutz/

Bei Fragen: Vertrauliche Beratung durch die wissenschaftlichen Koordinatorin.

📌 Förderung & Stipendium

Die experimentelle Arbeit wird für neun Monate mit einem monatlichen Stipendium gefördert. 

Sie erhalten ein Stipendium in Höhe von 861 € pro Monat während des Förderungszeitraums.

Das Stipendium wird in der Regel Anfang des Monats ausgezahlt. Im ersten Zahlmonat können ggf. Verzögerungen auftreten.

Ja, Stipendien aus öffentlichen Mitteln sind grundsätzlich von der Einkommenssteuer befreit (§ 3 Nr. 44 EStG). Im Zweifelsfall empfehlen wir, mit Ihrem zuständigen Finanzamt Rücksprache zu halten, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllt sind.

Informieren Sie das Promotionskolleg sofort.

Die Rücksprache mit dem anderen Stipendiengeber ist erforderlich. Einige Stiftungen schließen Doppelförderung aus. Unsere Stipendien stammen aus öffentlichen Mitteln.

Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie dem BAföG-Amt melden, dass Sie im oben angegebenen Zeitraum ein Stipendium erhalten. Eine entsprechende Bescheinigung diesbezüglich können Sie vom Promotionskolleg auf Anfrage erhalten. Stipendien werden auf das BAföG angerechnet und Ihre Teilnahme am Promotionskolleg wirkt sich auch insofern auf das BAföG aus, als dass Sie durch das verpflichtende Freisemester aus der Regelstudienzeit fallen und möglicherweise nicht bis zu Ihrem Studienabschluss BAföG erhalten können. Bei Fragen zu individuellen Auswirkungen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige BAföG-Amt.

Nein, Sie dürfen während des Freisemesters keine Studienleistungen erbringen.

✅Ausnahmen sind mit vorheriger Genehmigung möglich: 

  • ggf. Famulaturen

    • geschobene Prüfungen oder Wiederholungsprüfungen 

Bitte halten Sie vor jeder geplanten Studienleistung Rücksprache mit dem Promotionskolleg. 

📌 Verlängerung und Abschluss

Ja, eine Verlängerung des Freisemesters ist nach Zustimmung Ihres Betreuungsteams grundsätzlich immer möglich. 

Die Finanzierung der Verlängerung über das Promotionskolleg ist abhängig von Größe der Kohorte. Die Vergabe der Verlängerungsstipendien erfolgt auf Antrag und nach Begutachtung durch das Team des Promotionskollegs.

⚠️Hinweis:
Die Finanzierung von Verlängerungen ist begrenzt und wird je nach Budget und Anzahl der Kollegiat*innen entschieden. Sie erfahren rechtzeitig, ob eine Stipendienverlängerung grundsätzlich möglich ist.

Ja, Sie erhalten eine Urkunde über die Teilnahme im Promotionskolleg nach Erhalt Ihrer Promotionsurkunde.

Bitte senden Sie dafür einen Scan Ihrer Promotionsurkunde mit Angabe Ihrer aktuellen Postanschrift an:

📧 umg.promotionskolleg(at)med.uni-goettingen.de

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