UMG Vereinbarkeitsfonds für Mitarbeitende mit Kindern bzw. mit privaten Pflegeaufgaben
Die Vereinbarkeit von beruflicher Weiterentwicklung und familiären Verpflichtungen ist Teil einer familienfreundlichen UMG-Kultur. Insbesondere bei der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, Tagungen oder dienstlichen Weiterbildungen entstehen durch die notwendige Mitnahme eines Kindes/von Kindern und ggf. einer Betreuungsperson häufig zusätzliche Kosten. Diese Kosten werden nicht durch die Niedersächsische Reisekostenverordnung abgedeckt.
Um die Chancengleichheit sowie die berufliche Mobilität von Mitarbeitenden mit Kind(ern) oder privater Pflegeverantwortung zu stärken, hat das Gleichstellungsbüro der UMG im Jahr 2026 einen Vereinbarkeitsfonds eingerichtet. Pro Person können im Jahr max. 350,00 Euro beantragt werden.
Der Fonds soll gezielt dazu beitragen, die Teilnahme an Dienstreisen und beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen auch mit Familienaufgaben zu ermöglichen und so die berufliche Entwicklung zu fördern.
Wir freuen uns, Ihnen mit dem Vereinbarkeitsfonds eine konkrete Unterstützung an die Hand zu geben, um die berufliche Entwicklung auch unter familiären Verpflichtungen zu ermöglichen.
Der Vereinbarkeitsfonds richtet sich an alle Mitarbeitenden der UMG (Studierende sind ausgenommen), die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit an Weiterbildungsmaßnahmen, Tagungen oder Dienstreisen teilnehmen und dabei Kinder bis zum 14. Lebensjahr, pflegebedürftige Kinder oder Angehörige betreuen müssen.
Besonders aufgefordert sind:
- Ärzt*innen und Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen (WiKa)[1]
- Alleinerziehende
[1] In Anlehnung an den Bundesbericht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase 2025 (BuWik 2025, S. 67 f.) sind hiermit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in der Promotionsphase oder in einer frühen Postdoc- Phase beziehungsweise Orientierungsphase an Hochschulen und AUFE befinden, gemeint. Juniorprofessorinnen und - professoren, Tenure- Track- Professorinnen und - Professoren, Nachwuchsgruppenleitungen und Habilitierte befinden sich nicht mehr in einer frühen Wissenschaftlichen Karrierephase.
Bezuschusst werden auf Antrag folgende Kosten:
Fahrt- und Übernachtungskosten für die Mitnahme von Kindern bis 14 Jahren, pflegebedürftigen Kindern oder Angehörigen und/oder einer Betreuungsperson
Voraussetzung: Die Mitnahme ist notwendig, z. B. weil am Wohnort keine ausreichende Betreuung möglich ist (z. B. Stillkind, unzureichende Betreuungskapazitäten) oder am Dienstreiseort keine geeignete Betreuung angeboten wird.
Förderfähige Kosten:
- zusätzliche Kosten für ein Mehrbettzimmer (bei Mitnahme einer Begleitperson) sowie ein Kinderbett,
- Kosten für die Unterbringung einer Betreuungsperson (z. B. Partner*in, Großelternteil, Tagespflegeperson),
- Hin- und Rückfahrtkosten einer Betreuungsperson zum Wohnort der zu betreuenden Person oder zum Dienstreiseort
Betreuungskosten auf Dienstreisen oder am Wohnort
Voraussetzung: Die Betreuung ist notwendig, weil keine ausreichende oder geeignete Betreuung am Dienstreiseort vorhanden ist oder angeboten wird oder am Wohnort die reguläre Betreuung nicht ausreicht.
Förderfähige Kosten:
- Honorar für eine Tagespflegeperson[1],
- Betreuungskosten am Wohnort, wenn die reguläre Kinderbetreuung (z. B. Kita, Hort) nicht ausreicht oder nicht in Anspruch genommen werden kann (z. B. geschlossene Einrichtung am Wochenende, Ferienzeit, kurzfristiger Ausfall) und die Kapazitäten der „Notfall- und Randzeitenbetreuung“ an der UMG ausgeschöpft sind,
- Nicht bezuschusst werden Kosten für eine Betreuung durch Familienangehörige.
- Förderfähig sind auch (anteilige) Betreuungskosten für pflegebedürftige Kinder oder Angehörige, wenn:
1. die Pflegekosten von der Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege oder der Beihilfe ausgeschöpft sind,
2. die Betreuung am Wohnort notwendig ist, um die berufliche Teilnahme zu ermöglichen.
[1] Für eine kurzfristige Betreuung durch eine Tagespflegeperson oder einer institutionellen Betreuung gilt: der Zuschuss ist für Arbeitgeber nach § 3 Nr. 34a EStG steuerfrei bis zu einer Freibetragsgrenze von 600 € pro Jahr und beschäftigter Person. Dabei werden alle Zahlungen des Arbeitgebers an eine beschäftigte Person, die im Bezug zum § 3 Nr. 34a EStG stehen, bei der Prüfung des Erreichens der Freibetragsgrenze zusammengezählt.
- Die Förderung aus dem Vereinbarkeitsfonds UMG erfolgt bis zu einer Höhe von maximal 350 Euro pro Jahr und Antragsteller*in.
- Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn einzureichen.
- Die Betreuungsmaßnahme wird eigenverantwortlich organisiert und Sie treten in Vorkasse.
- Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt rückwirkend nach Vorlage der originalen Belege für die tatsächlich angefallenen Kosten.
- Sobald die Mittel des Vereinbarkeitsfonds für das Jahr erschöpft sind, können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden.
Immer mehr Drittmittelgeber[1] verfügen über ein eigenes Budget zur Verbesserung der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit und familiären Verpflichtungen. Insbesondere können in DFG-Verbundprojekten, zum Beispiel Sonderforschungsbereiche, (klinische) Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs, wissenschaftlich tätige Personen unterschiedliche Maßnahmen aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen finanzieren. Für Wissenschaftler*innen/Forschende an der UMG in der Verbundforschung (oder aus Drittmittelprojekten)[2] gelten daher gesonderte Abrechnungsmodalitäten. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre*n Koordinator*in.
Für sonstige Fragen wenden Sie sich bitte an:
Laura Kajetzke
Referentin für Karriereförderung, Gender & Diversity Consulting
Medical Career Center
Telefon: 0551 – 39-65116
E-Mail: laura.kajetzke(at)med.uni-goettingen.de
[1] DFG (u.a. Sonderforschungsbereichen, in Graduiertenkollegs und Emmy-Noether-Gruppen), Mercator Stiftung, VW-Stiftung (u.a. Forschungsgruppenprogramm und Stipendien), Helmholtz-Gemeinschaft & Helmholtz-Initiative „Familienfreundliche Forschung“, European Research Council (ERC) – EU, Forschungsförderung durch die EU (Horizon Europe)
Das Antragsformular folgt hier in Kürze (Stand 05.10.26)
- Es gelten die Grundsätze der Niedersächsischen Reisekostenverordnung. Für Wissenschaftler*innen in der Verbundforschung/Drittmittelprojekten gelten die Grundsätze des Bundesreisekostengesetz.
- Die Abrechnung erfolgt rückwirkend nach Vorlage der Originalbelege, Rechnungen und/oder Zahlungsnachweise (als Scan, Foto o.ä.) für die tatsächlich angefallenen Kosten. Bitten reichen Sie dafür spätestens 6 Wochen nach der Reise die entsprechenden Belege und den vorab bewilligten Antrag als Kopie ein.
- Die Abrechnung der angefallenen Kosten erfolgt als Auslagenerstattung und unterliegen der Einkommenssteuerpflicht.
- Der Antrag kann elektronisch (PDF) oder gedruckt an das Gleichstellungsbüro gerichtet werden:
Antrag Vereinbarkeitsfonds PDF Download
Interaktiver Antrag Vereinbarkeitsfonds PDF Download
Charlotte Schiller
Telefon: 0551 – 3969787
E-Mail: gleichstellungsbuero(at)med.uni-goettingen.de
Der Vereinbarkeitsfonds UMG ist eine vereinbarkeitsunterstützende Maßnahme aus dem Handlungsprogramm zum audit berufundfamilie im Dialogverfahren 2024-2027, des UMG Gleichstellungsplan 2022-2027 sowie ein Angebot zur Umsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes, §14 (4) NGG.
Vorbild für den Vereinbarkeitsfonds UMG sind die Empfehlungen zur Erstattung von Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Personen nach § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG).
Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt durch das Gleichstellungsbüro auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen und der Förderkriterien.
Wenn Sie andere Ideen haben, die für Ihre Situation passender sind und die den Fördermittelbedingungen entsprechen, sprechen Sie uns gerne an!
Ansprechpersonen

Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3969787
- E-Mail-Adresse: charlotte.schiller(at)med.uni-goettingen.de
- Ort / Raum: Raum 310 (3. Etage)
Adresse:
Gleichstellungsbüro
Am Vogelsang 1
37075 Göttingen
Briefpost 37099 Göttingen

Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3969785
- E-Mail-Adresse: gleichstellungsbuero(at)med.uni-goettingen.de
- Ort / Raum: Ebene 2.B3 Raum 104