Gleichstellung an der UMG

Gleichstellungsplan

Nach einem intensiven einjährigen Arbeitsprozess ist der Gleichstellungsplan der UMG fertiggestellt. In einer eigens gebildeten Arbeitsgruppe haben wir die Expertise aus verschiedenen Bereichen diskutiert und Themen formuliert. Dieser Plan ist sowohl das Ergebnis der bisherigen Gleichstellungsarbeit als auch die Grundlage für die Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Gleichstellungsauftrags für die Jahre 2022 bis 2027. Der Plan richtet sich an die gesamte UMG und umfasst alle Statusgruppen. Mit formulierten Zielen und Maßnahmen ist er als Auftrag zu lesen und umfasst nicht nur die Geschlechtergerechtigkeit, sondern auch die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie sowie die Diversität.

Das Gleichstellungsbüro

Das Gleichstellungbüro der Universitätsmedizin Göttingen ist die erste Anlaufstelle für alle gleichstellungsspezifischen Themen. Neben der Gleichstellungsbeauftragten ist es besetzt mit drei Referentinnen und einer Assistentin.

Das Gleichstellungsbüro bietet Beratung und Hilfe bei

  • Problemen am Arbeitsplatz, mit Kolleg*innen oder mit Vorgesetzten,
  • im Studium auftretenden persönlichen Fragen,
  • Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeitarbeit,
  • Fragen zur Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf und Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie,
  • Fragen zur beruflichen Weiterentwicklung und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • Belästigung oder Benachteiligung am Arbeitsplatz oder im Studium, Diskriminierung oder sexueller Belästigung und Gewalt.

Vertreter*innen des Gleichstellungsbüros nehmen teil an Stellenbesetzungsverfahren, Berufungsverfahren, Sitzungen von Kommissionen, Fakultätsrat und Senat sowie – auf Wunsch der Beschäftigten – bei Gesprächen mit Vorgesetzten.

Beratungsangebote an der UMG

Die Universitätsmedizin Göttingen bietet ihren Beschäftigten professionelle Beratungsangebote. Alle Beratungen sind streng vertraulich, freiwillig und kostenlos!

Entschieden tritt die UMG jeglichem Verhalten sexualisierter Belästigung und Gewalt entgegen. Welche Maßnahmen zum Schutz Betroffener und zur Vorsorge ergriffen werden können, regelt die „Richtlinie zur Prävention von und zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt“

Geschlechtergerechte Sprache

Die UMG setzt sich für eine geschlechtergerechte Sprache ein und möchte Impulse setzen für positive sprachliche Veränderungen: für eine Sprache, die alle Geschlechter einschließt und Diskriminierung vermeidet. Sie ruft auf zu Offenheit, Lernbereitschaft und Empathie, damit die gesellschaftliche Vielfalt sich auch in der Sprachverwendung wiederspiegelt.

Die wichtigsten Regelungen in Kürze

  • Anwendung geschlechterneutraler Bezeichnungen wo möglich, z.B. Studierende, Mitarbeitende, Leitung, Kontakt, Guten Tag Vorname Nachname
  • Verwendung des Gendersterns/des Asterisks (*)
  • Stellenausschreibungen immer mit Genderstern („Mitarbeiter*in) oder auf die Funktion bezogen („Professur“)
  • Keine Veränderung von Zitaten, von Rechtsbegriffen und von Eigennamen (z.B. „Ärztekammer“)
  • Reflektierte Verwendung von Bildmaterial mit Blick auf Diversität und Gleichstellung

Häufige Fragen (FAQ) zur geschlechtergerechten Sprache

Warum ist es wichtig, mehrere Geschlechter bei geschlechtergerecht formulierten Texten einzubeziehen?

Alle Geschlechter sollen in der verwendeten Sprache angemessen repräsentiert sein. Ein Überblick über empirische Studien zur Wirkung von generischem Maskulinum (z.B. „Ärzte“) gegenüber Beidnennung („Ärztinnen und Ärzte“) findet sich z.B. in Kotthoff, Helga /Nübling, Damaris (2018): Genderlinguistik. Eine Einführung in Sprache, Gespräch und Geschlecht, Tübingen. Darüber hinaus ist mit dem Beschluss des Vorstands zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur dritten Geschlechtsoption (10/2017) und das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragender Angaben (12/2018) sprachlich verwirklicht.

Wie wird der Genderstern verwendet?

Wohin gehört der Genderstern/Asterisk im Wort?

Der Genderstern/Asterisk wird zwischen Wortstamm bzw. männlicher Endung und femininer Endung gesetzt, z.B. „Patient*innen“. Möglich – aber seltener – ist auch diese Variante: „Patientin*Patient“.


Wie kann der Genderstern ausgesprochen werden?

Der Genderstern wird mit einer minimalen Pause zwischen Wortstamm bzw. männlicher Endung und femininer Endung  gesprochen (Beispiel).


Wie barrierefrei ist der Genderstern?

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) befürwortet grundsätzlich die Verwendung geschlechtergerechter Sprache, weist aber darauf hin, dass nicht alle neuen Schreibformen barrierefrei sind. Zum Genderstern gibt der DBSV folgendes Statement: „Falls jedoch mit Kurzformen gegendert werden soll, empfiehlt der DBSV, das Sternchen zu verwenden, weil es laut Veröffentlichungen des Deutschen Rechtschreibrates die am häufigsten verwendete Kurzform ist und so dem Wunsch nach einem Konsenszeichen am nächsten kommt. Zudem ist davon auszugehen, dass Doppelpunkt und Unterstrich für sehbehinderte Menschen schlechter erkennbar sind als das Sternchen.“


Wie formuliere ich geschlechtergerecht im Genitiv (2. Fall)?

Wo möglich, sollte der Genitiv im Plural verwendet werden, da es grammatisch einfacher zu lösen ist, z.B. „Der Wunsch der Patient*innen wird berücksichtigt“.

Im Singular wird nur die feminine Endung gebeugt, der Wortstamm bleibt gleich, es wird keine weitere Endung ergänzt. Es wird empfohlen, diese Variante nur sparsam zu benutzen: „Der Wunsch der*des Patient*in wird berücksichtigt.“ ODER „Der Wunsch der*des Patienten*Patientin wird berücksichtigt“.

Alternativen zum Genderstern und Lesbarkeit

Wie können geschlechtergerecht formulierte Texte gleichzeitig lesbar bleiben?

Empfohlen wird, wo möglich geschlechterneutrale Formulierungen zu verwenden. Auch sind Substantive im Plural in der Regel einfacher zu gendern als im Singular. Schnelle Formulierungshilfen finden sich auf den Seiten „geschickt gendern“ und "genderleicht".  


Reicht nicht auch eine Fußnote, dass Frauen und andere Geschlechter beim generischen Maskulinum mitgemeint sind?

Nein. Gemäß des Vorstandsbeschlusses wäre ein solches Vorgehen nicht ausreichend. Angeraten wird die Nutzung geschlechtsneutraler Formulierungen oder des Gendersterns.

Zum Effekt des generischen Maskulinums siehe auch folgendes Beispiel aus dem medizinischen Bereich (S. 5 der Broschüre):

Zum Nachdenken_Generisches Maskulinum (S. 5) 


Wie formuliere ich geschlechtsneutral?

Viele aus Partizipien gebildete Begriffe werden bereits selbstverständlich im Hochschul- und Klinikalltag verwendet, z.B. Studierende, Mitarbeitende, Beschäftigte. Bei Anreden und in Stellenausschreibungen kann der Fokus auf die Funktion gelegt werden: Leitung, Kontakt, Professur, Kommissionsmitglied. Ein von Verben geprägter Stil befördert es ebenfalls, geschlechtsneutral zu formulieren, z.B. „herausgegeben von“ statt „Herausgeber*innen“.


Kann die Beidnennung (z.B. „Ärztinnen und Ärzte“, „Ärztin/Arzt“) weiterhin verwendet werden?

Der Vorstandsbeschluss sieht eine einheitliche Regelung für die UMG vor. Empfohlen wird der Genderstern/Asterisk. Dieser wird zwischen Wortstamm bzw. männlicher Endung und weiblicher Endung gesetzt. Möglich ist auch diese Variante: „Ärztin*Arzt“. Bei Stellenausschreibungen, die den Zusatz „weiblich/männlich/divers“ enthalten, kann bei der Ausschreibung von Stellen im ärztlichen Dienst als Ausnahme auch ein Schrägstrich gesetzt werden, z.B. „Ärztin/Arzt (w/m/d)“.

Juristische Formulierungen, medizinische Begriffe und Anreden

Was ist die Alternative zur Formulierung „Sehr geehrte Damen und Herren“?

Empfohlen wird, die angeschriebenen Personen in ihrer Funktion anzusprechen, z.B. „Sehr geehrte Kommissionsmitglieder, Lehrende, Führungskräfte, Studierende, Kolleg*innen“.
 

Passe ich juristische Formulierungen (z.B. „pharmazeutischer Unternehmer“) oder Zitate aus Rechtstexten gendergerecht an?

Feststehende juristische Begriffe und Zitate aus Rechtstexten werden nicht geändert.


Gibt es Formulierungsvorschläge für Begriffe aus dem medizinischen Bereich, die noch nicht geschlechtergerecht formuliert sind (z.B. „Patientenakte“)?

Im Austausch mit anderen medizinischen Hochschulen erarbeitet das Gleichstellungsbüro derzeit eine Liste häufig gebrauchter medizinischer Begriffe und Alternativen in geschlechtergerechter Sprache.

Ausgewogene Bildsprache

Warum ist eine ausgewogene Bildsprache wichtig?

Möglichst viele Menschen sollen sich angesprochen fühlen können (Aspekt der Repräsentation). Möglichst niemand soll diskriminiert werden (Aspekt der Antidiskriminierung).


Worauf sollte ich bei der Verwendung von Bildern achten?

Angeraten wird ein sensibler Umgang mit Darstellungen aus Bilddatenbanken, da Stereotypen und Klischees in der Regel überrepräsentiert werden. Berücksichtigen Sie Anzahl, Perspektive, Größe, Position und Körperhaltung von abgebildeten Personen. Achten Sie auch auf die Darstellung von Hierarchien z.B. durch Kleidung, räumliche Anordnung oder ausgeführte Tätigkeiten.

Kontakt

Leitung

Anja Lipschik 

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Beauftragte
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
Briefpostadresse:
37099 Göttingen
Assistentin

Kerstin Hudel

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Gleichstellungsbüro
Am Vogelsang 1
37075 Göttingen
Referentin für Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie

Christin Groth

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Referentin für Karriereentwicklung von Wissenschaftlerinnen

Laura Kajetzke

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Referentin audit berufundfamilie

Charlotte Schiller

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