Informationen für Promovend*innen

Sie haben Interesse an einer Promotion im Bereich der Human- und Zahnmedizin an der UMG?

Hier finden Sie Informationen zu den formalen Abläufen von der Anmeldung bis zur mündlichen Prüfung.

 

Informationsveranstaltung

In der regelmäßig angebotenen Informationsveranstaltung informiert der Promotor über den Weg zur Promotion an der UMG.

Verfahrensablauf

Weitere Informationen für Promovierende erhalten Sie durch Klick auf die folgenden Unterpunkte:

Wie finde ich ein Promotionsthema?

Die verschiedenen Arbeitsgruppen der UMG und assoziierten Institute bieten über das akademische Jahr hinweg eine Vielzahl an Dissertationsprojekten zu diversen Themen an. Hinweise zu den zu vergebenden Doktorarbeiten erhalten Sie zum Beispiel durch:

  • Ankündigungen in Lehrveranstaltungen
  • Aushänge an den Schwarzen Brettern
  • Teilnahme an von der UMG organisierten wissenschaftlichen Veranstaltungen
  • Ausschreibunge auf den Webseiten der Kliniken und Institute
  • Die elektronische Doktorandenbörse im Studierendenportal go@med

Einen Überblick über das Themenspektrum der bereits vergebenen Doktorarbeiten gibt Ihnen außerdem die Liste der Promotionskandidat*innen, die Sie ebenfalls im Studierendenportal finden können.

Studierende, die sich für eine experimentelle Doktorarbeit interessieren, möchten wir darüber hinaus auf das Promotionskolleg der UMG  hinweisen, in dessen Rahmen eine Reihe anspruchsvoller Projekte an qualifizierte Doktorand*innen vergeben wird.

Kann ich an der UMG promovieren, ohne hier studiert zu haben?

Es handelt sich in diesem Fall um eine „Externe Promotion“ und es gelten besondere Regeln speziell für das Anmeldeverfahren der Doktorarbeit. Nähere Informationen finden Sie im Bereich „Externe Promotion".

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Abschluss im Ausland erworben habe?

Für den erfolgreichen Abschluss der Promotion und die Verleihung des Doktorgrades muss der Promovend oder die Promovendin die (zahn)ärztliche Prüfung nach den Vorschriften der Approbationsordnung bestanden oder eine als gleichwertig anerkannte ärztliche Abschlussprüfung im Ausland abgelegt haben. Der Abschluss muss in dem Land, in dem er erzielt wurde, zur Promotion in der Medizin oder Zahnmedizin berechtigen.

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft die Promotionskommission auf Basis einer Empfehlung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

In dem seltenen Fall, dass bei einer Bewerberin oder einem Bewerber der ausländische Studienabschluss nicht zweifelsfrei als äquivalent zum medizinischen oder zahnmedizinischen Staatsexamen eingestuft werden kann, kann sich die Fakultät durch eine Kenntnisprüfung ein Urteil über den Kenntnisstand der Promovendin oder des Promovenden verschaffen.

Die erforderlichen Dokumente für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen müssen in amtlich beglaubigter Form im Promotionsbüro eingereicht werden. Sie werden von dort an die ZAB weitergeleitet.

 

 

 

Wann und wie muss ich mich als Promotionsstudent*in einschreiben?

Promovend*innen der UMG müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung der Dissertation, bei der Abgabe der Doktorarbeit und zur mündlichen Prüfung als Student*in der UMG eingeschrieben sein.

Wenn Sie Ihre Arbeit nach Abschluss der (zahn)ärztlichen Abschlussprüfung abgeben, müssen sie sich dementsprechend vor der Abgabe im Promotionsstudiengang Human- bzw. Zahnmedizin einschreiben und die Immatrikulation bis zur mündlichen Prüfung aufrecht erhalten.

Wenn Sie Ihre Arbeit noch während des Studiums abgeben, die mündliche Prüfung aber erst nach Abschluss des Studiums ablegen, müssen Sie sich ebenfalls im Anschluss an das Studium bis zur mündlichen Prüfung in den Promotionsstudiengang einschreiben.

Sie entrichten hierfür Semestergebüren, sind aber nicht studienbeitragspflichtig.

Welche Unterlagen benötige ich, um mich zu immatrikulieren?

Für die Immatrikulation müssen Sie folgende Unterlagen per E-Mail im Promotionsbüro einreichen: Kopie Ihres Staatsexamens-Zeugnisses, Titel der Arbeit und Ihre aktuelle Adresse. Das Promotionsbüro stellt Ihnen dann eine Bescheinigung über die Zulassung zur Promotion aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich dann als Promotionsstudent*in einschreiben.

Kann ich eine publikationsbasierte Dissertation einreichen?

Dies ist prinzipiell möglich, eine eingehende Beratung durch den Promoter der UMG vor Aufnahme des Promotionsvorhabens wird aber dringend empfohlen. Nähere Informationen zu den Voraussetzunugen erhalten Sie im Bereich „Publikationsbasierte Dissertation“.

 

 

Welche Promotionsstipendien und -preise gibt es an der UMG?

Promotionsstipendien

Das Promotionskolleg für Medizinstudierende bietet besonders befähigten Studierenden der  Humanmedizin die Möglichkeit mit finanzieller Unterstützung und mit einer klaren zeitlichen Struktur und exzellenter Betreuung eine hochwertige experimentelle Doktorarbeit anzufertigen.

Weitere Möglichkeiten einer Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm bestehen in den Graduiertenkollegs und DFG-Forschergruppen unter Beteiligung von Einrichtungen der UMG.

Studentinnen mit Kind in der Abschlussphase der Promotion können ein Familienabschlussstipendium beantragen. Das Stipendium beträgt 300 Euro pro Monat und wird für die Dauer von max. drei Monaten gezahlt

Promotionspreise

Der Promotionspreis für die beste Dissertation des jeweils vergangenen Semesters wird im Rahmen der Absolventenfeiern verliehen. Das Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro wird durch den Verein der Freunde und Förderer der Medizinischen Fakultät Göttingen aufgebracht.

Der Dissertationspreis des Universitätsbundes wird für eine oder zwei herausragende Dissertationen des jeweils letzten Kalenderjahres verliehen. Vorschlagsberechtigt sind alle Fakultäten der Universität Göttingen. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Preisträger*innen aus dem Bereich der Medizin ausgezeichnet.

 

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch in den Antworten auf Häufig gestellte Fragen (FAQs).

 

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