Gefahrgutbeauftragte/r

Die ordnungsgemäße Verpackung, Deklaration und die Abgabe zum Versand sowie ggf. der Transport von Gefahrgütern muss von unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Einrichtungen, welche eigenverantwortlich diesen Aufgaben nachkommen, werden von den Gefahrgutbeauftragten im Auftrag des Vorstands auf Anfrage beraten. Auch für Unterweisungen/Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen die Gefahrgutbeauftragten zur Verfügung.

Kontakt

Gefahrgutbeauftragter

Dr. Jens Hoßbach 

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Gefahrgutbeauftragte

Dr. Maria-Magdalena Schaefer

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