Stiften

Die Geog-August-Universität Göttingen wurde am 01.01.2003 gemäß § 55 Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) in die Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts überführt. Diese Stiftung gliedert sich in die Teilbereiche Universität Göttingen (ohne Medizin) und Universitätsmedizin Göttingen mit jeweils gesondertem Stiftungsvermögen und eigenen Stiftungsorganen.

Die Förderung der Universitätsmedizin Göttingen bietet Ihnen die Möglichkeit, nachhaltig Anliegen und Projekte in der Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu unterstützen. Sie können dies in Form einer Zustiftung oder einer Treuhandstiftung tun.

Zustiftung

Eine Zustiftung dient der Aufstockung des vorhandenen Stiftungsvermögens der UMG. Da ausschließlich die Erträge des angelegten Stiftungsvermögens für die Finanzierung von Projekten verwendet werden, kann Ihre Zustiftung über Generationen hinweg wirken.

Es gibt folgende Möglichkeiten eine Zustiftung umzusetzen:

  • Ohne Zweckbindung - Ihre Zustiftung fließt in das Stiftungsvermögen der Universitätsmedizin Göttingen. Die Erträge des angelegten Stiftungsvermögens können dort eingesetzt werden, wo die Universitätsmedizin diese benötigt.
  • Mit Zweckbindung - Ihre Zustiftung ist für einen bestimmten Zweck, den Sie festlegen, vorgesehen. Hier werden die Erträge für die Finanzierung der entsprechenden Projekte eingesetzt.

Bei einer größeren Zustiftung können Sie in Absprache mit der Universitätsmedizin Göttingen ein bestimmtes Forschungsgebiet oder den Aufbau einer besonderen Einrichtung fördern. Dabei besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Zustiftung mit einer Namensnennung zu verbinden.

Treuhandstiftung

Sie überlegen eine eigene Stiftung zu gründen, welche den von Ihnen bestimmten Stiftungszweck fördert, aber die Verwaltung und das operative Geschäft einer Stiftung nicht selbst durchführt? Dann ist die Treuhandstiftung unter dem Dach der Universitätsmedizin Göttingen der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts ein sinnvolles Instrument.

Treuhandstiftungen können bereits zu Lebzeiten oder von Todes wegen gegründet werden. Bei einer treuhänderischen Stiftung handelt es sich um ein Sondervermögen, das Sie als Stifter*in der Universitätsmedizin Göttingen als Treuhänderin zur Verwirklichung eines festgelegten Zwecks übertragen. Als Treuhänderin verwaltet die UMG das Vermögen Ihrer Treuhandstiftung und vertritt diese in allen Rechtsgeschäften. Die Treuhandstiftung gründet sich auf eine Stiftungssatzung und einen Treuhandvertrag, den Sie  mit der Treuhänderin abschließen.

Sie als Stifter*in bestimmen den Förderzweck Ihrer Stiftung - und die Fördermöglichkeiten innerhalb der UMG sind vielfältig. Selbstverständlich kann auch Ihre Treuhandstiftung einen individuellen Namen tragen.

Kontakt

Ob Zustiftung oder Treuhandstiftung - welche Fragen Sie auch haben, wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Wahl eines Ihren Vorstellungen entsprechenden Förderprojektes. Rufen Sie an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Leitung Stabsstelle Fundraising und Alumni

Gabriele Schreiber

 Gabriele Schreiber

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stellv. Leitung Stabsstelle Fundraising und Alumni

Yvonne Strauß

 Yvonne Strauß

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