Curriculum Vorklinik Humanmedizin

In Göttingen werden die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Physik und Chemie sowie die Medizinische Terminologie im 1. Fachsemester gelehrt. Die Makroskopische Anatomie erstreckt sich auf das 1. und 2. Semester, die Mikroskopische Anatomie wird  im 1. und 3. Semester angeboten. Die Physiologie ist im 3. Semester und die Biochemie im 4. Semester vorgesehen. Lehrveranstaltungen des Fachs Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie werden im 2., 3. und 4. Semester angeboten. Die Berufsfelderkundung ist im 2. Semester vorgesehen. Ein Wahlfach kann ab dem 2. Semester belegt werden.  Eine Übersicht über den Ablauf der ersten vier Semester findet sich unten auf dieser Seite als Download. 

Lehrformen sind Vorlesungen, Praktika und Seminare. Der Besuch von Vorlesungen wird sehr empfohlen. Praktika und Seminare gehören zu den „leistungsnachweispflichtigen Lehrveranstaltungen“, d. h. es besteht für die Studierenden Anwesenheitspflicht und es finden schriftliche und/oder mündliche Leistungskontrollen statt. Näheres regelt die Studienordnung.

Eine Göttinger Besonderheit ist das Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung). In dieser Lehrveranstaltung sollen sich Studierende bereits in der Vorklinik mit klinisch-relevanten Themen auseinandersetzen und Patienten sehen. Das Praktikum erstreckt sich vom 2. bis 4. Semester und besteht aus fünf Abschnitten (Teil I: Anatomie; Teil II: Physiologie; Teil III: Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie; Teil IV Biochemie; Teil V: zwei Hospitationen (je eine im 3. und im 4. Semester)). Patientenvorstellungen finden meistens freitags statt, wobei ein klinischer und ein vorklinischer Dozent die Veranstaltung gemeinsam bestreiten. Die Hospitationen organisieren die Studierenden in Eigenregie.

Das vorklinische Studium wird durch den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung beendet. 
Zur Prüfungsanmeldung müssen 16, im Verlauf des vorklinischen Studiums erworbene Leistungsnachweise vorgelegt werden. Der Erwerb eines Leistungsnachweises setzt die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen leistungsnachweispflichtigen Lehrveranstaltungen voraus. Näheres regelt die Anlage 1 der Studienordnung. Ferner sind der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Bescheinigungen über eine Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe und die Ableistung eines dreimonatigen Krankenpflegedienstes sowie weitere Dokumente beizulegen (siehe §10 der Ärztlichen Approbationsordnung). 

Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus einem bundeseinheitlichen, schriftlichen Teil mit 320 Multiple-Choice (Einfachauswahl-)Fragen aus den Stoffgebieten Biologie-Anatomie, Chemie-Biochemie, Physik-Physiologie und Medizinischer Psychologie und Medizinischer Soziologie sowie aus einem mündlich-praktischen Teil in den Fächern Anatomie, Biochemie und Physiologie. Für die Durchführung der Prüfung ist der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NIZzA) in Hannover zuständig.

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