| Presseinformation Nr. 068 / 2021

GEIMPFT – GETESTET – GENESEN: ab Dienstag, 1. Juni 2021, neue Besuchsregelungen an Krankenhäusern und Kliniken der Region

+++ GEMEINSAME PRESSEINFORMATION DES REGIONALEN KLINIKNETZWERKES SÜDNIEDERSACHSEN +++

Ab Dienstag, 1. Juni 2021, gelten an den Kliniken und Krankenhäusern des regionalen Kliniknetzwerkes Südniedersachsen neue Besuchsregeln: Unter klaren Vorgaben sind Besucher*innen wieder zugelassen. An allen Kliniken und Krankenhäusern gilt weiterhin die Einhaltung der Hygieneregeln.

(umg) Niedersachsenweit und regional sinken die Inzidenzraten mit neu auftretenden COVID-19 Erkrankungen erfreulicherweise stetig. Die Partner des regionalen Kliniknetzwerks Südniedersachsen/Nordhessen haben deshalb verabredet: Ab Dienstag, dem 1. Juni 2021, sind in den Kliniken und Krankenhäusern des Partnerverbundes unter bestimmten Bedingungen Besuche von Angehörigen wieder zugelassen.

An einzelnen Kliniken und Krankenhäusern sind individuelle Ausnahmeregelungen möglich – je nach lokaler Inzidenzrate und Situation:

  • das Krankenhaus Neu Bethlehem führt erst Mitte Juni eine angepasste Besuchsregelung ein
  • die Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim öffnet von täglich 10:00 bis 16:00 Uhr
  • das St. Martini Krankenhaus Duderstadt erlaubt Besuche Montag bis Freitag von 11:00 bis 14:00 Uhr und Samstag und Sonntag von 14:00 bis 17:00 Uhr

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Partner-Krankenhäuser zu finden.

Neue Besuchsregelung in den Kliniken und Krankenhäuser

Ab Dienstag, 1. Juni 2021, gelten folgende Besuchsregelungen:

1-1-1 Regel: Pro Patient*in – ein*e Besucher*in – für eine Stunde pro Tag

3 G-Regel – Geimpft, Getestet, Genesen: Das ist Voraussetzung für Besucher*innen:  

  • Vollständig Geimpfte(14 Tage nach der letzten Impfung) benötigen keinen Testnachweis, müssen aber ihren Impfausweis vorlegen (Kopien von Impfnachweisen reichen nicht aus!).
  • Nicht vollständig Geimpfte benötigen einen Test (Antigentest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend!
  • Genesene benötigen eine Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes oder des Hausarztes; alternativ ist ein positiver PCR Testnachweis (Zeitraum: 180 Tage bis 28 Tage vor Besuch in der UMG) vorzulegen.
  • Genesene, deren Infektion über 180 Tage zurückliegt, benötigen entweder einen Impfnachweis oder einen negativen PCR- oder Antigentest.
  • Auf Intensivstationen mit COVID-19 Patient*innen und in anderen COVID-Bereichen ist kein Besuch möglich. Auch auf anderen Intensivstationen ist ein Besuch nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung möglich.
BESUCHSREGELUNG AN DER UMG IM DETAIL AB 1. JUNI 2021

1-1-1 Regel: Pro Patient*in – ein*e Besucher*in – für eine Stunde pro Tag

3 G-Regel: Besucher*innen müssen Geimpft, Getestet oder Genesen sein.

  • Getestet (Nachweis: SARS-CoV-2 Antigentest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
  • Geimpft (Nachweis: Vollständig geimpft mit Impfzertifikat oder Impfpass 14 Tage nach der letzten Impfung; Kopien sind nicht zugelassen!)
  • Genesen (Bescheinigung: Positiver PCR-Testnachweis älter als 28 Tage und nicht älter als 180 Tage oder Antikörpernachweis nach durchgemachter Erkrankung oder Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder des Hausarztes).
    Genesene, deren Infektion über 180 Tage zurückliegt, benötigen entweder einen Impfnachweis oder einen negativen PCR- oder Antigentest.
    Genesen bei Erkrankung vor mehr als 180 Tagen: zusätzlich einmalige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff
     
  • Besuchszeit ist täglich von 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Letzter Einlass von Besucher*innen in der UMG ist um 17:30 Uhr.
  • Besuche sollten online vorab angemeldet werden; oder: Die Anmeldung erfolgt an den Service-Points.
  • Zusätzlich wird eine „Lane“ im Ost- und Westeingang für Besucher*innen eingerichtet.
  • In den Eingangsbereichen Ost und West stehen Terminals mit Touchscreens, an denen sich die Besucher*innen, die nicht im Voraus das Anmeldeformular ausgefüllt haben, vor Ort anmelden können.
  • Danach gehen die Besuchenden zu den Sichtungspoints und zeigen den QR-Code und das entsprechende Dokument vor.
  • Auf Intensivstationen mit COVID-19 Patient*innen ist kein Besuch möglich. Auch auf anderen Intensivstationen ist ein Besuch nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung möglich.
  • Im Kreißsaal, in der Kinderklinik und für Angehörige bei der Begleitung von Sterbenden oder von Patient*innen, die palliativmedizinisch betreut werden, gelten die bislang bestehenden Besuchsregeln weiter.

Die UMG bietet keine Testmöglichkeiten für Besucher*innen an.

BITTE BEACHTEN:
Während des Besuchs an der UMG gelten auch für Geimpfte, Genesene und Getestete weiterhin die Hygieneregeln: Abstand, Händedesinfektion, medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

DIE PARTNERKLINIKEN IM REGIONALEN KLINIKNETZWERK SÜDNIEDERSACHSEN
  • Universitätsmedizin Göttingen
  • Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende
  • Agaplesion Krankenhaus Neu Bethlehem
  • Asklepios Seesen
  • Einbecker Bürgerspital
  • Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim
  • Helios Klinik Bad Gandersheim
  • Helios Klinik Herzberg/Osterode
  • Klinikum Hann. Münden

WEITERE INFORMATIONEN:
Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität
Unternehmenskommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Weller, Telefon 0551 / 39-61020
presse.medizin@med.uni-goettingen.de
www.umg.eu

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