Der Weg zur Doppelapprobation

Die nachfolgenden Informationen sind relevant für diejenigen, die das Studium der Humanmedizin abgeschlossen haben und nun zusätzlich Zahnmedizin studieren möchten.

Anerkennung des Medizinstudiums auf das Zahnmedizinstudium?

Eine formelle Anerkennung des abgeschlossenen Studiums der Humanmedizin auf das Zahnmedizinstudium ist nicht mehr erforderlich. Dies regelt § 20 Abs. 4 der Approbationsordnung, der folgende Lehrveranstaltungen als erbracht anerkennt:

Erster Studienabschnitt

  • Physik
  • Chemie
  • Terminologie
  • Berufsfelderkundung
  • Physiologie
  • Biochemie
  • Mikroskopische Anatomie
  • Makroskopische Anatomie

Dritter Studienabschnitt:

  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Pathologie
  • Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
  • Innere Medizin
  • Dermatologie
  • Berufskunde
  • Notfallmedizin
  • Schmerzmedizin
  • Orale Medizin
  • Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
  • Gesundheitswissenschaften
  • Ethik und Geschichte der Medizin
  • Wissenschaftliches Arbeiten

Teilweise stellen die Landesprüfungsämter Bescheide aus, die den o. g. Sachstand wiedergeben und es den Hochschulen freistellen, ob sie die jeweiligen Studierenden ins 3. oder 4. Fachsemester einstufen. In anderen Fällen tatsächlich eine Fachsemestereinstufung, dann müssen Sie sich auf das entsprechende Semester bewerben. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen genau.

Bewerbung?

Bitte bewerben Sie sich direkt bei der Universität auf ein Studium im höheren Fachsemester. Wir empfehlen Ihnen die Bewerbung auf das 3. Fachsemester, sofern Ihnen ein Bescheid vorliegt, der dies ermöglicht. Siehe oben. 

Aussagen über die Chancen einen Studienplatz zu erhalten, können nicht getroffen werden. Bitte informieren Sie sich direkt bei der Studienzentrale der Universität über die einzureichenden Dokumente. 

Verkürzung des Studiums?

Durch die Bewerbung auf das 3. Fachsemester ergibt sich die Verkürzung des Studiums um 1 Jahr. Eine weitere Verkürzung des Studiums ist nicht möglich, da Sie im Laufe des Studiums an diversen aufeinander aufbauenden Kursen teilnehmen müssen. Das Studium ist lediglich im Ersten und Dritten Studienabschnitt verschlankt - siehe oben.

Regelungen bezüglich der Staatsexamina?

Studierende, die min. den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben, absolvieren den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nur im Fach Zahnmedizinische Propädeutik.

Studierende, die bereits die Ärztliche Prüfung bestanden haben, legen den schriftlichen Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung nicht ab. Der schriftliche Teil umfasst die o. g. Fächer: Pharmakologie und Toxikologie, Innere Medizin, Dermatologie etc.

Arbeiten während des Studiums?

Eine berufliche Tätigkeit ist im Ersten Studienabschnitt gut möglich, da lediglich 2 Kurse zu absolvieren sind.

Im Zweiten Studienabschnitt ist eine berufliche Tätigkeit deutlich erschwert, da alle regulär vorgesehenen Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind.

Im Dritten Studienabschnitt ist eine berufliche Tätigkeit ebenfalls nur in geringem Umfang möglich, da zahlreiche zeitintensive Behandlungskurse zu absolvieren sind.

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