Externe Promotion

Zugangsvoraussetzungen & Antrag auf Erlass

Studierende können eine Dissertationsarbeit an der UMG aufnehmen, wenn sie

  • mindestens zwei Semester Human- oder Zahnmedizin an der UMG studiert haben oder
  • mindestens ein Jahr an einer Klink/einem Institut oder einem der akademischen Lehrkrankenhäuser der UMG berufstätig waren

Ein Nachweis hierüber muss bei der Anmeldung der Dissertation erbracht werden.

Wenn ein Doktorand diese formellen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, aber unter Betreuung eines habilitierten Mitglieds der Fakultät an der UMG promovieren möchte, kann ein Antrag auf Erlass der zwei Studiensemester gestellt werden. Der Antrag soll vor Aufnahme der Dissertationsarbeit gestellt werden und kann zusammen mit der Anmeldung der Dissertationsarbeit eingereicht werden.

Was ist einzureichen?

Das Formular für den Antrag finden Sie im Downloadbereich dieser Webseite. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden und von Doktorand*in und Betreuer*in unterschrieben werden. Der Antrag umfasst eine detaillierte Beschreibung der geplanten Dissertationsarbeit und einen Plan, wie die regelmäßige Betreuung der Doktorand*innen sichergestellt wird. Außerdem muss angegeben werden, ob die Arbeit einer Prüfung durch eine Ethikkommission bedarf und ob gegebenenfalls eine externe Ethik-Kommission zuständig ist. Ist ein solches externes Ethikvotum notwendig, ist dies ebenfalls bei der Anmeldung der Dissertationsarbeit anzugeben.

Wie wird entschieden?

Die Entscheidung über einen Antrag trifft der Dekan auf Empfehlung der Promotionskommission.

Anträgen folgender Antragsteller*innen (Doktorand*innen) wird in der Regel stattgegeben:

  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der UMG auf Planstellen oder Drittmittelstellen
  • angestellte Ärztinnen und Ärzte an Lehrkrankenhäusern der Fakultät, die von in Göttingen Habilitierten geleitet werden
  • Approbierte, die eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr an einer Klinik oder einem Institut der Medizinischen Fakultät der Georg-August-Universität oder einem ihrer akademischen Lehrkrankenhäuser nach der ärztlichen Prüfung vorweisen können
  • Doktorand*innen, die ihre Dissertationsarbeit an einer anderen Hochschule begonnen haben, die ihre Arbeit aber nur unter belegbaren Schwierigkeiten an der Heimatuniversität abschließen können, weil die Betreuerin oder der Betreuer nach Göttingen berufen wurde. (In diesem Ausnahmefall kann der Antrag auf Ausnahmegenehmigung auch nach erfolgter Aufnahme der Arbeit gestellt werden)

 Ein Antrag wird in der Regel abgelehnt, wenn:

  • der Antrag nicht vor Aufnahme der Arbeit gestellt wird.
  • keine befriedigenden Angaben über den Inhalt der Arbeit gemacht werden.
  • der Betreuungsplan nicht überzeugend ausgearbeitet ist oder eine ausreichende fachliche Betreuung durch fehlende Übereinstimmung zwischen Dissertationsthema und Fachgebiet der betreuenden Person nicht gewährleistet ist.

Immatrikulation als Promotionsstudent*in

Externe Promovend*innen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung der Dissertation (nach erfolgter Annahme des Antrags auf Erlass), bei der Abgabe der Doktorarbeit und zur mündlichen Prüfung als Promotionsstudent*in der UMG eingeschrieben sein.

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