Selbstbestimmung durch Vorsorge

Niemand denkt gerne über Fragen nach, die sich aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens stellen können. Dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen Möglichkeiten der Vorsorge auseinanderzusetzen.

Jeder Mensch hat das Recht für sich selbst zu entscheiden, welche medizinische Maßnahme für ihn ergriffen oder unter welchen Bedingungen darauf verzichtet werden soll. Jedes ärztliche Angebot darf aus höchstpersönlichen Gründen jederzeit abgelehnt werden. Für jede medizinische Maßnahme wird grundsätzlich Ihre Zustimmung benötigt. Solange Sie einwilligungsfähig sind, ist dies unproblematisch, denn Sie können Ihre Zustimmung oder eben Ablehnung zu einer bestimmten Maßnahme selbst äußern.

Mittels einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, die eigene Zukunft auch für den Fall selbst zu gestalten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, eigenständig Entscheidungen zu treffen.

Die nachfolgenden Kurzinformationen sollen Sie anregen und unterstützen, rechtzeitig für den Ernstfall Vorsorge zu treffen.

Die wichtigsten Informationen in Kürze können Sie im Informationsflyer „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ des Klinischen Ethikkomitees nachlesen.

Hinweis: Eine Liste aller in Deutschland veröffentlichen Vordrucke für Patientenverfügungen finden Sie im Internet unter http://www.ethikzentrum.de

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