Ihre Ansprechpartnerinnen beim LPA

Frau Hollstein:                              0511 8972-9243

Frau Gerlach (M1):                        0511 8972-9241

Frau Krieger (M2 und M3):             0511 8972-9242

Frau Baumgärtner (Zahnmedizin)    0511 8972-9247

Frau Tschiedel (Zahnmedizin)         0511 8972-9244

Telefonische Sprechzeiten

Dienstag: 09:00-12:00 Uhr    Mittwoch: 13:00-14:30 Uhr     Freitag: 09:00-11:00 Uhr

Kontaktaufnahme per E-Mail

                          LPA(at)nizza.niedersachsen.de                             

Bitte teilen Sie bei Anfragen per E-Mail eine Telefonnummer sowie Ihre aktuelle Postanschrift mit!

Zusendung von Unterlagen mit der Post

Bitte legen Sie ein formloses Anschreiben inkl. Anschrift und Telefonnummer bei. Die Unterlagen werden Ihnen nach unserer Bearbeitung an diese Anschrift zurückgeschickt. Das Beifügen eines Rückumschlags ist nicht erforderlich.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich an das Postfach!

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza)

Abteilung 2- Landesprüfungsamt

Postfach 44 66

30044 Hannover

Anerkennung des Krankenpflegedienstes

Für die Anerkennung des dreimonatigen Krankenpflegedienstes sind vorzulegen:

- Krankenpflegedienstzeugnisse im Original

- aktuelle Studienzeitbescheinigung (nicht: Immatrikulationsbescheinigung; die Studienzeitbescheinigung erhalten Sie über das Portal, auf dem auch die Immatrikulationsbescheinigung abrufbar ist)

- Abiturzeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)

- Für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Krankenpflegedienstes muss (1.) das Krankenpflegedienstzeugnis in deutsch-englischer Version vorgelegt werden. Zusätzlich wird (2.) ein kurzes Arbeitszeugnis verlangt. Dieses enthält in der Regel: Kontaktdaten und kurze Selbstbeschreibung des jeweiligen Krankenhauses, Tätigkeitsbeschreibung, Stempel und Unterschrift. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.

Anerkennung von Famulaturen

Nach vollständiger Ableistung wird eine frühzeitige Anerkennung durch das Landesprüfungsamt dringend empfohlen, um Verzögerungen bei der Zulassung zum Staatsexamen zu vermeiden!

Die ausführlichen Hinweise des Landesprüfungsamts zur Ableistung und Anerkennung der Famulaturen finden Sie im Download-Bereich (Abteilung 2) auf der Homepage des LPA.

Bitte beachten Sie insbesondere die Auflistung der einzureichenden Unterlagen!

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