Besonderheiten bei der Beantragung von Vorhaben zur Erzeugung genetisch veränderter Tiere

Die zur Erzeugung von im Erbgut veränderten Tieren notwendigen Verfahren sind inzwischen weitgehend standardisiert. Es reicht deshalb aus, wenn das Verfahren der Herstellung der speziellen genetischen Veränderung relativ knapp gefasst angegeben wird. Ein Hinweis sollte erfolgen, dass die Tierbelastungen durch die genetischen Veränderungen nur begrenzt vorhersehbar sind und dass bei Auftreten schwerer Störungen die Tiere sofort schmerzlos getötet werden.

Besonderes Gewicht kommt bei diesen Anträgen der Beschreibung des Versuchsziels zu. Welche Bedeutung haben vermutlich die auszuschaltenden oder zu inserierenden Gene? Auf welchem Hintergrund ist die Planung der Veränderung der genetischen Eigenschaften zu sehen?

Anschließend müssen Sie eine Beurteilung zur Belastung der gentechnisch veränderten Linie erstellen. Der Beurteilungs-/Beobachtungszeitraum dauert von der Geburt bis zu dem Zeitpunkt, an dem durch die genetische Veränderung keine Veränderungen mehr zu erwarten sind bzw. bis zum Ende des Versuchszeitraums. Die Anzahl zu beurteilender Tiere: pro Linie mindestens 14 Individuen beiderlei Geschlechts aus unterschiedlichen Würfen (Ausnahme: geschlechtsspezifischer Phänotyp).

Den Fragebogen zur Belastungsbeurteilung finden Sie auf unserer Homepage unter „Antragsformulare“.

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