Verfahren der jährlichen Tierzahlmeldung
Für jedes genehmigungspflichtige, anzeigepflichtige oder mitteilungspflichtige Vorhaben gilt, dass zum Jahresabschluss die Zahl eingesetzter Tiere gemeldet werden muss.
Auf die Abgabe von Nullmeldungen wollen wir zukünftig verzichten. Wir bitten Sie daher, uns mitzuteilen, in welchen Ihrer Projekte Sie ggf. keine Tiere eingesetzt haben.
Es ist nicht die Aufgabe des Tierschutzbeauftragten zu kontrollieren, ob Sie für Ihr Projekt die zwingend notwendige Tierzahlmeldung vorlegen. Sollten Sie keine Meldung abgeben, so ist das ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Link http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html. Es ist also in Ihrem eigenen Interesse dieser Forderung nachzukommen. Selbstverständlich ist Ihnen der Tierschutzbeauftragte bei der Erstellung der Meldung behilflich.