Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Der Beauftragte nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • die Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten

Kontakt

E-Mail: medizinproduktesicherheit(at)med.uni-goettingen.de

Robert-Koch-Str. 34
37075 Göttingen

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